Die Durchsuchung und die Beschlagnahme 1979, Seite 125

Die Durchsuchung und die Beschlagnahme [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1979, Seite 125 (Durchs. Beschl. DDR 1979, S. 125); Abschließend sei auf den Grundsatz verwiesen, daß nach der Bekanntgabe einer Beschlagnahme gutgläubiger Erwerb an beschlagnahmten Gegenständen usw. ausgeschlossen ist (§ 117 Abs. 2 StPO, vgl. auch §§ 27, 28 ZGB). 5.4. Die Aufbewahrung beschlagnahmter Gegenstände Die in Durchführung eines Ermittlungsverfahrens beschlagnahmten Gegenstände sind so aufzubewahren, daß sie vor Verlust und Beschädigung gesichert sind. Diese Forderung ergibt sich einerseits aus der Beweisführungspflicht durch das Untersuchungsorgan (vgl. §§ 22 und 101 StPO), andererseits aus der Verantwortung der Deutschen Volkspolizei zur Wahrung der Interessen des Eigentümers bzw. der Geschädigten an diesen Gegenständen. Deshalb sind alle beschlagnahmten Gegenstände sorgfältig zu registrieren und in den Volkspolizei-Kreisämtern sowie gleichgestellten Dienststellen zu asservieren. Sie sind in den Protokollen nach Art, Stückzahl, Maß oder Gewicht zu bezeichnen und je nach Erfordernissen mit Angaben zum Wert, zu Typen, technischen Daten, Farben, Mustern, Titeln bei Schriften usw., besonderen Merkmalen und zur Beschaffenheit zu erfassen. Die mit der Bearbeitung eines Ermittlungsverfahrens beauftragten Angehörigen des Dienstzweigs Kriminalpolizei, der Staatsanwalt als auch das Gericht können auf Anforderung bestimmte Asservate befristet mit Übergabeprotokoll zur Verfügung gestellt bekommen.55 Nach Konsultation mit den entsprechenden Fachabteilungen bzw. Arbeitsgebieten sind aufzubewahren: Gifte, Munition, Waffen, Sprengmittel, pyrotechnische Artikel, Kraftfahrzeuge, beschlagnahmte Geldbeträge usw. Ihre Aufbewahrung unterliegt bestimmten Sicherheits- und Behandlungsregeln. Sperrige oder unhandliche Gegenstände usw., die sich nicht für die Aufbewahrung im Asservatenraum eignen, sind wie bereits erwähnt soweit als möglich gegenüber dem Betroffenen für beschlagnahmt zu erklären und zu kennzeichnen. Sofern das aus bestimmten Gründen nicht ratsam oder möglich ist, sind derartige Gegenstände in Zusammenarbeit mit den örtlichen Staatsorganen in besonderen, für diesen Zweck geeigneten Räumen unterzubringen. In ähnlicher Weise sollte bei der Beschlagnahme von Fahrzeugen, Sportbooten usw. verfahren werden. Sofern hier eine Verwahrung in Frage kommt, ist vorher die entsprechende Fachabteilung (VK oder WS) zu konsultieren. 125;
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Dokumentation: Die Durchsuchung und die Beschlagnahme [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1979, Fachbuchreihe K, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete Auflage, Berlin 1979 (Durchs. Beschl. DDR 1979, S. 1-160). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser der 2., überarbeiteten Auflage: Major der K Paul Bertrams, Major der K Wolfgang Beyer. Redaktionsschluß: 15. Januar 1979.

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung und den aufsichtsführenden Staatsanwalt durch das Gericht aus politisch-operativen Gründen von dieser Ordnung abweichende Verfahrensweisen anordnen, sofern der Zweck der Untersuchung und der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit bewährte sind die - Kontrolle bei der Realisierung von Aufgaben, Berichterstattung, Beratung im Kollektiv, Kontrolleinsätze sowie - Alarm- und Einsatzübungen.

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