Die Durchsuchung und die Beschlagnahme 1979, Seite 45

Die Durchsuchung und die Beschlagnahme [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1979, Seite 45 (Durchs. Beschl. DDR 1979, S. 45); 2.9. Der Plan der Durchsuchung Nach dem Zusammentragen und der Auswertung aller vorhandenen Informationen ist der Ablauf der Durchsuchung und das taktische Verhalten dabei in seinen wesentlichen Zügen je nach Umfang schriftlich festzulegen. Bestimmte Einzelheiten des Vorgehens werden sich erfahrungsgemäß erst aus der am Durchsuchungsort Vorgefundenen Situation ergeben. Ein schriftlich fixierter Plan ist grundsätzlich bei größerem Kräfteeinsatz sowie bei mehreren gleichzeitig vorzunehmenden Durchsuchungen erforderlich und sollte u. a. folgende Angaben enthalten: Ziel der Durchsuchung Ort und Zeitpunkt der Durchsuchung Bei wem soll durchsucht werden? (Angaben zur Person des Betroffenen) Festlegung der Einsatzkräfte (Namen, Dienstgrad, Verantwortlichkeit) Zeitpunkt der Einweisung der Einsatzkräfte Aufstellung der erforderlichen technischen Mittel, Stellplätze der Fahrzeuge usw. genaue Abfahrtszeit der Einsatzkräfte Zeitpunkt sowie Art und Weise der Annäherung an das Durchsuchungsobjekt Festlegung von Signalen und anderen technischen Mitteln zur Verständigung der Einsatzkräfte untereinander Zeitpunkt der Besetzung bestimmter Sicherungs- und Beobachtungsposten Art und Zeitpunkt der Einleitung weiterer Sicherheitsvorkehrungen (z. B. bei einer Durchsuchung in einem Betrieb die Unterbindung des Publikumsverkehrs, Besetzung und Kontrolle der Telefonzentrale, Sicherung des Hauptschalters von elektrischen Anlagen usw.) grundsätzliche Methoden des Vorgehens (z. B. zuerst zur freiwilligen Herausgabe auffordern, Reihenfolge der Durchsuchung, wenn es sich um mehrere Räume bzw. Gebäudeteile handelt) Festlegung über Einleitung von Beobachtungen bestimmter Personen und Örtlichkeiten, wenn die Durchsuchung ohne Erfolg blieb. (Vgl. dazu Anlage 7 Muster eines Durchsuchungsplans );
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Dokumentation: Die Durchsuchung und die Beschlagnahme [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1979, Fachbuchreihe K, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete Auflage, Berlin 1979 (Durchs. Beschl. DDR 1979, S. 1-160). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser der 2., überarbeiteten Auflage: Major der K Paul Bertrams, Major der K Wolfgang Beyer. Redaktionsschluß: 15. Januar 1979.

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit noch vor Beginn der gerichtlichen Hauptverhandlung weitestgehend ausgeräumt werden. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die - ordnungsgemäße Durchsetzung der Anweisungen zur Gefangenentransportdurchführung und Absicherung sowie zur Vorführung, Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der entsprechenden Strafrechtsnormen der die Einleitung der Ermittlungsverfahren vorzunehmen. In gleicher Weise ist hinsichtlich der übergebenen Ermittlungsverfahren vorzugehen. Im Zusammenhang mit der Einleitung, Bearbeitung und dem Abschluß der Ermittlungsverfahren ist zu gewährleisten, daß strafrechtliche Verantwortlichkeit nur mit Beweismitteln begründet wird, die dem insbesondere in geregelten Grundsatz der Gesetzlichkeit der Beweisführung entsprechen. Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Außenhandelsbetrieben, sind größere Anstrengungen zu unternehmen, um mittels der politisch-operativen Arbeit, insbesondere der Arbeit mit diese Organe sauber zu halten.

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