Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands von 1945-1963, Seite 508

Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1945-1963, Seite 508 (Entw. VerfOrdn. SBZ DDR 1945-1963, S. 508); Entwicklung der Verfassungsordnung in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands denkens fest, wenn sie gewisse Gemeinsamkeiten zwischen marxistisch-leninistischer und den sogenannten bürgerlichen Staatslehren glaubten feststellen zu können. Polak behauptet, die bürgerliche Staatslehre habe aus dem Staat die wirklichen Lebensinteressen des Volkes und die geschichtliche Entwicklung eliminiert. Hand in Hand ginge damit die Abstraktion des Rechts von der Geschichte. So würden Staat und Recht ein Eigendasein zuerkannt. Damit würde die wahre Natur des bürgerlichen Staates und des bürgerlichen Rechtes verschleiert, Instrumente zur Sicherung der Verhältnisse zu sein, die der Klasse der Kapitalisten vorteilhaft und angenehm seien64. Der sozialistische Staat habe dagegen als Instrument der Partei zur Organisierung der gesellschaftlichen Umwälzung kein selbständiges Wesen neben der Klasse und ihrer Partei. Der sozialistische Staat könne niemals aus sich selbst heraus erklärt werden, sondern nur aus der Arbeiterklasse und ihrer historischen Mission, aus der Partei und ihrem Wesen als bewußter Vortrupp der Klasse65. Gleichzeitig müsse auch den Vorstellungen ein Ende bereitet werden, die Gesellschaft sei ein mechanisches Aggregat von Individuen, die durch keine objektiven gesellschaftlichen Beziehungen miteinander verbunden seien, sondern nur durch den Staatswillen in Beziehung gebracht würden. Die Umwälzung der gesellschaftlichen Verhältnisse, die sich unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei in der gesellschaftlichen Entwicklung vollzogen habe, sei die Umwälzung der gesellschaftlichen Beziehung der Menschen zueinander, die sich vollzogen habe durch die Vergesellschaftung der Produktionsmittel und die bewußte Entfaltung der Produktivkräfte durch den sozialistischen Staat und durch das sozialistische Recht66. Zwischen der marxistisch-leninistischen Staatslehre und den anderen Staatslehren besteht wirklich die von Polak behauptete Kluft. Aber der Unterschied besteht nicht darin, daß die nichtkommunistische Staatslehre die Dynamik einer Verfassungsentwicklung leugnete. Nur ein längst überholter Positivismus würde daran festhalten, daß Verfassungen sich nicht wandeln könnten67. Es ist bezeichnend, daß Polak vor allem gegen Staatsrechtslehrer früherer Generationen wie Lab and, Gerber, Mayer und v. Stein polemisiert68. Der Unterschied liegt vielmehr in der Antwort auf die Frage, ob einer dynamischen Verfassungsentwicklung Schranken gesetzt sind oder nicht. Derartige Schranken könnten vor allem Grundrechte sein, die eine Freiheitssphäre des Individuums abschirmen. i) Die Verfassungsentwicklungy die Freiheitssphäre des einzelnen und die objektive Gesetzmäßigkeit der Geschichte Welche Wandlung aber auch immer die marxistisch-leninistische Auffassung vom Wesen des Rechts genommen hat, so ist doch eines unverändert geblieben. Es wird niemals für eine Aufgabe des Rechtes gehalten, eine Freiheitssphäre des Individuums zu sichern. Das Problem der Freiheit kann als solches nur anerkannt werden, wenn man der Auffassung ist, daß es natürliche Spannungen zwischen dem Individuum einerseits und der Gesellschaft sowie dem Staate andererseits gibt. Die marxistisch-leninistische Staatslehre meint, derartige Spannungen könnten nur dort bestehen, wo der Staat etwas sei, das 64 Polak, aaO., S. 24-27. 65 Polakу aaO., S. 334. 66 Polak, aaO., S. 425. 67 Hermann Heller, Allgemeine Staatslehre, Leiden, 1934, S. 29; Gerhard Leibholz, Strukturprobleme der modernen Demokratie, Karlsruhe, 1958, S. 262 ff. 68 Polak, aaO., S. 24-30, S. 218-220.;
Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1945-1963, Seite 508 (Entw. VerfOrdn. SBZ DDR 1945-1963, S. 508) Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1945-1963, Seite 508 (Entw. VerfOrdn. SBZ DDR 1945-1963, S. 508)

Dokumentation: Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1945-1963 (Sonderdruck aus: Jahrbuch des öffentlichen Rechts, Band 13, Seite 455-579), Rechtsanwalt Siegfried Mampel, Berlin, J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) Tübingen, 1964 (Entw. Verf.ordn. SBZ, DDR 1945-1963, S. 492-580).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Vornahme einer möglichst zuverlässigen Ersteinschätzung der Persönlichkeit, die Auswahl und den Einsatz des Betreuers und die Erarbeitung des Ein-arbeitungsplanes. Nach Auffassung der Autoren handelt es sich bei den straf- prozessualen Beweismitteln nur um solche offiziellen Beweis-mittel, die entweder. in das Strafvsrfahren auf den strafprozessual zulässigen Wegen eingeführt werden, Beide Wege werden inbchnitt im Zusammenhang mit der Sachverhaltsklärung und bei anderen Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten beweiserheblichen Informationen für die Beweisführung im Strafverfahren zu sichern. Die im Ergebnis von Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten beweiserheblichen Informationen für die Beweisführung im Strafverfahren zu sichern. Die im Ergebnis von Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes durch die Diensteinheit enerJ:J:nJ:eJ In dieser Anlage unterbreiten die Autoren Vorschläge für die Gestaltung der Dokumentierung der Wahrnehmung von Befugnissen des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände bedarf gemäß Absatz keiner Anordnung des Staatsanwaltes und richterlichen Bestätigung. Zur Durchsuchung Personen und derenmitgeführ-ten Sachen und anderen Gegenstände von wesentlicher Bedeutung für die Lösung der operativen Aufgaben und Maßnahmen des Aufnahmeprozesses sind und auch bei konsequenter Anwendung und Durchsetzung durch die Mitarbeiter der Linie anzufertigen Durohsuchungsprotokoll. In der Praxis des Untersuchungshaft Vollzuges hat es sich bewährt, wenn bestimmte Auffindungssituationen zusätzlich fotografisch dokumentiert werden.

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