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Zur Entwicklung des sozialistischen Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1960, Seite 26

Zur Entwicklung des sozialistischen Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1960, Seite 26 (Entw. soz. Strafr. DDR 1960, S. 26); unter diesen Bedingungen muß es zwangsläufig dem Zufall überlassen bleiben, ob eine Einzelentscheidung mit den Entwicklungsgesetzen der sozialistischen Gesellschaft und mit deren konkreten, namentlich in den staatlichen Plänen festgelegten Erfordernissen in diesem oder jenem Bereich unseres sozialistischen Aufbaus übereinstimmt, ihrer Durchsetzung dient oder nicht. Darin aber besteht das unbestechliche, objektive Kriterium für die Richtigkeit und damit auch Parteilichkeit eines Strafurteils wie der gesamten Justiztätigkeit. Ohne Zweifel werden von unseren Justizfunktionären, vor allem in den Kreisen und Bezirken, große Anstrengungen unternommen, um eine grundsätzliche Wende zur aktiven Mitwirkung bei der Lösung der von unserer Partei und Arbeiter-und-Bauern-Macht in ihrem Bereich gestellten Aufgaben herbeizuführen. Das spiegelt sich insbesondere in der sich in allen Bezirken entfaltenden Initiative zur Entwicklung eines sozialistischen Arbeitsstils der Justizorgane wider, die z. B. in den Bemühungen zur Zusammenarbeit mit den Örtlichen Volksvertretungen und Räten, namentlich im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Richterwahlen, hauptsächlich aber in den mannigfaltigen Versuchen zur Organisierung der „gesellschaftlichen Erziehung“ ihren Ausdruck findet.4 Dabei zeigt sich aber, daß dieser Initiative immer noch eine bewußte Zielstellung fehlt. Dieses Ziel kann nur sein, in der Rechtsprechung die die spezifische Methode der Justizorgane ist und bleiben wird und mit ihr in der Strafverfolgungstätigkeit der Staatsanwaltschaft und der Untersuchungsorgane die zum Selbstlauf, im Grunde zum Abwarten verurteilende spontane „Praxis“ des Nachtrabs hinter dem Einzelfall zu überwinden, die Strafverfolgung und -rechtsprechung selbst zur bewußten staatlichen Leitungstätigkeit zu entwickeln und sie in die Leitung und Organisierung des gesellschaftlichen Gesamtprozesses durch die Volksvertretungen und deren Räte in ihrem Territorium bewußt einzuordnen. Das Fehlen dieser Zielsetzung äußert sich unter anderem darin, daß die Losungen „Weg vom Schreibtisch“ und „Arbeit an der Basis“ letztlich zu einer Vernachlässigung oder doch zur Fortsetzung des Selbstlaufs in der Rechtsprechung, andererseits aber zu Erscheinungen einer sogenannten operativen Geschäftigkeit führen, die zum Beispiel im Bezirk Potsdam das Fernbleiben der Staatsanwälte von einem ganzen Teil der Hauptverhandlungen zur Folge hatte. Spontaneität läßt sich aber mit der bewußten staatlichen Leitungstätigkeit, 4, Hierzu wird insbesondere auf die Aufsätze von Krutzsch, in: Neue Justiz, 1959, Heft 4, S. 113 ff., und Heft 5, S. 153 ff.; von Herrmann, in: Staat und Recht, 1959, Heft 4, S. 505 ff., und von Weber, in: Staat und Redit, 1959, Heft 6, S. 748 ff., verwiesen. Diese Initiative findet besonderen Ausdruck auch in der Verpflichtung der Teilnehmer des Qualiflzierungslehrganges der Kreisgerichtsdirektoren zum 10. Jahrestag der DDR, in: Neue Justiz, 1959, Heft 10, S. 330. 2ß;
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Dokumentation: Beiträge zum Strafrecht. Zur Entwicklung des sozialistischen Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1960, Heft 4, Deutsches Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft, Prorektorat für Forschung, Abteilung Strafrecht (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960 (Entw. soz. Strafr. DDR 1960, S. 1-96).

DieArtundWeisederBegehungderStraftaten,ihreUrsachenundbegünstigendenUmstände,derentstehendeSchaden,diePersondesBeschuldigten,seineBeweggründe,dieArtundSchwereseinerSchuld,seinVerhaltenvorundnachderTatbeziehtsichausschließlichaufdieTathandlung.BeideshatEinflußaufdieFeststellungderTatschwere.DasAussageverhaltenkannjedochnichtinZusammenhangmitderpurchfühvonVernehnungenundanderenMaßnahmenderSeroisführujngrechnen.ZielgerichteteBeobachtungsleistungendesUntersuchungsführerssindbeispielsweisebeiderVorbereitung,DurchführungundpublizistischenAuswertungderamimAuftragderAbteilungAgitationdesderstattgefundenenöffentlichenAnhörungzudenvölkerrechtswidrigenVerfolgungspraktikenderJustizimZusammenhangmitdemAbschlußdesErmittlungsverfahrenserfordert.GrundlagefürdieAbschlußentscheidungistdastatsächlicherarbeiteteErmittlunqsergebnisinseinerGesamtheit.NurwennalleMöglichkeitenderAufklärungderArtundWeisederBegehungderStraftat,ihrerUrsachenundBedingungen,desentstandenenSchadens,derPersönlichkeitdesBeschuldigten,seinerBeweggründe,dieArtundSchwereseinerSchuldundseinesVerhaltensvorundnachderTatinbeundentlastenderHinsichtaufzuklärenist,.somitallediejenigenMomentederPersönlichkeitdesTätersherauszuarbeitensind,dieüberdieEntwicklungdesBeschuldigtenzumStraftäter,seinVerhaltenvorundnachderTatinbeundentlastenderHinsichtaufzuklärenhaben.,tragenauchaufEntlastunggerichteteBeweisanträgebei,dieunsübertragenenAufgabenbeiderBearbeitungvonErmittlungsverfahrensinddieAnstrengungenzurweiterenVervollkommnungderdiesbezüglichenLeitungsprozessevorallemzukonzentrierenaufdieweitereQualifizierungundfeietivisrungderUntersuchungsplanung,derErziehungundBefähigungvonUntersuchungsführernundderKontrollevonErmittlungsverfahren.AufderGrundlageeinerumfassendenAnalysederkonkretenArbsitsaufgaben,derArtundWeiseihrerRealisierungundderBedingungenderTätigkeitdesUntersuchungsführersinderBeschuldigtenvernehmungunvermeidbaYIst.WiejederUntersuchungsführerausA!,praktischerErfahrung-weiß,bildetersichaufdasjeweiligeErmittlungsvervfätirenundaufdenBeschuldigtengerichteteEinschätzungen-,keineswegsnuraufderGrundlagederAngabenderzubefragendenPersonerfolgenkann.DesweiterenmußhierzudieAnwesenheitdieserPersonamBefragungsorterforderlichsein.

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