Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands von 1945-1963, Seite 539

Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1945-1963, Seite 539 (Entw. VerfOrdn. SBZ DDR 1945-1963, S. 539); 500 Siegfried Mampel folgte ohne Entschädigung und umfaßte nicht nur den Grund und Boden, sondern auch das ganze landwirtschaftliche Inventar, die Gebäude, die Vorräte und die landwirtschaftlichen Nebenbetriebe. Auch zum persönlichen Gebrauch bestimmte Sachen wurden vielfach weggenommen. Die Enteigneten wurden aus den Landkreisen ausgewiesen, in denen sie ihren Grundbesitz hatten. Gutshäuser und Schlösser wurden ohne Rücksicht auf ihren historischen oder künstlerischen Wert abgerissen. Nur der Besitz der Kirchen blieb verschont. Der enteignete Grundbesitz wurde einem Bodenfonds zugeführt. Aus ihm wurden in kleinen Anteilen Landarbeiter, Vertriebene aus den deutschen Ostgebieten sowie landarme Bauern und Pächter mit Land zu Eigentum bedacht. Kommissionen, deren Mitglieder von den Blockparteien unter Führung der KPD, später der SED, ernannt waren, entschieden über die Verteilung. Ziel der Bodenreform war es, die Zahl der Bauernwirtschaften unter 5 ha zu vergrößern. Mit der Bodenreform wurde noch kein sozialistisches Eigentum geschaffen. Nur wenige große Güter blieben als Versuchsgüter oder zu ähnlichen Zwecken erhalten und wurden später Volkseigentum. Erst ab 1952 wurde der Zusammenschluß der bäuerlichen Betriebe zu landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften gefordert und im Jahre 1961 fast restlos erzwungen. Damit wurde das bäuerliche Eigentum zum genossenschaftlich-kollektivwirtschaftlichen Eigentum185. Auf dem Gebiete der Industrie, des Handels und des Gewerbes wurde die Umwandlung der ökonomischen Basis durch Befehle der Besatzungsmacht eingeleitet. Die Industriereform begann mit der Beschlagnahme des Vermögens des Reiches und der führenden Nationalsozialisten, der deutschen Militärbehörden und Organisationen, der verbotenen Gesellschaften, Klubs und Vereinigungen, der Regierungen und Staatsangehörigen, der auf seiten Deutschlands am Krieg beteiligten Länder sowie von sonstigen Personen, die von der SMAD bezeichnet wurden, durch ihren Befehl Nr. 124 vom 30. Oktober 1945186. Durch Befehl Nr. 126 wurde das Vermögen der NSDAP, ihrer Organe und der ihr angeschlossenen Verbände konfisziert187. Durch Befehl Nr. 97 vom 29. März 1946 wurde das sequestrierte und konfiszierte Vermögen den deutschen Behörden der Länder zur Verfügung gestellt188. In Sachsen wurde am 30. Juni 1946 ein Volksentscheid über die entschädigungslose Enteignung der Kriegs- und Naziverbrecher abgehalten. 77,62 V. H. der abgegebenen Stimmen wurden als Ja-Stimmen gezählt189. Die anderen Länder erließen kurze Zeit darauf ähnliche Verordnungen oder Gesetze190. Uber die Enteignung der sequestrierten Werte entschieden besondere Kommissionen, die von den antifaschistisch-demokratischen Blockparteien unter Führung der SED beschickt wurden. Durch Befehl Nr. 201 vom 16. August 1947191 wurde die Bestrafung von Nazis 185 Mampel, Verfassung, Erl. 1 zu Art. 20. 186 VOBl. Provinz Sachsen Nr. 4, 5, 6, S. 10. 187 VOBL Provinz Sachsen Nr. 4, 5, 6, S. 12. 188 VOBl. Provinz Sachsen S. 226. 189 Doernberg, aaO., S. 356. 190 Sachsen: Gesetz über die Übergabe von Betrieben von Kriegs- und Naziverbrechern in das Eigentum des Volkes vom 30. Juni 1946 (Amtliche Nachrichten S. 305); Sachsen-Anhalt: Verordnung betr. die Überführung sequestrierter Unternehmungen und Betriebe in das Eigentum der Provinz Sachsen vom 30. Juli 1946 (VOBl. S. 235); Brandenburg: Verordnung zur entschädigungslosen Übergabe von Betrieben und Unternehmungen in die Hand des Volkes vom 5. August 1946 (VOBl. S. 235); Mecklenburg: Gesetz zur Sicherung des Friedens durch Übergabe von Betrieben der Faschisten und Kriegsverbrecher in die Hand des Volkes vom 16. August 1946 (Amtsblatt S. 98); Thüringen: Gesetz betr. Übergabe sequestrierten und konfiszierten Vermögens der SMA an das Land Thüringen vom 24. Juli 1946 (Regierungsblatt I S. in). 191 ZVOBl. S. 185.;
Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1945-1963, Seite 539 (Entw. VerfOrdn. SBZ DDR 1945-1963, S. 539) Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1945-1963, Seite 539 (Entw. VerfOrdn. SBZ DDR 1945-1963, S. 539)

Dokumentation: Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1945-1963 (Sonderdruck aus: Jahrbuch des öffentlichen Rechts, Band 13, Seite 455-579), Rechtsanwalt Siegfried Mampel, Berlin, J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) Tübingen, 1964 (Entw. Verf.ordn. SBZ, DDR 1945-1963, S. 492-580).

Im Zusammenhang mit der Aufklärung straftatverdächtiger Handlungen und Vorkommnisse wurden darüber hinaus weitere Personen zugeführt und Befragungen unterzogen. Gegen diese Personen, von denen ein erheblicher Teil unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion und verstärkter Eontaktaktivitäten des Gegners standen, unter denen sich oft entscheidend ihre politisch-ideologische Position, Motivation und Entschluß-, fassung zur Antragstellung auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der gestellt hatten und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsortinunq in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Stellung bestimmter Hintermänner im In- Ausland, aus den mit einer Inhaftierung verbundenen möglichen nationalen oder auch internationalen schädlichen Auswirkungen für die Politik der Partei und des sozialistischen Staates. Die Aufdeckung von Faktoren und Wirkungszusammenhängen in den unmittelbaren Lebens-und. Entwicklungsbedingungon von Bürgern hat somit wesentliche Bedeutung für die Vorbeug und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Feststellung bedeutsam, daß selbst in solchen Fällen, bei denen Bürger innerhalb kurzer einer Strafverbüßung erneut straffällig wurden, Einflüsse aus Strafvollzug und Wiede reingliederung nur selten bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahreno im Grunde genommen dadurch abgeschwächt oder aufgehoben, daß keine nachhaltige erzieherische Einwirkung auf den Jugendlichen erreicht wird.

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