Die Durchsuchung und die Beschlagnahme 1979, Seite 79

Die Durchsuchung und die Beschlagnahme [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1979, Seite 79 (Durchs. Beschl. DDR 1979, S. 79); Voraussetzungen für eine zielgerichtete, wirksame und operative Fahndungsarbeit sind: Anwendung aktueller und vollständiger operativer Fahndungsmittel (vgl. Abschnitt 2.1.). Dazu folgendes Beispiel: Nach einer erfolglos verlaufenen Vernehmung und Durchsuchung zu bestimmten Gegenständen führten die Kriminalisten eine systematische Überprüfung zunächst aller anhand technischer Daten registrierbaren Gegenstände durch. Dabei wurde festgestellt, daß die eingeklebte Gerätenummer eines Kofferradios unter einem anderen Typ (Standgerät) im Sachfahndungsbuch ausgeschrieben war. Überprüfungen und eine weitere gründliche Durchsuchung erbrachten Beweismateriai zur Aufklärung eines verbrecherischen Diebstahls. Die Gerätenummer war vom Beschuldigten zur Täuschung ausgetauscht worden. Mitwirkung eines Fahndungsspezialisten bei umfangreichen Durchsuchungen. Durchsuchungen beim Tät~r oder Teilnehmer (§ 108 Abs 2 StPO) dürfen nicht voreilig nach dem Auffinden der gesuchten Gegenstände (zur Aufklärung des gegen ihn eingeleiteten Ermittlungsverfahrens) abgebrochen werden. Durchsuchungen bei anderen Personen (§ 108 Abs. 3 StPO) sind dagegen zu beenden, wenn der konkrete Durchsuchungszweck erfüllt ist (§ 110 Abs.3 StPO). Gegenstände, für die kein Eigentumsnachweis erbracht werden kann, die andererseits auch nicht laut Fahndungsmittel erfaßt sind, sind gesondert aufzunehmen. Das ist eventuell für eine notwendige zweite Durchsuchung bedeutsam, da zentrale Fahndungsmittel (außer Fahndungskartei) aus drucktechnischen Gründen nicht immer vollständig sind, außerdem können sie anderen Dienststellen bzw. denen, wo der Beschuldigte z. B. einen zweiten Wohnsitz unterhält oder sich längere Zeit aufgehalten hat, zur Auswertung weiter geleitet werden. Im Einzelfall ist die Möglichkeit und Notwendigkeit einer Ausschreibung in den kriminalistischen Informationen zu prüfen. Die Fahndung hat sowohl nach Gegenständen (z.B. Diebesgut) als auch nach Spuren zu anderen Straftaten zu erfolgen (z. B. Kleidungsstücke, die aufgrund von Personenbeschreibungen zu unbekannten Tätern auf eine Straftat hinweisen, Schuhe sowie Werkzeuge als Spurenverursacher und Spurenträger). Ein weiteres Beispiel für eine erfolgreiche Aufklärung einer Straftat mit unbekanntem Täter: Bei einer Durchsuchung wegen Diebstahlshandlungen achteten die Kriminalisten nicht nur auf Diebesgut zum laufenden Ermittlungsverfahren, sondern auch auf der Grundlage von Personenbeschreibungen zu anderen Straftaten, auf entsprechende Beklei- 79;
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Dokumentation: Die Durchsuchung und die Beschlagnahme [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1979, Fachbuchreihe K, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete Auflage, Berlin 1979 (Durchs. Beschl. DDR 1979, S. 1-160). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser der 2., überarbeiteten Auflage: Major der K Paul Bertrams, Major der K Wolfgang Beyer. Redaktionsschluß: 15. Januar 1979.

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere im Rahmen des Klärungsprozesses Wer ist wer?, insbesondere in Zielgruppen des Gegners und Schwerpunktbereichen. Der zielgerichtete Einsatz der und anderer Kräf- te, Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten und den Vollzug der Untersuchungshaft haben deren Ziele ernsthaft gefährden können, so können durch ärztliche Informationen negative Überraschungen vorbeugend verhindert, die Mitarbeiter auf ein mögliches situatives Geschehen rechtzeitig eingestellt und die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt mit Beginn der Unterbringung und Verwahrung auf hohem Niveau gewährleistet werden. Auf die Suizidproblematik wird im Abschnitt näher eingegangen.

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