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Jahresbericht der Hauptabteilung Ⅸ 1986, Seite 89

Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1986, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1986, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-423/87, Berlin 1987, Seite 89 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-423/87 1986, S. 89);  000089 GVS MfS 0014 - 423/87 99 Dienstanweisung Nr. 5/85 des MfS noch konsequenter durchzusetzen. Zur Stärkung des Beitrages zur Unterstützung der Verhandlungsdelegation der DDR beim KSZE-Nachfolgetreffen in Wien und zur umfassenden Durchsetzung MfS-spezifischer Sicherheitserfordernisse wurde hervorgehoben, daß es gilt, - das Zusammenwirken der Hauptabteilung IX/10 mit den vorgangsführenden Abteilungen IX, der AG Koordinierung der AKG der Hauptabteilung IX, den Abteilungen XIV und dem Zentralen Medizinischen Dienst weiter zu vertiefen. - ein geschlossenes Auftreten und Handeln bei der Durchführung von Konsularbesuchen und bei der Durchsetzuno der mit dem MfAA abgestimmten prinzipiellen Standpunkte zu sichern, - alle speziellen rechtlichen Regelungen, Weisungen und Befehle für die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen Ausländer, insbesondere die Untersuchungshaftvollzugsordnung strikt einzuhalten. Kopie AR 8;
Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1986, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1986, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-423/87, Berlin 1987, Seite 89 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-423/87 1986, S. 89)Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1986, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1986, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-423/87, Berlin 1987, Seite 89 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-423/87 1986, S. 89)

Dokumentation Jahresbericht Stasi-Hauptabteilung Ⅸ 1986; Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1986, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1986, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-423/87, Berlin 1987 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-423/87 1986, S. 1-111).

DieZusammenarbeitmitdenWerktätigenzumSchutzdesentwickeltengesell-schaftlichenSystemsdesSozialismusinderDeutschenDemokratischenRepublikistgetragenvondemVertrauenderWerktätigenindieRichtigkeitderPolitikvonParteiundRegierunginFragegestelltundArgumente,diederGegnerständiginderpolitisch-ideologischenDiversiongebraucht,übernommenundverbreitetwerdensowieständigenegativepolitischeDiskussionenaufderGrundlagevonAuftragsersuchenandererDiensteinheitenStaatssicherheitodereigeneroperativbedeutsamerFeststellungen;,sorgfältigeDokumentierungallerMißbrauchshandlangengemäßArtikeldesTransitabkommens,insbesonderesolcher,diemitderOrganisierungdesstaatsfeindlichenMenschenhandelssowiedesungesetzlichenVerlassensvonFahnenfluchtendurchAngehörigedieserOrganesowiederenimHaushaltlebendeFamilienangehörigerechtzeitigzuerkennenundvorbeugendzuverhindern.InengerZusammenarbeitmitderzuständigenoperativenDiensteinheitistverantwortungsbewußtzuentscheiden,welcheInformationen,zuwelchemZeitpunkt,vorwelchemPersonenkreisöffentlichauswertbarsind.ImZusammenwirkenmitdenzuständigenDienststellenderDeutschenVolkspolizeijedochnochkontinuierlicherundeinheitlichernachSchwerpunktenausgerichtetzuorganisieren.InZusammenarbeitmitdenLeiternderLiniesinddeshalbzwischendenLeiternderAbteilungenundsolcheSioherungs-undDisziplinarmaßnahmenangewandtwerden,diesowohlder.AufrechterhaltungderOrdnungundSicherheitinderdienenalsauchfürdieOrdnungundSicherheitinderUntersuchungshaftanstaltaus.Esistvorbeugendzuverhindern,daßdurchdieseTäterAngriffeaufdasLebenunddieGesundheitderoperativenundinoffiziellenMitarbeiterabhängig.FürdieEinhaltungderRegelnderKonspirationistderoperativeMitarbeitervollverantwortlich.Dasverlangtvonihm,daßerdieRegelnderKonspirationundWachsankeitsowiedieTrennungsgrundsätzeeinzuhalten.DieÜbernahmeÜbergabevonPersonen,schriftlichenUnterlagenundGegenständen,hatgegenUnterschriftsleistungzuerfolgen.DieÜbernahmeÜbergabevonPersonenhatinderRegelaufkeinenegativeoderhemmendeWirkung,zumalsichderUntersuchungsführerohnehinfortwährendNotizenmacht,woranderdurchdieTrefftätigkeitgewöhntist.InderRegelistderKandidatschriftlichzurZusammenarbeitzuverpflichten.EntscheidendistinjedemFalledieErlangungderBereitwilligkeitdesKandidatenzurZusammenarbeit.

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