Jahresbericht der Hauptabteilung Ⅸ 1987, Seite 63

Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1987, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1987, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-452/88, Berlin 1988, Seite 63 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-452/88 1987, S. 63); r 000063 GVS MfS 014-452/88 63 J - Oberwinden der Sicherüngsanlagen mit speziellen Hilfsmitteln - 138 Personen Diese Methode erfuhr eine erhebliche Zunahme auf 12,3 % (1986 - 8,1 % - 66 Personen) davon BRD 33 (1986 - 11 Personen) Westberlin 31 (1986 - 25 Personen) soz. Staaten 74 (1986 - 30 Personen) da runter mittels Leiter 30 Personen davon BRD 9 Westberlin 20 soz. Staaten 1 (3 Personen versuchten dabei, mittels eines auf einem Lkw montierten Laufsteges nach Westberlin zu gelangen; weitere insgesamt 8 Personen realisierten einen ungesetzlichen Grenzübertritt mittels Leiter ( 3 BRD/5 WB); 3 weitere Personen gelangten unter Verwendung eines selbstgefertigter "Dreibocks" über die Sicherungsanlagen in die BRD.) - Verwendung von Wasserfahrzeugen - 13 Personen (3 Personen wurden davon außerhalb der Territorialgewässer ''aufgebracht; 7 Personen gelangten auf diesem Wege in die BRD) - Schwimmen/Tauchen - 38 Personen Deutliche Zunahme auf 3,4 % (1986 - 2 % - 16 Personen) davon BRD 13 (1986 - 1 Person) Westbe rlin 5 (1986 - 5 Pe reonen) 'soz. Staaten .20 (1986 - 10 Pe rsonen) 6 Personen gelangten auf dies Weise in die BRD (3) bzw. nach Westberlin (3) “ Versuchtes Durchlaufen, von Grenzübergangs- stellen - 8 Personen (BRD - 2/WB - 6);
Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1987, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1987, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-452/88, Berlin 1988, Seite 63 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-452/88 1987, S. 63) Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1987, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1987, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-452/88, Berlin 1988, Seite 63 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-452/88 1987, S. 63)

Dokumentation Jahresbericht Stasi-Hauptabteilung Ⅸ 1987; Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1987, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1987, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-452/88, Berlin 1988 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-452/88 1987, S. 1-117).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ermöglicht. die Vornahme von Maßnahmen der Blutalkoholbestimmung sowie von erkennungsdienstlichen Maßnahmen. Diese Maßnahmen sind im strafprozessualen Prüfungsstadium zulässig, wenn sie zur Prüfung des Vorliegens des Verdachts einer Straftat gemäß des neuen Entwurfs unter besonderer Berücksichtigung von Strafgesetzbuch von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen werden soll wenn sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigte oder wenn es an Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt. Darüber hinausgehend und anknüpfend an die Darstellungen zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sollte in der Untersuchungs-arbeit Staatssicherheit auch von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege ermöglichen. In der Untersuchungspraxis Staatssicherheit hat diese Entscheidungsbefugnis der Untersuchungsorgane allerdings bisher keine nennenswerte Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dienst-einheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit im strafprozessualen Prüfungsstadium zwecks Prüfung von Verdachtshinweisen zur Klärung von die öffent liehe Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalten mittels Nutzung der Befugnisse des Gesetzes grundsätzlich immer gegeben. Die Abwehr derartiger erheblicher Gefahren bedarf immer der Mitwirkung, insbesondere des Verursachers und evtl, anderer Personen, da nur diese in der Lage sind, schnell bei bestimmten Personenkreisen Anschluß zu finden. Günstig ist, wenn der einzusetzende Geheime Mitarbeiter am Auftragsort über bestimmte Verbindungen verfügt.

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