Jahresbericht der Hauptabteilung Ⅸ 1986, Seite 46

Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1986, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1986, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-423/87, Berlin 1987, Seite 46 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-423/87 1986, S. 46); J ) GVS WS 014-423/07 46 0C 0 0 4 6 Übersiedlungsersuchen, richteten sich in der Hauptsache - ähnlich den Vorjahr - gegen die Verwirklichung der sozialistischen Demokratie in der DDR, die Sicherung der Staatsgrenze der DDR zur BRD und Westberlin sowie gegen die Tätigkeit der Staatsorgane, insbesondere in bezug auf die Bearbeitungspraxis von Übersiedlungsersuchen und die Genehmigung von Reisen in das nichtsozialistische Ausland, wobei der DDR zumeist die Nichteinhaltung internationaler Verträge und die Verletzung von Menschenrechten wegen angeblicher Nichtgewährung von Reisefreiheit und der "freien Wahl des Wohnsitzes" unterstellt wurden. Erneut wurden Bestrebungen von übersiedlungsersuchenden Personen festgestellt, durch ein abcestimmtes gemeinschaftliches Handeln die staatlichen Organe der DDR unter Druck zu setzen, wobei im Oahre 19S6 die Zahl dieser Beschuldigten (24 Personen) deutlich unter der im Vorjahr diesbezüglich handelnden Personen ( 58 ) liegt. Im Gegensatz zum Vorjahr verfügten diese Personen über keine konzeptionellen Vorstellungen hinsichtlich eines längerfristigen Vorgehens. Eine Gruppe in Berlin (5 teilweise miteinander verwandte Ehepaare) hatte 1984/85 unter dem maßgeblichen Einfluß eines 1983 übergesiedelten gemeinsamen Bekannten Übersiedlungsersuchen gestellt und unter dessen Anleitung sich in der Folgezeit über ihre Aktivitäten, die inhaltliche Abfassung der Ersuchen und ihr Verhalten gegenüber den staatlichen Organen und auf den Arbeitsstellen ausgetauscht. Diese Personen waren bestrebt, ihren Zusammenschluß nicht bekannt werden zu lassen. Die in der BRD lebende Kontaktperson unterhielt Verbindung zum BMB und zum Rechtsanwaltbüro 4SSBBKBF Westberlin j die Informationsübermittlung an die Kontaktperson erfolgte u. a bei organisierten Treffen in der CSSR. Kopie ARS;
Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1986, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1986, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-423/87, Berlin 1987, Seite 46 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-423/87 1986, S. 46) Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1986, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1986, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-423/87, Berlin 1987, Seite 46 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-423/87 1986, S. 46)

Dokumentation Jahresbericht Stasi-Hauptabteilung Ⅸ 1986; Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1986, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1986, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-423/87, Berlin 1987 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-423/87 1986, S. 1-111).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftvollzugsan-etalt besser gerecht werden kann, ist es objektiv erforderlich, die Hausordnung zu überarbeiten und neu zu erlassen. Diese neu zu erarbeitende Hausordnung hat auf der Grundlage der exakten Einschätzung der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des jeweiligen Operativen Vorganges, insbesondere der erarbeiteten Ansatzpunkte sowie der Individualität der bearbeiteten Personen und in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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