Die Durchsuchung und die Beschlagnahme 1979, Seite 25

Die Durchsuchung und die Beschlagnahme [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1979, Seite 25 (Durchs. Beschl. DDR 1979, S. 25); steht, daß sich der Flüchtige an dem Ort, dessen Durchsuchung beabsichtigt wird, aufhält. Auch in diesem Falle ist die richterliche Bestätigung innerhalb von 48 Stunden einzuholen (§ 121 StPO). Bei einer Durchsuchung, die ausschließlich auf die Ergreifung einer Person gerichtet ist, sind u. U. die Voraussetzungen der vorläufigen Festnahme gemäß § 125 StPO zu beachten. Nach § 125 Abs. 1 StPO ist das Untersuchungsorgan, aber auch jeder Bürger berechtigt, einen Strafrechtsverletzer, der auf frischer Tat angetroffen wird, vorläufig festzunehmen, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Personalien nicht sofort festgestellt werden können. Die vorläufige Festnahme muß unmittelbar auf die strafbare Handlung folgen. Täter, die erst Tage nach der Tat zufällig wiedererkannt werden, können nicht durch jedermann gemäß § 125 Abs. 1 StPO vorläufig festgenommen werden. Eine vorläufige Festnahme ist aber möglich, wenn z. B. die Verfolgung des Täters unmittelbar nach der Tat aufgenommen wurde und aufgrund bestimmter Umstände erst Stunden später zum Erfolg führte. Dabei muß es sich aber um eine ununterbrochene Verfolgung oder Suche handeln. Es ist unerheblich, wenn dabei die Spur des Täters zeitweilig verloren wurde. In diesem Zusammenhang sei noch betont, daß als Tat im Sinne des § 125 Abs. 1 StPO nur eine Handlung anzusehen ist, die den Verdacht einer Straftat (Vergehen/Verbrechen) begründet. Eine Verfehlung oder Ordnungswidrigkeit rechtfertigt keine Anwendung dieser Bestimmung. Im Interesse einer effektiven Kriminalitätsbekämpfung ist im §112 StPO festgelegt, daß Wohnungen und andere umschlossene Räume auch zur Nachtzeit durchsucht werden können, falls die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Diese sind gegeben bei Verfolgung auf frischer Tat, Gefahr im Verzüge, Verfolgung eines aus staatlichem Gewahrsam Entwichenen. Im letzteren Fall handelt es sich um eine Person, die ihren Aufenthaltsort nicht dem eigenen Willen entsprechend wählen darf, weil sie Weisungen bestimmter staatlicher Organe (z. B. Untersuchungsorgan, Staatsanwalt, Gericht usw.) zu befolgen hat.;
Die Durchsuchung und die Beschlagnahme [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1979, Seite 25 (Durchs. Beschl. DDR 1979, S. 25) Die Durchsuchung und die Beschlagnahme [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1979, Seite 25 (Durchs. Beschl. DDR 1979, S. 25)

Dokumentation: Die Durchsuchung und die Beschlagnahme [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1979, Fachbuchreihe K, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete Auflage, Berlin 1979 (Durchs. Beschl. DDR 1979, S. 1-160). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser der 2., überarbeiteten Auflage: Major der K Paul Bertrams, Major der K Wolfgang Beyer. Redaktionsschluß: 15. Januar 1979.

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei eine Anordnung über Paß- und Visaangelegenheiten und eine Anordnung über den Aufenthalt von Ausländern in der erlassen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X