Jahresbericht der Hauptabteilung Ⅸ 1988, Seite 116

Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1988, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit und Leitungstätigkeit im Jahre 1988, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-402/89, Berlin 1989, Seite 116 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-402/89 1988, S. 116); GVS MfS 0014 - 402/89 116 3.5. Entwicklung der Leitungstätigkeit In der Leitungstätigkeit war in Anbetracht der lagebedingt erheblich gestiegenen qualitativen und quantitativen Anforderungen an die gesamte Untersuchungsarbeit-iein hoher Auf-wand erforderlich, um diese Lage zu, beher rs chen und die umfangreichen Aufgaben anf orderungsgerecjr zu lösen (siehe dazu auch Punkt 3.1.). Dabei wunde, ausgehend von den Aufgabenstel- .X lungen des Genossen Min ivsLe rvund der Diens t konf erenz des Leiters der Hauptabteilung/ IX vom 22./23. 3. 88, die Untersuchungsarbeit weiter darauf ausgerichtet, die politische VVirk-samkeit und Ef.f ektjrtTitä t weiter zu erhöhen, um den geforder-t'en Beitrag derLinie IX zur Gewährleistung hoher politischer Stabilität und staatlicher Sicherheit sowie zur wirksamen Unterstützung der Gesellschafts-, Friedens- und Dialogpolitik der Partei und Regierung zu sichern. Die erfolgreiche Bewältigung der Aufgaben, die sich daraus für alle Untersuchungskollektive ergaben, erforderte, die operative Lösung von Aufgaben verstärkt in den Mittelpunkt der Leitungstätigkeit zu stellen. Es gelang dabei, den Angehörigen der Linie IX den politischen Charakter der Untersuchunqs-arbeit noch bewußter zu machen und sie zu dementsprechenden Handeln zu motivieren. Die erzielten Untersuchungsergebnisse zeigen, daß es gelungen ist, die Angehörigen ideologisch zu mobilisieren und fachlich weiter zu befähigen, die Potenzen der Untersuchungsarbeit und des sozialistischen Rechts auch unter hoher Belastung noch wirksamer auszuschöpfen. Dabei sichtbar gewordene individuelle Leistungsunterschiede sind vor allem qualifikationsbedingt und müssen durch zielgerichtete Kader- und Schulungsarbeit überwunden werden.;
Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1988, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit und Leitungstätigkeit im Jahre 1988, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-402/89, Berlin 1989, Seite 116 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-402/89 1988, S. 116) Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1988, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit und Leitungstätigkeit im Jahre 1988, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-402/89, Berlin 1989, Seite 116 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-402/89 1988, S. 116)

Dokumentation Jahresbericht Stasi-Hauptabteilung Ⅸ 1988; Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1988, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit und Leitungstätigkeit im Jahre 1988, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-402/89, Berlin 1989 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-402/89 1988, S. 1-128).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit von Personen. Soweit sich gegen führende Repräsentanten der mit ihr verbündeter Staaten richten, ist gemäß Strafgesetzbuch das Vorliegen eines hochverräterischen Unternehmens gegeben.

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