Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands von 1945-1963, Seite 513

Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1945-1963, Seite 513 (Entw. VerfOrdn. SBZ DDR 1945-1963, S. 513); 474 Siegfried Mampel sehen Methode tritt die Darstellung des Normativen. Damit ergibt sich das Problem der Auslegung. Die Notwendigkeit der Interpretation beruht auf der Unmöglichkeit, in jedem denkbaren Fall zwischen sprachlichem Ausdruck und dem, was gesagt werden soll, Kongruenz herzustellen79. Auch in bezug auf die Verfassungen der sozialistischen Staaten besteht diese Unmöglichkeit. Aufgabe der Interpretation ist es, derartige Divergenzen zu beseitigen. Indessen stellt sich die Aufgabe je nach dem Verfassungstyp verschieden. Es ist etwas anderes, ob eine Verfassung den objektivierten Willen eines Verfassungsgebers darstellt oder ob ihr Inhalt jederzeit zur Disposition der höchsten politischen Instanz steht. Wird die Rechtsnorm als objektivierter Wille des Gesetzgebers aufgefaßt, an den auch er gebunden ist, so wird etwas interpretiert, dessen Inhalt - zumindest in gewissen Grenzen - feststeht, wenn er auch noch nicht festgestellt ist. Es ist deshalb möglich, daß jeder, der über sie etwas aussagen will, etwa als Rechtslehrer, oder der sie anwenden will, etwa als Richter oder als Bediensteter der öffentlichen Verwaltung, sich der Aufgabe des Interpreten unterziehen kann. Interpretiert die gesetzgebende Instanz, so hat ihr Votum kein größeres Gewicht als das anderer Sachkundiger. Herrschend wird in einer Vielfalt der Meinungen die, welche am meisten überzeugt. Nur hier werden Interpretation und ihre möglichen Methoden zu Problemen 80. d) Die Selbstinterpretation der höchsten politischen Instanz Die Aufgabe stellt sich anders, wenn der Inhalt der Rechtsnorm, auch nachdem sie gesetzt ist, zur Disposition der höchsten politischen Instanz steht. Das ist der Fall, wenn die Rechtsnorm einerseits ökonomische Verhältnisse widerspiegeln und andererseits deren Entwicklung voran treiben soll sowie die Richtung und das Tempo der Entwicklung angeblich nur von denen richtig erkannt wird, die befugt sind, die Normen zu setzen. Eine etwaige Divergenz zwischen Ausdruck und Auszudrückendem kann nur von dem beseitigt werden, der aufgrund seiner Erkenntnisse von der objektiven Gesetzmäßigkeit der Geschichte weiß, wie allein die Norm imstande ist, der weiteren Entwicklung zu dienen. Interpret kann nur die Instanz sein, die auch die Norm setzt. Eine Problematik der Interpretation kann nicht aufkommen81. Rechtslehre und Rechtsanwendung bleibt nichts anderes übrig, als sich dieser authentischen Interpretation anzuschließen. Liegt im Einzelfalle eine authentische Interpretation noch nicht vor, so ist so zu interpretieren, wie die politische entscheidende Instanz das tun würde. Im Zweifel ist sie zu befragen. Uber ihre Intentionen gibt jeweils die Präambel eines Gesetzes Auskunft, die als Richtschnur für die praktische Rechtsanwendung gedacht, deshalb oft sehr lang ist und deren Inhalt die Bedeutung eines Gesetzestextes auch bestimmt, wenn die Entwicklung weitergeschritten ist und deshalb eine wörtliche Anwendung dem Fortschritt nicht mehr dient oder vielleicht sogar schadet82. Interpretation als wissenschaftliche Beschäftigung ist damit sinnlos. Deshalb gibt es in sozialistischen Staaten auch keine Kom- 79 Schneider у aaO., S. 5. 80 Dazu die Verhandlungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer vom 4.-7. Oktober 1961, Heft 20 der Veröffentlichungen; daß eine herrschende Lehre, wenn sie durch ihren Ver-nunfts- und Rechtsgehalt überzeugend wirken will, bestimmte objektive Maßstäbe voraussetzt, ist von Leibholz ebenda S. 118 hervorgehoben worden. Vgl. ferner Ernst Forsthoff у Zur Problematik der Verfassungsauslegung, Stuttgart, 1961. 81 Schneider у aaO., S. 15. 82 Walter Heinicke} Uber die Aufgaben der Arbeitsgerichte im Jahr 1959, in Arbeitsrecht, 1959, S. 101.;
Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1945-1963, Seite 513 (Entw. VerfOrdn. SBZ DDR 1945-1963, S. 513) Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1945-1963, Seite 513 (Entw. VerfOrdn. SBZ DDR 1945-1963, S. 513)

Dokumentation: Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1945-1963 (Sonderdruck aus: Jahrbuch des öffentlichen Rechts, Band 13, Seite 455-579), Rechtsanwalt Siegfried Mampel, Berlin, J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) Tübingen, 1964 (Entw. Verf.ordn. SBZ, DDR 1945-1963, S. 492-580).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu kontrollieren, ob die Untersuchungsorgane auch dieser ihrer Verantwortung gerecht werden. Auch mit diesen progres Sicherstellung relativ wird deutlich, wenn man die im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die Fragestellung, ob und unter welchen Voraussetzungen Sachkundige als Sachverständige ausgewählt und eingesetzt werden können. Derartige Sachkundige können unter bestimmten Voraussetzungen als Sachverständige fungieren. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Operativen Vorganges oder eines anderen operativen Materials ausschließlich inoffizielle Arbeitsergebnisse erbracht werden konnten, also keine offiziellen Beweismittel vorliegen, die als Anlaß ira Sinne des fungieren können.

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