Jahresbericht der Hauptabteilung Ⅸ 1986, Seite 48

Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1986, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1986, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-423/87, Berlin 1987, Seite 48 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-423/87 1986, S. 48); GVS MfS 014-423/87 r 0 0 00 4 s Ein Teil der Beschuldigten geb alß Begründung unlösbar erscheinende Konfliktsituationen an, resultierend aus firgerung über Entscheidungen staatlicher Organe (61 Personen), sie betreffende betriebliche und erbeitsrechtliche Entscheidungen (46 Personen) oder familiäre Probleme (24 Personen), In der Mehrzahl hatten diese Personen die Ursachen für diese Konflikte selbst gesetzt und oftmals angebotene Lösungen zurückgewiesen bzw. erfolgte Veränderungen nicht akzeptiert. Hinsichtlich der Zeitdauer zwischen Obersiedlungsersuchen und Begehung der Straftat zur Erzwingung dieses Vorhabens ist festzustellen: Annähernd 30 % der Täter stellten erstmals im Oahre 1986+ ein Obersiedlungsersuchen, jeweils 25 % bzw. 28 % in den beiden Vorjahren und 12 % seit noch längerer Zeit; die restlichen 5 % hatten bislang noch kein Ersuchen gestellt. Rund 75 % derErst-antragsteller trat dabei mit Demonstrativhandlungen bzw. durch provozierande und herabwürdigende Äußerungen in Erscheinung. Insgesamt 20 % der Beschuldigten ging keiner beruflichen Tätigkeit nach (1985: 18 %), was zumeist im Zusammenhang mit der angestrebten Obersiedlung stand; annähernd 30 % war vorbestraft. (1985 = 25 %), davon die Hälfte mehrfach. Nachweislich 146 Übersiedlungsersuchende (17,5 % der wegen Straftaten zur Erzwingung der Übersiedlung angefallenen Täter) haben ihre Inhaftierung zielgerichtet provoziert in der Überzeugung, auf diesem Weg (d. h. nach Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe und vorzeitiger Entlassung aus dem Strafvollzug) am sichersten und relativ rasch ihre Übersiedlung zu erreichen. Diese Überzeugung hatten sie aus Berichterstattungen westlicher Medien und oft auch durch Mitteilungen ihnen persönlich bekannter und aus der Haft in die BRD entlassener Personen gewonnen. + Im Oahre 1985 betrug derAnteil des Anfalls von Erstantragstellern rd. 18 %,;
Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1986, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1986, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-423/87, Berlin 1987, Seite 48 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-423/87 1986, S. 48) Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1986, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1986, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-423/87, Berlin 1987, Seite 48 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-423/87 1986, S. 48)

Dokumentation Jahresbericht Stasi-Hauptabteilung Ⅸ 1986; Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1986, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1986, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-423/87, Berlin 1987 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-423/87 1986, S. 1-111).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß selbst- Insbesondere Artikel der Verfassung der Deutschen Demokratische Republik., des Gesetzes über den Ministerrat, des Gesetzes über die Bildung des Ministeriums für Staatssicherhe., des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR. Mit der ausdrücklichen Fixierung von Aufträgen des Staatsanwalts sowie eigenen Feststellungen der Untersuchungsorgane als jeweils eigenständige Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründen und es keine Hinweise auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat usv sowie unter zielstrebiger Ausnutzung politisch-operativer Überprüfungsmöglichkeiten sind wahre Untersuchungsergebnisse zu erarbeiten und im Ermittlungsverfahren in strafprozessual vorgeschriebener Form auszuweisen.

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