Die Durchsuchung und die Beschlagnahme 1979, Seite 18

Die Durchsuchung und die Beschlagnahme [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1979, Seite 18 (Durchs. Beschl. DDR 1979, S. 18); Zeugen ergeben. Demnach kann die Vermutung über eine erfolgversprechende Durchsuchung sich sowohl auf konkrete Anhaltspunkte stützen als auch auf Erfahrungswerten der Angehörigen des Untersuchungsorgans beruhen. Weitere Voraussetzungen sind die Anordnung der Durchsuchung durch den Staatsanwalt, bei Gefahr im Verzüge durch das Untersuchungsorgan, sowie die Hinzuziehung von 2 unbeteiligten Personen, sofern nicht der Staatsanwalt selbst teilnimmt. Zu beachten ist ferner die Einhaltung des Zeitraums der Durchsuchung. Die Verfügung bzw. Anordnung zur Durchsuchung ist dem Betroffenen vorzuweisen, sofern nicht Gefahr im Verzüge oder der Verlust von Beweismitteln zu befürchten ist. Die Durchsuchung gemäß § 108 Abs. 3 StPO Durch diese gesetzliche Bestimmung wird die Durchsuchung bei anderen Personen, d.h. bei einer in der vorliegenden Straftat unverdächtigen Person, geregelt. Diese Art der Durchsuchung wird erforderlich, wenn sich Rechtsverletzer bei unbeteiligten Personen aufhalten oder Gegenstände, die beschlagnahmt werden sollen, bei ihnen versteckt haben. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Beweisgegenstand oder einen der Einziehung unterliegenden Gegenstand handelt. Zu prüfen ist stets, ob die betroffene Person, bei der sich der Rechtsverletzer versteckt hält oder bei der Beweisgegenstände gefunden werden, tatsächlich keine Kenntnis von der Rechtsverletzung hat. Voraussetzung für die Durchsuchung nach § 108 Abs.3 StPO ist auch hier ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren; zumindest gegen Unbekannt und ein Anhalt (nicht nur eine Vermutung) dafür, daß mit dieser Maßnahme ihr Zweck erfüllt wird. Ein derartiger Anhalt kann sich ergeben aus der Aussage eines Zeugen (z. B. wenn ein Zeuge sah, wie der Täter bei seiner Flucht einen Gegenstand über den Zaun eines Grundstückes warf); den Aussagen eines Beschuldigten (z. B. wenn der Beschuldigte aussagt, daß sich der Mittäter in der Wohnung seiner Freundin in auf hält); den Aussagen von Geschädigten, den Hinweisen von Bürgern, dem Verhalten eines eingesetzten Fährtenhundes usw. Zu beachten ist stets, daß der Gesetzgeber an die Voraussetzungen für eine Durchsuchung bei anderen Personen höhere Anforderungen stellt als bei Personen, die einer Straftat verdächtig sind. Dies wird auch erkennbar aus der Festlegung im § 110 Abs. 1 StPO, 18;
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Dokumentation: Die Durchsuchung und die Beschlagnahme [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1979, Fachbuchreihe K, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete Auflage, Berlin 1979 (Durchs. Beschl. DDR 1979, S. 1-160). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser der 2., überarbeiteten Auflage: Major der K Paul Bertrams, Major der K Wolfgang Beyer. Redaktionsschluß: 15. Januar 1979.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit besteht. Zu : Die Richtlinie bestimmt kategorisch die Notwendigkeit der Konsultation der zuständigen Untersuchungsabteilung vor jedem Abschluß eines Operativen Vorgangs.

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