Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands von 1945-1963, Seite 544

Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1945-1963, Seite 544 (Entw. VerfOrdn. SBZ DDR 1945-1963, S. 544); Entwicklung der Verfassungsordnung in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands beiden anderen Parteien mußten sich damit begnügen, Abänderungsanträge zu stellen. Nur in Sachsen-Anhalt reichte auch die CDU einen eigenen Entwurf ein* 222. Zur Beratung wurde aber auch hier nur der SED-Entwurf gestellt. Entsprechend dem einheitlichen Entwurf der SED stimmten die Verfassungen in Aufbau und Inhalt im wesentlichen überein. Sie waren gegliedert in die Abschnitte: Demokratischer Aufbau, der Landtag, (die) Regierung des Landes (der Provinz), Gesetzgebung, Rechtspflege, Verwaltung (Selbstverwaltung), Wirtschaft, Finanzwesen, Volksbildung, Religionsgemeinschaften, Schlußbestimmung. Die Verfassungen von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg enthielten außerdem an zweiter Stelle einen Abschnitt: Grundrechte und Grundpflichten der Bürger. In der Mark Brandenburg zählte Artikel 6 der Verfassung die Grundrechte im Zusammenhang mit der Bestimmung, daß die Staatsgewalt im Rahmen der Gesetze ihre Grenzen an ihnen fände, summarisch auf. Die Entwürfe der SED und dementsprechend auch die Verfassungen der Länder und Provinzen hatten die Weimarer Verfassung als Muster. Wenn Doernherg dazu schreibt: Dabei wurden die demokratischen Prinzipien der Weimarer Verfassung weiterentwickelt, andererseits jene Paragraphen, die eine Begrenzung dieser Prinzipien zugunsten der Vormachtstellung der herrschenden großkapitalistischen Kreise darstellten, ausgeschaltet 223, so wird damit ausgedrückt, daß aus den Verfassungen alles eliminiert wurde, was dem Anwachsen der Macht der SED entgegenstand. So wurde dem Prinzip der Volkssouveränität gegenüber dem Prinzip der Gewaltenteilung der Vorrang gegeben. Der Landtag wurde als das höchste demokratische Organ des Landes (so in Mecklenburg und Sachsen), als höchster demokratischer Willensträger (so in Sachsen-Anhalt und Thüringen) oder einfach als höchster Willensträger (so in der Mark Brandenburg) bezeichnet. Den Landtagen lag nicht nur die Gesetzgebung ob, sondern auch die Kontrolle von Regierung, Verwaltung und Rechtsprechung. Nur in Sachsen-Anhalt wurde die Kontrolle des Rechtswesens auf die Justizverwaltung beschränkt, die Rechtsprechung also von ihr ausgenommen. Die Regierung war vom Landtag zu wählen und insgesamt ebenso wie jedes ihrer Mitglieder vom Vertrauen des Landtages abhängig. Der Ministerpräsident bestimmte nach Maßgabe der vom Landtag auf gestellten (in Sachsen-Anhalt gebilligten) Grundsätze die Richtlinien der Regierungspolitik. Eine richterliche Kontrolle der Gesetzgebung war nicht vorgesehen. In Sachsen-Anhalt hatte die CDU vergeblich die Einsetzung eines Verfassungsgerichtshofes gefordert. Ulbricht, damals Mitglied des Landtages von Sachsen-Anhalt, machte aus seinem Groll über dieses Verlangen keinen Hehl224. Im Provinziallandtag von Sachsen-Anhalt wurden fast alle Artikel der Verfassung gemeinsam von SED und LDP angenommen. Nur die CDU hielt es unter dem Einfluß großkapitalistischer Kräfte für notwendig, die Schaffung eines Staatsgerichtshofes zu fordern, d. h. sie versuchte die Rechte des Parlaments zu beschränken. Immerhin gelang es, die Überprüfung der Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit durch den durch Sachverständige (den Präsidenten des Oberlandesgerichts, den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts und den Dekan der juristischen Fakultät der Universität Halle) erweiterten Rechts- und Verfassungsausschuß durchzusetzen. Freilich blieb dem Landtag die letzte Entscheidung (Artikel 6о Abs. 3). Nur ein einziges Mal Texte bei Karl Schultes, Der Aufbau der Länderverfassungen in der sowjetischen Besatzungszone, Ost-Berlin, 1948. 222 Drucksache Nr. 26 des Landtages der Provinz Sachsen-Anhalt, im Besitz des Verfassers. 223 Doernberg, aaO., S. 105-106. 224 Ulbricht у Die Entwicklung des deutschen volksdemokratischen Staates, S. но.;
Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1945-1963, Seite 544 (Entw. VerfOrdn. SBZ DDR 1945-1963, S. 544) Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1945-1963, Seite 544 (Entw. VerfOrdn. SBZ DDR 1945-1963, S. 544)

Dokumentation: Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1945-1963 (Sonderdruck aus: Jahrbuch des öffentlichen Rechts, Band 13, Seite 455-579), Rechtsanwalt Siegfried Mampel, Berlin, J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) Tübingen, 1964 (Entw. Verf.ordn. SBZ, DDR 1945-1963, S. 492-580).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Regelungen des strafprozessualen Prüfungs-Stadiums und des Gesetzes als die beiden wesentlichsten rechtlichen Handlungsgrundlagen für die Tätigkeit der Linie Untersuchung vor Einleitung von Ermittlungsverfahren. Strafprozessuale Prüfungshandlungen und Maßnahmen nach dem Gesetz grundsätzlich dann möglich, wenn einerseits Verdachtshinweise auf eine Straftat vorliegen, andererseits die konkrete Erscheinungsform der Straftat mit einer unmittelbaren Gefährdung oder Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergeht. Fünftens ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Grundsätzen aus politischen oder politisch-operativen, einschließlich untersuchungstaktischen Gründen möglich, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Ausweisungsgewahrsams gegeben und wird im Ergebnis der Prüfung von möglichen anderen Entscheidungen, der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Abstand genommen, so ordnet der Leiter der Hauptabteilung oder der Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung den vorläufigen Ausweisungsgewahrsam. Diese Möglichkeit wurde mit dem Ausländergesetz neu geschaffen. In jedem Fall ist aber zu sichern, daß der Abteilung politischoperative Informationen zur Verfügung gestellt werden, die erforderlich sind, um die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten. Dies können sein: Ergebnisse, die im Rahmen der Sachverhaltsklärung zur Gefahrenabwehr gemäß Gesetz durchgeführt wurden. Daraus resultiert das Erfordernis, gegebenenfalls die Maßnahmen im Rahmen der Sachverhaltsklärung gemäß Gesetz :.in strafprozessuale Ermittlungshandlungen hinüberzuleiten. Die im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen.

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