Jahresbericht der Hauptabteilung Ⅸ 1986, Seite 98

Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1986, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1986, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-423/87, Berlin 1987, Seite 98 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-423/87 1986, S. 98); GVS MfS o014 000093 3 - 423/87 9 3.6. Entwicklung der Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane sowie des Zusammenwirkens mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorqanen Die Zusammenarbeit von Angehörigen der Linie IX mit anderen operativen Diensteinheiten im operativen Stadium hat - wie die Zahlen im Abschnitt 3.1. belegen - weiter zugenommen. Die Einbeziehung der Linie IX in die Bewertung operativer Informationen und in die Konzipierung des weiteren operativen Vorgehens erfolgt teilweise bereits in sehr frühen Stadien und auf vielfältige Art und Weise. Die Linie IX unterstützt die anderen operativen Linien und Diensteinheiten auf der Grundlage des sozialistischen Rechts sowie der Richtlinien Nr. 1/76, 1/79 und 1/82 und weiteren dienstlichen Bestimmungen und Weisungen vor allem. die verschiedensten der konkreten polit fung der Möglichkei ten, Tatbestandsanf tungsziele und -ric - tatbestandsbezogene zu sichern sowie er Voraussetzungen für operativen Informationen unter Beachtuno isch-operativen Lage und unter Ausschöp-ten des sozialistischen Rechts zu bewer-orderungen herauszuarbeiten und Bearbei-htungen zu bestimmen; und effektive Beweismittel zu suchen und forderlichenfalls zu offizialisieren bzw. eine Offizialisierung zu schaffen; politisch wirksame, rechtlich unanfechtbare und operativ zweckmäßige Abschlüsse operativer Materialien zu erarbeiten und häufig gemeinsam zu verwirklichen; - den Quellenschutz weiter qualitativ zu gewährleisten und die operative und quantitativ zu starken; Basis - so früh wie möglich vorbeugende, schadensverhütende und wiedergutmachende Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Kopie AR 8;
Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1986, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1986, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-423/87, Berlin 1987, Seite 98 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-423/87 1986, S. 98) Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1986, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1986, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-423/87, Berlin 1987, Seite 98 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-423/87 1986, S. 98)

Dokumentation Jahresbericht Stasi-Hauptabteilung Ⅸ 1986; Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1986, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1986, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-423/87, Berlin 1987 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-423/87 1986, S. 1-111).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach durchgeführten Prüfungshandlungen ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsverfahrens.

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