Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands von 1945-1963, Seite 542

Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1945-1963, Seite 542 (Entw. VerfOrdn. SBZ DDR 1945-1963, S. 542); Entwicklung der Verfassungsordnung in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands S°3 die Besatzungsmacht212. Trotzdem hatte die SED nur einen bescheidenen Erfolg. In den Gemeinden, in denen auch die CDU und die LDP zugelassen waren, blieb sie im allgemeinen in der Minderheit. Zwischen den Gemeindewahlen und den Landtagswahlen steigerte sich die Wahlbehinderung zum Terror gegen die nichtkommunistischen Parteien. Trotzdem erzielten CDU und LDP erhebliche Gewinne. In Brandenburg und in der Provinz Sachsen blieb die SED in der Minderheit. Die Erfahrungen waren so schlecht, daß die Wahlen im Herbst 1946 die einzigen blieben, bei denen die Parteien eigene Wahlvorschläge einreichen durften. Bei allen späteren Wahlen wurde den Wählern nur noch eine Einheitsliste vorgelegt. Das Experiment, mit Hilfe klarer parlamentarischer Mehrheiten die Entwicklung weiter voranzutreiben, war mißglückt. Die SED machte nach den Wahlen den Versuch, durch Terror gewählte Vertreter der CDU und LDP zum Übertritt zur SED zu bewegen. Als sich derartige Fälle häuften, entschlossen sich in der Provinz Sachsen CDU und LDP zu einem Gesetzentwurf, nach dem jeder gewählte Gemeindevertreter, der seine Partei wechselte, sein Mandat verlor. Weil sich die SED in der parlamentarischen Behandlung der Verzögerungstaktik bediente, wurde das Gesetz freilich erst am 18. Juni 1947 angenommen213. In der Verfassung von Sachsen-Anhalt wurde indessen der Grundgedanke des Gesetzentwurfes in etwas abgeschwächter Form aufgenommen. Bei Übertritt von einer Partei zu anderen hatte nach deren Artikel 26 der Ältestenrat über Verlust oder Beibehaltung des Mandats zu entscheiden214. e) Die Gemeinde- und Kreisordnungen Entsprechend den Beschlüssen der Potsdamer Konferenz, nach denen der Neubau des Staates in Deutschland von unten her erfolgen sollte215, wurde auch in der SBZ die lokale Selbstverwaltung nach demokratischen Grundsätzen wiederhergestellt. In den Ländern und Provinzen der SBZ wurden im Herbst 1946 und Anfang 1947 etwa gleichlautende Gemeindeordnungen 216 erlassen, denen kurze Zeit später etwa gleichlautende Kreisordnungen217 folgten. Der Kernsatz der Gemeindeordnungen war, daß die sich selbst verwaltende Gemeinde die Grundlage der demokratischen Ordnung wäre. Den Gemeinden wurde das Recht eingeräumt, in ihrem Gebiet alle öffentlichen Aufgaben zu erfüllen, die nicht den Kreisen oder dem Lande oblagen oder durch Gesetze anderen Stellen zugewiesen waren. Der traditionelle Unterschied zwischen Selbstverwaltungs- und Auftragsangelegenheiten kehrte wieder. Als Selbstverwaltungsangelegenheiten sollten die Gemeinden auf wirtschaftlichem, sozialem und kulturellem Gebiet alle Aufgaben übernehmen, die geeignet seien, das Wohl der Einwohner zu fördern. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, also die Aufgabe der Polizei, wurde zur Selbstverwaltungs- 212 Hans Schütze, Volksdemokratie in Mitteldeutschland, Hannover, i960, S. 35-43. 213 Gesetz über den Verlust von Mandaten in Kreis- und Gemeindevertretungen vom 18. Juni 1947 (GBL Sachsen-Anhalt, Teil I, S. 134). 214 Vgl. dazu auch Leibholz, Strukturprobleme, S. 103. 215 Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 III A 3 (IV), 9 (I). 210 Gemeindeordnung des Landes Mecklenburg vom 20. September 1946 (Amtsblatt S. 113); der Provinz Mark Brandenburg vom 14. September 1946 (GVOBl. 1947 II S. 307); des Landes Sachsen vom 6. Februar 1947 (GVOBl. S. 54); der Provinz Sachsen-Anhalt vom 5. Oktober 1946 (VOBl. S. 437); des Landes Thüringen vom 20. Dezember 1946 (RBl. 1947 I S. 5). 217 Kreisordnung des Landes Mecklenburg vom 13. Januar 1947 (RBl. S. 9); des Landes Brandenburg vom 19. Dezember 1946 (GVOBl. 1947 I S. 1); des Landes Sachsen vom 16. Januar 1947 (GVOBl. S. 22); des Landes Thüringen лют 20. Dezember 1946 (RBl. 1947 I S. 5).;
Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1945-1963, Seite 542 (Entw. VerfOrdn. SBZ DDR 1945-1963, S. 542) Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1945-1963, Seite 542 (Entw. VerfOrdn. SBZ DDR 1945-1963, S. 542)

Dokumentation: Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1945-1963 (Sonderdruck aus: Jahrbuch des öffentlichen Rechts, Band 13, Seite 455-579), Rechtsanwalt Siegfried Mampel, Berlin, J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) Tübingen, 1964 (Entw. Verf.ordn. SBZ, DDR 1945-1963, S. 492-580).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Magdeburg und Frankfurt Oder gemacht. Bewährte Methoden der Befähigung der mittleren leitenden Kader sind: ihre Erziehung und Entwicklung im unmittelbaren täglichen Arbeitsprozeß; ihre ständige Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehving und Befähigung der . Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Füh-rungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachgebundenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Vege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der aufzeigen. Zunächst ist es notwendig, Klarheit über die entscheidenden Ziele zu schaffen, auf die sich die Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft an einzelnen Verhafteten treffen, die jedoch der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichtes bedürfen. Er kann der. am Strafverfahren beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu unterbreiten. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens, die durch die Abteilungen durehzusetzen sind. Weiterhin ist es erforderlich, daß alle Mitarbeiter in der politischoperativen Arbeit, einschließlich der Untersuchungsarbeit strikt die Gesetze des sozialistischen Staates, die darauf basierenden Befehle und Veisunrren des Ministers für Staatssicherheit und findet in den einzelnen politischoperativen Prozessen und durch die Anwendung der vielfältigen politisch-operativen Mittel und Methoden ihren konkreten Ausdruck.

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