Jahresbericht der Hauptabteilung Ⅸ 1986, Seite 58

Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1986, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1986, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-423/87, Berlin 1987, Seite 58 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-423/87 1986, S. 58); GVS MfS 014-423/87 58ßStU 000058 In Realisierung ihrer Verbrechen hatten die Militsrpe-rsonerr - sich unabhängig voneinander unbefugt in den Besitz von Lkw bzw. Pkw gebracht mit dem Ziel, die Staatsgrenze nach Westberlin bzw. der BRD gewaltsam zu durchbrechen (3); - während des Grenzdienstes den Postenführer niedergeschlagen und versucht, auf BRD-Territoriun zu gelangen (1); - sich in ins NSW fahrenden Reisezügen versteckt (2); - unter Ausnutzung einer Urlaubsreise sich in die UVR begeben (2) bzw. ungesetzlich die Staatsgrenze DDR-CSSR überschritten (2), um von dort ins nichtsozialistische Ausland zu gelangen; 4 weitere Militärpersonen, die gleichfalls über andere sozialistische Staaten in die BRD gelangen wollten, konnten noch auf dem Gebiet der DDR festgenommen werden; - versucht, zu Fuß die Grenzsicherungsanlagen nach der BRD (5) bzw. nach Westberlin (2) zu überwinden. Unter diesen Tätern befinden sich 2, die zu einem früheren Zeitpunkt bereits erfolglos durch Aufsuchen derBRD-Botschaft in Prag bzw. der USA-Botschaft in der DDR den Versuch unternommen hatten, ihre Fahnenflucht mit Unterstützung dieser diplomatischen Einrichtungen zu realisieren. Im Vorbereitungsstadium konnte die Fahnenflucht von 4 weiteren Tätern aufgeklärt und verhindert werden. Unter ihnen befinden sich 2 Täter, die in gemeinsamen Absprachen festgelegt hatten, mittels eines selbst herzustellenden Ballons nach Westberlin zu gelangen, sowie 1 NVA-Angehöriger, dessen Plan vorsah, die Fahnenflucht mit einem in seiner Einheit zu entwendenden auf- munitionierten Schützenpanzer durchzuführen. / Zur Motivation der Fahnenfluchten wurde erarbeitet, daß beim größten Teil der Täter, resultierend aus einer westlich orientierten politischen Grundhaltung, verbunden mit auf Kopie;
Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1986, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1986, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-423/87, Berlin 1987, Seite 58 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-423/87 1986, S. 58) Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1986, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1986, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-423/87, Berlin 1987, Seite 58 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-423/87 1986, S. 58)

Dokumentation Jahresbericht Stasi-Hauptabteilung Ⅸ 1986; Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1986, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1986, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-423/87, Berlin 1987 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-423/87 1986, S. 1-111).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ermöglicht. die Vornahme von Maßnahmen der Blutalkoholbestimmung sowie von erkennungsdienstlichen Maßnahmen. Diese Maßnahmen sind im strafprozessualen Prüfungsstadium zulässig, wenn sie zur Prüfung des Vorliegens des Verdachts einer Straftat auch dann eingeleitet werden, wenn die politisch und politisch-operativ relevanten Umstände mittels der Verdachtshinweisprüfung nicht in der für die Entscheidungsreife notwendigen Qualität erarbeitet werden konnten und der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens besteht, in dem feindlichen oder anderen kriminellen Elementen ihre Straftaten zweifelsfrei nachgewiesen werden. Ein operativer Erfolg liegt auch dann vor, wenn im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners zu widmen. Nur zu Ihrer eigenen Information möchte ich Ihnen noch zur Kenntnis geben, daß die im Zusammenhang mit der Neufestlegung des Grenzgebietes an der Staatsgrenze der zur und stationiert. Im Rahmen der Grenzüberwachung an der Staatsgrenze der zur und zur werden sie vorrangig auf einem tiefen Streifen entlang der Staatsgrenze der wirksam.

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