Jahresbericht der Hauptabteilung Ⅸ 1987, Seite 79

Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1987, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1987, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-452/88, Berlin 1988, Seite 79 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-452/88 1987, S. 79);  [ 000079 ; 79 j GVS MfS 014-452/88 Im Zusammenwirken mit dem Zentralen Parteiarchiv der SED wurden weitere wesentliche Informationen und Erkenntnisse aus dem dortigen Dokumentenbestand gewonnen und für die Auskunftstätigkeit sowie für spezielle Untersuchungen zur Geschichte der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung und des antifaschistischen Widerstandskampfes nutzbar gemacht. Durch die Erfassungs-,.Auswertungs- und Oberprüfungstätigkeit gemäß Befehl 22/84 des Genossen Minister wurden aus den in der Hauptabteilung IX/ll vorhandenen Archivdokumenten bisher über 8000 antifaschistische Widerstandskämpfer erfaßt, davon etwa über 5500 Personen eindeutig identifiziert und in der Abteilung XII des MfS überprüft. Im Ergebnis der Überprüfungen konnte festgestellt werden, daß die Mehrzahl der bisher erfaßten antifaschistischen Widerstandskämpfer, welche die Zeit des Faschismus überlebt haben, aufgrund ihrer inoffiziellen Tätigkeit für das MfS operativ erfaßt ist. Etwa 900 von ihnen waren als IM oder IMK tätig. Hinzu kommen ca. 750 von der HA Kader und Schulung und fast 200 von anderen Diensteinheiten des MfS erfaßte antifaschistische Widerstandskämpfer, die dem Ministerium als Mitarbeiter angehörten bzw. noch im aktiven Dienst stehen. Die Übergabe der Erfassungsscheine "A" an das Zentrale Parteiarchiv der SED bedarf deshalb einersehr gründlichen Vorbereitung, dami die im Befehl 22/84 geforderte Konspiration und Geheimhaltung bzw. die Verhinderung von Rückschlüssen auf politisch-operative Zusammenhänge gewährleistet ist. So werden 1987 vorerst 1100 Erfassungsscheine A zu antifaschistischen Widerstandskämpfern aus Dokumentenmaterialien der Hauptabteilung IX/ll an das ZPA/ Zentrale Erfassung übergeben. Der.Vorgang "Parteiintern“ wurde mit den Untersuchungen zur Entwicklung, Struktur und Tätigkeit der Aufklärüngs- und Ab-' ' wehrorgane der KPD abgeschlossen. Auf der Grundlage der vorliegenden Forschungsberichte wurden ein zusammenfassender Ergebnisbericht sowie Vorschläge für den Genossen Minister erarbeitet. Fortgesetzt werden die Identifizierungs- und Überprüf ungsmaßnahmen zu den bisher erfaßten etwa 800 Mitarbeitern und Verbindungen der Aufklärungs- und Abwehrorgane der KPD.;
Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1987, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1987, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-452/88, Berlin 1988, Seite 79 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-452/88 1987, S. 79) Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1987, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1987, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-452/88, Berlin 1988, Seite 79 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-452/88 1987, S. 79)

Dokumentation Jahresbericht Stasi-Hauptabteilung Ⅸ 1987; Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1987, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1987, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-452/88, Berlin 1988 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-452/88 1987, S. 1-117).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges gefährdet. Auch im Staatssicherheit mit seinen humanistischen, flexiblen und die Persönlichkeit des Verhafteten achtenden Festlegungen über die Grundsätze der Unterbringung und Verwahrung verbunden, das heißt, ob der Verhaftete in Einzeloder Gemeinschaftsunterbringung verwahrt wird und mit welchen anderen Verhafteten er bei Gemeinschaftsunterbringung in einem Verwahrraum zusammengelegt wird. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege ermöglichen. In der Untersuchungspraxis Staatssicherheit hat diese Entscheidungsbefugnis der Untersuchungsorgane allerdings bisher keine nennenswerte Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dienst-einheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung anspruchsvolle Aufgaben zu lösen sowie Verantwortungen wahrzunchnen. Die in Bearbeitung genommenen Ermittlungsverfahren sowie die Klärung von Vorkommnissen ind in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Diensteinheiten zum Zwecke der weiteren Beweisführung und Überprüfung im Stadium des Ermittlungsverfahrens, entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie, zu qualifizieren.

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