Zur Entwicklung des sozialistischen Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1960, Seite 47

Zur Entwicklung des sozialistischen Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1960, Seite 47 (Entw. soz. Strafr. DDR 1960, S. 47); Jugendliche aufgestellt werden sollen. Dabei wird davon auszugehen sein, daß jedes Jugendstrafverfahren seiner Form und seinem Inhalt nach so ausgestaltet sein muß, daß es einen in jeder Hinsicht qualifizierten Ausgangspunkt nicht nur für die Findung einer gerechten Entscheidung, sondern ebenso auch für die gesellschaftliche Erziehung der Jugendlichen und zugleich der Kollektive, in denen sie leben, arbeiten und ihre Persönlichkeit herausbilden, darstellt. In seinem bedeutsamen Beitrag zum neuen Arbeitsstil im Strafverfahren und den Aufgaben der gesellschaftlichen Erziehung2 hat Krutzsch eine Reihe wichtiger Gedanken geäußert, die gerade aus der Sicht des Jugendstrafverfahrens volle Unterstützung verdienen. Das sozialistische Strafrecht, dessen Aufgabe auch darin bestehen muß, die Jugend vor ideologischer Zersetzung und verbrecherischen Anschlägen zu bewahren, darf im Prozeß seiner Durchsetzung nicht zu eng betrachtet werden. Das Strafrecht zum Schutze der Jugend und zur Bekämpfung der Jugendkriminalität muß so eingesetzt werden, daß es der dem gesamten sozialistischen Recht zukommenden Rolle „im Kampf um die Durchsetzung der neuen Produktionsverhältnisse und damit für die Herausbildung der neuen, sozialistischen Gesellschaft mit ihren neuen Beziehungen der Menschen zur Gesellschaft und untereinander“ gerecht wird. Das aber verlangt nach einem neuen Arbeitsstil in der Jugendarbeit der Justiz. Es ist eine allgemeine Erkenntnis des Marxismus-Leninismus, daß das Strafrecht im Prozeß der Aufhebung der Kriminalität nur eine Hilfsrolle spielen kann und daß daher dem sozialistischen Staat jeder „Strafenfetischismus“ fremd ist. Die Kriminalität und ihre Wurzeln verschwinden jedoch im Prozeß der Errichtung der sozialistischen Gesellschaft nicht von selbst. Eine solche Schlußfolgerung wäre Anbetung der Spontaneität. Wenn die Verhängung von Strafen auch nicht die Hauptrolle bei der Beseitigung der Wurzeln des Verbrechens spielen kann, so heißt dies noch nicht, daß die Justiz nicht eine aktive Funktion bei der Aufdeckung und Liquidierung der Ursachen des Verbrechens auszuüben hätte. Bislang wurden die Probleme der Bekämpfung der Verbrechen auch der gegen Jugendliche gerichteten oder von ihnen begangenen zu einseitig und ohne konsequente Überwindung bürgerlicher Vorstellungen von der Strafjustiz betrachtet. Dies äußerte sich darin, daß die Strafrechtswissenschaft die Erläuterung des Wesens und der Erscheinungsformen des Verbrechens und der Strafe als Anfangs- und Endpunkt ihrer Arbeit ansah und die Probleme der Ursachen der Kriminalität vernachlässigte, daß die Wissenschaft von der Gerichtsver- 47 2. Vgl. Neue Justiz, 1959, S. 113 ff. und 153 ff.;
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Dokumentation: Beiträge zum Strafrecht. Zur Entwicklung des sozialistischen Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1960, Heft 4, Deutsches Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft, Prorektorat für Forschung, Abteilung Strafrecht (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960 (Entw. soz. Strafr. DDR 1960, S. 1-96).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft wie Diebstahl, Betrug, Wirtschaftsschädigung, Steuerverkürzung und damit in Verbindung stehende Delikte wie Hehlerei, Begünstigung und Bestechung bearbeitet.

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