Die Durchsuchung und die Beschlagnahme 1979, Seite 55

Die Durchsuchung und die Beschlagnahme [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1979, Seite 55 (Durchs. Beschl. DDR 1979, S. 55); 3.3. Die körperliche Durchsuchung und Untersuchung von Personen Sofern es erforderlich ist und die gesetzlichen Voraussetzungen dazu bestehen, dürfen Personen körperlich durchsucht und untersucht werden (vgL §§ 44, 100 Abs. 3 und 108 Absätze 2 und 3 StPO). Die körperliche Durchsuchung Unabhängig davon, ob der Beschuldigte an der folgenden Durchsuchung der ihm gehörenden bzw. von ihm benutzten Räumlichkeiten teilnimmt oder nicht, ist er als erstes körperlich zu durchsuchen. Die Notwendigkeit einer solchen Durchsuchung ergibt sich aus a) Sicherheitsgründen für die Beteiligten und b) dem Durchsuchungszweck: Auf finden von Gegenständen, die in der Kleidung, am Körper oder in Körperöffnungen versteckt sind oder Auffinden von Spuren am Körper sowie an der Bekleidung, die bei der Begehung der Straftat entstanden sind (z.B. Riß-, Biß-, Kratzwunden, Schwellungen, Blutergüsse, Substanzen) und erstreckt sich auf die Bekleidung der Person und ihre mitgeführten Gegenstände sowie den unbekleideten Körper. Wird eine vorläufige Festnahme oder Verhaftung (vgl. §§ 122 ff. StPO) in der Wohnung vorgenommen, so ist die Durchsuchung vor dem Abtransport zur Dienststelle durchzuführen. Damit soll verhindert werden, daß sie auf dem Transport Beweismittel beseitigen oder ablegen (durch Verstecken in den Polstern des Transportfahrzeugs usw.). Am Körper (hauptsächlich in der Bekleidung) werden beispielsweise folgende Beweismittel gefunden: Teile des Diebesguts (Wertgegenstände wie Uhren, Schmuck usw.); Werkzeuge (Zangen, Schraubenzieher, Nachschlüssel usw.), die sowohl für eine trassologische Auswertung von Tatortspuren von Bedeutung sind, als auch Rückschlüsse auf die Begehungsweise zulassen; Quittungen und Belege von Gepäckaufbewahrungen, Pfandleihen, des An- und Verkaufs oder Gepäckautomatenschlüssel, die Hinweise geben auf Versteckmöglichkeiten oder den Verbleib des Diebesguts. 55;
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Dokumentation: Die Durchsuchung und die Beschlagnahme [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1979, Fachbuchreihe K, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete Auflage, Berlin 1979 (Durchs. Beschl. DDR 1979, S. 1-160). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser der 2., überarbeiteten Auflage: Major der K Paul Bertrams, Major der K Wolfgang Beyer. Redaktionsschluß: 15. Januar 1979.

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen -wurde. Schwerpunkt bildeten hierbei Ermittlungsverfahren wegen Stral taten gemäß Strafgesetzbuch und gemäß sowie Ermittlungsverfahren wegen Straftat! gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenzen Militärstraftaten Straftaten mit Waffen, Munition und Sprengmitteln Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Nach der ausgesprochenen Strafböhe gliederte sich der Gefangenenbestand wie folgt: lebe nslänglich Jahre - Jahre - Jahre unte Jahre.

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