Zur Entwicklung des sozialistischen Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1960, Seite 46

Zur Entwicklung des sozialistischen Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1960, Seite 46 (Entw. soz. Strafr. DDR 1960, S. 46); gibt es teilweise noch eine gewisse Abkapselung und Isolierung. Der Kampf gegen die Jugendkriminalität muß sich in den auf örtlicher Ebene geführten Kampf um die sozialistische Umwälzung auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens einordnen. Die Jugendkriminalität verbindet sich trotz all ihrer Besonderheiten auf der örtlichen Ebene mit der Kriminalität Erwachsener zu einem diesen Umwälzungsprozeß gemeinsam hemmenden Element. Die Überwindung der einen Kriminalitätserscheinung ohne einen gleichzeitigen vielleicht die gleichen Wurzeln betreffenden Kampf gegen die andere Erscheinung ist auf örtlicher Ebene z. B. in ein und demselben Betrieb, Wohngebiet oder bei ein und derselben Gruppe von Störenfrieden (die sich teils aus Jugendlichen, teils aus Erwachsenen zusammensetzt) kaum denkbar. Aus all diesen Erwägungen halten wir die Existenz besonderer Jugendstrafkammern nicht mehr für geboten, sondern vielmehr für notwendig, daß künftig die Jugendstrafsachen von den allgemein zuständigen Strafkammern der Kreisgerichte behandelt werden. In dem sich z. Z. vollziehenden Prozeß der grundlegenden Veränderungen des Arbeitsstils unserer Gerichte wirkt sich besonders die Form der gemeinsamen Jugendgerichte iri den Großstädten hemmend aus. Diese Jugendgerichte und Staatsanwaltschaften sind von der Basis losgelöst, sie haben eine unzureichende Verbindung zu den Betrieben und Wohnbereichen. Aus der Zentralisierung ergeben sich auch Schwierigkeiten für die Zusammenarbeit mit den örtlichen Volksvertretungen, den Ermittlungs- und Jugendhilfeorganen. Die gemeinsamen Jugendgerichte müßten u. E. bereits aus diesen Gründen abgeschafft werden. Die sich aus der Existenz mehrerer Stadtbezirksgerichte in einer Großstadt ergebenden Probleme sollten durch eine Veränderung des Arbeitsstils der Staatsanwaltschaften und der Justizverwaltungsstellen, vor allem aber auch durch eine richtige Organisation der Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen der Staatsmacht, wie z. B. der Ständigen Kommission, geklärt werden. Die bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität auftretenden Schwierigkeiten betreffen im übrigen auch den Kampf gegen die übrige Kriminalität, so daß die Widersprüche, die hier gelöst werden müssen, allgemeiner Natur sind. Wenngleich auch die Notwendigkeit der Existenz besonderer Jugendstrafkammern mit besonderen Jugendschöffen verneint wird, so bedeutet dies nicht, daß damit etwa sämtliche Besonderheiten des Strafverfahrens gegen Jugendliche negiert werden. Es kommt jetzt nach langjährigen Erfahrungen mit dem JGG und vor allem angesichts des sich vollziehenden tiefgreifenden Wandels in der Justizarbeit darauf an, herauszuarbeiten, welche besonderen Regeln für das Verfahren gegen 46;
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Dokumentation: Beiträge zum Strafrecht. Zur Entwicklung des sozialistischen Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1960, Heft 4, Deutsches Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft, Prorektorat für Forschung, Abteilung Strafrecht (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960 (Entw. soz. Strafr. DDR 1960, S. 1-96).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der und anderer sozialistischer Staaten unter Heraus arbeitung der Schwerpunktbereiche und Tendenzen sowie der Pläne und spezifischen Besonderheiten einzelner Banden Verbindungssystem, Methoden wind Mittel seiner Tarnung, Merlanale zur Erkennung derselben Mittel und Methoden der Widersetzlichkeiten, Verstöße gegenie Sicherheit und Ordnung, AndpÄiingund Durchführung von Gewaltakten! durch Strafgefangene in den StraWl-Izugseinrichtungen der Hauptstadt der - Berlin.

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