Die Durchsuchung und die Beschlagnahme 1979, Seite 8

Die Durchsuchung und die Beschlagnahme [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1979, Seite 8 (Durchs. Beschl. DDR 1979, S. 8); 1. Anwendungsmöglichkeiten und rechtliche Grundlagen der Durchsuchung und der Beschlagnahme Der Kampf gegen alle Erscheinungen von Rechtsverletzungen, insbesondere der Kriminalität, ist untrennbarer Bestandteil des Schutzes der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und fördert die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Dazu erfolgt auch der ständige, planmäßige Ausbau der sozialistischen Rechtsordnung entsprechend dem Reifegrad der sozialistischen Gesellschaft. Rechtsordnung und Rechtssicherheit sind fester Bestandteil der Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Das sozialistische Recht dient der Verwirklichung der Interessen der Werktätigen, dem Schutz der sozialistischen Ordnung, der Freiheit und der Menschenwürde der Bürger.1 Bei der Erfüllung unseres Klassenauftrages hat jeder Volkspolizist davon auszugehen, daß das sozialistische Recht Ausdruck der Macht der Arbeiterklasse ist und die Rechtsdurchsetzung der Verwirklichung des Willens der Arbeiterklasse entspricht. Die ständige Erhöhung der Rechtssicherheit und die konsequente Einhaltung des sozialistischen Rechts bei der Lösung aller Aufgaben der Deutschen Volkspolizei sind wichtige Faktoren, die das Vertrauen der Bürger zu ihrem sozialistischen Staat festigen helfen. Grundlage der Kriminalitätsbekämpfung ist das sozialistische Strafrecht. Das Strafprozeßrecht regelt die Art und Weise der Strafverfolgung wie der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, es dient somit der Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts (§ 1 StPO). Ausgangspunkt für die Tätigkeit der Untersuchungsorgane im Ermittlungsverfahren ist der im Ergebnis der Anzeigenprüfung festgestellte Verdacht einer strafbaren Handlung (§§ 95, 98 StPO). Es ist Aufgabe der Untersuchungsorgane, diesen Verdacht zu verneinen oder zu bestätigen und die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Rechtsverletzers sowie die Ursachen und Bedingungen festzustellen. Aus den §§ 8, 22 und 101 StPO ergibt sich die Forderung, die den Verdacht einer Straftat begründende Handlung allseitig und un- 8;
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Dokumentation: Die Durchsuchung und die Beschlagnahme [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1979, Fachbuchreihe K, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete Auflage, Berlin 1979 (Durchs. Beschl. DDR 1979, S. 1-160). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser der 2., überarbeiteten Auflage: Major der K Paul Bertrams, Major der K Wolfgang Beyer. Redaktionsschluß: 15. Januar 1979.

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Hauptabteilungen, selbständigen Abteilungen zur Wahrnehmung ihrer Federführung für bestimmte Aufgabengebiete erarbeitet, vom Minister seinen Stellvertretern bestätigt und an die Leiter der und, soweit in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfolgt nach den gleichen Grundsätzen und auf den gleichen rechtlichen Grundlagen wie der Untersuchungshaftvollzug in der außerhalb Staatssicherheit . Die aufgeführten Besonderheiten im Regime des Vollzuges der Untersuchungshaft der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten zur Folge haben kann, von einer Trennung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen abzusehen. Die Entscheidung dazu ist vom Leiter der Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Verhafteten kann in Abhängigkeit vom Stand des Verfahrens, von der Zustimmung der verfahrensdurchführenden Organe und der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit sowie der Rechte und der Würde der Bürger bei der Anwendung des sozialistischen Rechts nicht entsprechen, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der in der Arbeit dar gestellten Ihttersuehfimgeergehnisse weitere Maßnahmen zur Beseitigung beziehungsweise Einschränkung Geffihvdtmgssehwerpunlc-ten beziehungsweise begifcuJtigendcn Bedingungen und Umstände für mögliche feindliehe Angriffe notwendig.

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