Die Durchsuchung und die Beschlagnahme 1979, Seite 15

Die Durchsuchung und die Beschlagnahme [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1979, Seite 15 (Durchs. Beschl. DDR 1979, S. 15); Bürger weigert sich, sie herauszugeben, dann ist die Verwahrung durch körperliche Einwirkung zu erzwingen (vgl. § 16 Abs. 2 VP-Ge-setz). Die Verwahrung von Sachen ist nach § 13 Abs. 2 VP-Gesetz auch zur Sicherung des Eigentums zulässig. Die Wahrnehmung dieser Befugnis durch die Volkspolizei trägt dazu bei, das sozialistische und das persönliche Eigentum zu schützen. Es handelt sich hierbei um die Verwahrung von Gegenständen, die von Volkspolizisten aufgefunden werden oder von denen sie feststellen, daß sie ungenügend gesichert sind. Bevor solche Gegenstände in Verwahrung genommen werden, ist alles zu unternehmen, um den Eigentümer oder Besitzer festzustellen und ihn darauf hinzuweisen, die Wertsachen sicher zu verwahren. Bietet sich dazu keine Gelegenheit, so sollten wertvolle Sachen zur Sicherung des Eigentums in Verwahrung genommen werden. Nach Möglichkeit ist dafür die Entscheidung des Vorgesetzten einzuholen. Die Wahrnehmung der Befugnis, Sachen zur Sicherung des Eigentums in Verwahrung zu nehmen, trägt zugleich dazu bei, Bedingungen für Straftaten zu beseitigen. Die Verwahrung ist gemäß § 13 Abs. 3 VP-Gesetz nach Wegfall der Gründe aufzuheben. Die dadurch entstandenen Kosten sind der Deutschen Volkspolizei auf Verlangen zu erstatten. In diesem Zusammenhang soll zugleich auch auf die Einziehung von Sachen Bezug genommen werden. Die Deutsche Volkspolizei kann Sachen einziehen, wenn sie in gesetzlichen Bestimmungen dazu ausdrücklich ermächtigt ist oder wenn Sachen ihrer Beschaffenheit und Zweckbestimmung nach eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit bilden und die Rückgabe aus diesen Gründen ausgeschlossen ist (§ 13 Abs. 4 VP-Gesetz). Die Einziehung von Sachen kann ebenso wie die Verwahrung sowohl gemäß § 13 Abs. 1 VP-Gesetz nach vorhergehender Durchsuchung als auch nach § 13 Abs. 4 VP-Gesetz ohne Durchsuchung erfolgen. Sie unterscheidet sich von der Verwahrung dadurch, daß die Eigentumsrechte (Besitz-, Nutzungs- und Verfügungsbefugnis) des Betroffenen für dauernd aufgehoben werden. Die Einziehung trägt Sicherungscharakter und dient der Verhütung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen. Die Wahrnehmung dieser Befugnis erfolgt grundsätzlich unabhängig von Rechten Dritter. Sofern die Einziehung gesetzlich zulässig und unumgänglich ist, spielt es also keine Rolle, ob eine andere Person als die, bei der die Sache vorgefunden wurde oder die mit der Sache Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verursacht hat, Eigentumsrechte an der Sache besitzt. So wird die Sache z.B. auch 15;
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Dokumentation: Die Durchsuchung und die Beschlagnahme [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1979, Fachbuchreihe K, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete Auflage, Berlin 1979 (Durchs. Beschl. DDR 1979, S. 1-160). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser der 2., überarbeiteten Auflage: Major der K Paul Bertrams, Major der K Wolfgang Beyer. Redaktionsschluß: 15. Januar 1979.

Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen sowie der Normen der sozialistischen Gesetzlichkeit entgegenzuwirken. Großzügige und schöpferische Anwendung -de sozialistischen Rechts bedeutet aber auchfn der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit deitftarhtern die Erkenntnis ständig zu vermitteln,t daß die in den Rechtspflegebeschlüssen ver- ankerte vorbeugende Einflußnahme nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit Bruderorganen sozialistischer Länder bei der Beweismittelsicherung zur Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten aus dieser Zeit; die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit Sie werden durch die konkret zu lösende operative Aufgabe, die dabei wirkenden Regimeverhältnisse und die einzusetzenden Mittel und Methoden bestimmt.

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