Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands von 1945-1963, Seite 525

Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1945-1963, Seite 525 (Entw. VerfOrdn. SBZ DDR 1945-1963, S. 525); 486 Siegfried Mampel mehr der Ausbeutung diene120. Weil indessen das Volk als Kollektiveigentümer nicht selbst unmittelbar die Produktion leiten kann, bedarf es besonderer Organe. Als solche bieten sich die des Staatsapparates an. Damit wird das Volkseigentum dann doch wieder Staatseigentum und als solches bezeichnet. Es unterscheidet sich indessen vom kapitalistischen und vom persönlichen Eigentum des Bürgers, das dieser zum persönlichen Gebrauch hat. Es ist unantastbar, das heißt grundsätzlich unveräußerlich und unbelastbar. Jede Reprivatisierung von Produktionsmitteln wird ausgeschlossen. Vom Volkseigentum wird seine Nutzung unterschieden. Die Nutzung des Volkseigentums wird vom Staate gebildeten Einheiten übertragen, die durch Rechtsnorm zur juristischen Person und zum Rechtsträger von Volkseigentum erklärt worden sind121. Derartige Gebilde sind die volkseigenen Betriebe. Das genossenschaftlich-kollektivwirtschaftliche Eigentum ist sozialistisches Eigentum niederer Entwicklungsstufe. Subjekt dieser Eigentumsform ist nicht das Volk (die monistische strukturierte Gesellschaft) insgesamt, sondern sind Kollektive in der Gesellschaft, etwa landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften oder Handwerkerproduktionsgenossenschaften. Die Rechtssubjekte des Eigentums sind hier gleichzeitig Rechtsträger122. Nur auf der Grundlage des sozialistischen Eigentums kann nach der Lehre der Mensch wieder zum vergesellschafteten Wesen werden, da es die einzig mögliche Basis für das sozialistische Bewußtsein sei. c) Die Gewaltenkonzentration und die Rechtsfunktionen des Staates Ein Staat, der geschichtlich notwendig dem Fortschritt dient, darf in seiner Tätigkeit nicht gehemmt werden. Ein Hindernis wäre aber eine Struktur nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung. Weil alle Organe des Staates ihre Aufgaben nach den Weisungen der kommunistischen Partei zu erfüllen haben, liefe eine derartige Struktur letztlich darauf hinaus, daß die Parteiführung einer Kontrolle unterzogen würde. Dies würde voraussetzen, daß ein Staatsorgan, etwa ein höchstes Gericht, bessere Einsichten über die künftige Entwicklung haben könnte als die Parteiführung. Das wäre nach marxistisch-leninistischer Lehre widersinnig. Der sozialistische Staat kennt daher keine irgendwie geartete Gewaltenteilung, auch nicht in der abgeschwächten Form der Gewaltendifferenzierung123 124. Er bekennt sich vorbehaltlos zur Gewaltenkonzentration. Die marxistisch-leninistische Staatslehre begründet die Ablehnung der Gewaltenteilung mit der Behauptung, sie widerspräche der Volkssouveränität. Die Spannungen zwischen den Vorstellungen Montesquieus und Rousseaus124 scheinen hier eindeutig zugunsten des letzteren entschieden zu sein. Indessen werden in der SB2 auch Rousseaus Vorstellungen abgelehnt. Der Begriff der Volkssouveränität wird anders verstanden, als er seit den Zeiten der Aufklärung begriffen wird. Es müsse betont werden, so schrieb Poppe, daß zwischen Rousseaus Ideen und der Forderung nach Volkssouveränität, wie sie von Marx und Engels erhoben wäre und im Sozialismus Wirklichkeit würde, keine Identität und 120 Gerhard Doernherger, Die verschiedenen Eigentumsarten und Eigentumsformen und das Eigentumsrecht in der Deutschen Demokratischen Republik, in Neue Justiz, Ost-Berlin, 1952, S. 16-21. 121 Grünewaldy aaO., S. 75. 122 Grünewaldy aaO., S. 104. 123 Max Imboden, Montesquieu und die Lehre der Gewaltentrennung, Berlin, 1959, S. 10, im Anschluß an Martin Drath, Die Gewaltenteilung im heutigen deutschen Staatsrecht, in Faktoren der Machtbildung, Berlin, 1952, S. 105. 124 Max Imbodeny aaO., S. 24.;
Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1945-1963, Seite 525 (Entw. VerfOrdn. SBZ DDR 1945-1963, S. 525) Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1945-1963, Seite 525 (Entw. VerfOrdn. SBZ DDR 1945-1963, S. 525)

Dokumentation: Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1945-1963 (Sonderdruck aus: Jahrbuch des öffentlichen Rechts, Band 13, Seite 455-579), Rechtsanwalt Siegfried Mampel, Berlin, J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) Tübingen, 1964 (Entw. Verf.ordn. SBZ, DDR 1945-1963, S. 492-580).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der in Opetiven Vorgängen und nadwfLa Pots!, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache . Die Vorbereitung und Durchführung von Vorbeugungsgesprächen durch die Linie Untersuchung als Bestandteil politischoperativer Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen Untersubungshaftvollzug durohzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern - politisch-ideologische Erziehung und Befähigung der Kontroll- und Sicherungskräfte zur Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß die konsequente Wahrung der Gesetzlichkeit, die Einhaltung der Rechtsnormen, der Parteiund Staatsdizsiplin Forderungen sind, däewir entsprechend unserem Statut und unserem Parteiprogramm an jeden Genossen stellen.

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