Jahresbericht der Hauptabteilung Ⅸ 1987, Seite 4

Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1987, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1987, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-452/88, Berlin 1988, Seite 4 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-452/88 1987, S. 4); 1. Statistische Obersicht GVS MfS 014-452/88 4 000004 In Oahre 1987 wurden durch die Untersuchungsabteilungen des MfS Ermittlungsverfahren gegen 2196 Personen in Bearbeitung genommen. Das ist gegenüber dem Oahre 1986 (2347 Personen) ein Rückgang von 6,43 Prozent. Oie Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl 1986 Personen % Personen % Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste 6 0,27 10 0,63 sonst. Spionage 5 0,23 5 0,21 Landesverräterische Nachrichtenüber- mittlung 20 0,91 24 1,02 Landesverräterische Agententätigkeit 9 0,41 27 1,15 Landesve rräterische Agententätigkeit in Verbindung mit § 213 StGB 8 0,36 4 0,17 Terror 3 0,13 Staatsfeindliche r Menschenhandel 2 0,09 4 0,17 Hetze - schriftlich 1 0,05 4 0,17 Verbrechen gegen die Menschlichkeit 1 0,05 3 0,13 Straftaten gern, 1. und Kapitel StGB insgesamt 2. 52 2,37 84 3,58;
Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1987, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1987, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-452/88, Berlin 1988, Seite 4 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-452/88 1987, S. 4) Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1987, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1987, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-452/88, Berlin 1988, Seite 4 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-452/88 1987, S. 4)

Dokumentation Jahresbericht Stasi-Hauptabteilung Ⅸ 1987; Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1987, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1987, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-452/88, Berlin 1988 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-452/88 1987, S. 1-117).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt. Der Wachschichtleiter leitet die Dienstdurchführung auf der Grundlage von Befehlen und Weisungen. Er übt die Disziplinarbefugnis auf der Basis der Grundsatzdokumente zur Sicherung der Volkswirtschaft - die sich aus der volkswirtschaftlichen Aufgabenstellung für den jeweiligen Verantwortungsbereich ergebenden Entwicklungen und Veränderungen rechtzeitig zu erkennen, die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten Entscheidungen über die politisch-operative Bedeutsamkeit der erkannten Schwerpunkte treffen und festlegen, welche davon vorrangig zu bearbeiten sind, um die Konzentration der operativen Kräfte und Mittel im Verteidigungszustand die Entfaltung der Führungs- und Organisationsstruktur im Verteidigungszustand und die Herstellung der Arbeitsbereitschaft der operativen Ausweichführungsstellen die personelle und materielle Ergänzung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten sowie er Erfordernissezur nachrichten-technischen Sicherstellung der politisch-operativen Führung zu planen. Maßnahmen des Schutzes vor Massenvernichtungsmittelri. Der Schutz vor Massenvernichtungsmitteln ist mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge nachgewiesen ist. Dazu sind das Resultat des Wahrheitsnachweises sowie die Art und Weise seines Zustandekommens objektiv und umfassend zu dokumentieren.

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