Zur Entwicklung des sozialistischen Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1960, Seite 73

Zur Entwicklung des sozialistischen Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1960, Seite 73 (Entw. soz. Strafr. DDR 1960, S. 73); Staatsanwaltschaft,25 ein bedeutender Meilenstein. Zentrale staatliche Organe wurden geschaffen, die unter Verantwortung gegenüber der Volkskammer der DDR die konsequente Anwendung sozialistischer Grundsätze in einheitlicher Rechtsprechung gewährleisteten. Insbesondere trugen die im Gesetz festgelegte zentralisierte einheitliche Kassation sowie die Befugnis des Obersten Gerichts, Strafsachen von überragender Bedeutung selbst abzuurteilen (bei Anklageerhebung durch den Generalstaatsanwalt der DDR) und Grundsatzentscheidungen im Interesse der Anleitung der örtlichen Gerichte zu fällen, wesentlich zur Einheitlichkeit und Parteilichkeit der Rechtsprechung und zur Mobilisierung der Werktätigen im Kampf gegen die gefährlichsten verbrecherischen Anschläge und deren ideologische Ursachen bei. Die Staatsanwaltschaft wurde in dieser Periode zum zentral geleiteten staatlichen Organ entwickelt, das die Aufgabe zu erfüllen hat, Hüter und Wahrer der demokratischen Gesetzlichkeit zu sein. Durch den Ausbau der Allgemeinen Aufsicht, die Teilnahme an arbeitsgerichtlichen und zivilgerichtlichen Verfahren erhielt die Staatsanwaltschaft eine grundlegend neue, im bürgerlichen Deutschland naturgemäß unbekannte Rolle. Die Etappen des Weges dieser markanten Veränderung sind: Die Verordnung über die Vereinfachung der Justiz vom 27. September 1951,26 durch die die Staatsanwaltschaft entsprechend ihrer gesellschaftlichen Bedeutung als staatliche Anklagebehörde ein straff zentral geleitetes, besonderes staatliches Organ der Justiz wurde; der Beschluß des Ministerrates „Über Maßnahmen zur weiteren Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit“ vom 27. März 1952,27 durch den dem Generalstaatsanwalt die Aufsicht über alle Untersuchungen in Strafsachen und die Haft- und Strafvollzugsanstalten übertragen wurde; das Gesetz über die Staatsanwaltschaft vom 23. Mai 1952,28 das der Staatsanwaltschaft die Funktion als Wahrer und Hüter der sozialistischen Gesetzlichkeit sicherte. Die Bildung des Ministeriums für Staatssicherheit durch das Gesetz vom 8. Februar 195029 aus der ehemaligen Hauptverwaltung zum Schutze der Volkswirtschaft im Ministerium des Innern war von großer Bedeutung zur Sicherung des gesellschaftlichen und staatlichen Aufbaus vor den ständigen Versuchen der Militaristen und Imperia- 25. Gesetz über die Provisorische Regierung der DDR vom 7. Oktober 1949 (GBl., S. 2) und Gesetz über die Errichtung des Obersten Gerichts und der Obersten Staatsanwaltschaft der DDR vom 8. Dezember 1949 (GBl., S. 111). 26. GBl. 1951, S. 877. 27. Min.Bl. 1952, S. 35. 28. GBl. 1952, S. 408. 29. GBl. 1950, S. 95. 73;
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Dokumentation: Beiträge zum Strafrecht. Zur Entwicklung des sozialistischen Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1960, Heft 4, Deutsches Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft, Prorektorat für Forschung, Abteilung Strafrecht (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960 (Entw. soz. Strafr. DDR 1960, S. 1-96).

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