Die Durchsuchung und die Beschlagnahme 1979, Seite 122

Die Durchsuchung und die Beschlagnahme [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1979, Seite 122 (Durchs. Beschl. DDR 1979, S. 122); eine für die weitere Aufklärung verwertbare Protokollierung des Verlaufs der Durchsuchung. Wie schon erwähnt, werden die Ergebnisse der Durchsuchung unmittelbar im Vordruck KP 93 fixiert. Ohne näher auf die inhaltlichen Anforderungen einzugehen (siehe Anlage 8) soll auf einige Besonderheiten der Protokollierung verwiesen werden: Der Fundort bzw. die Auffindesituation ist genau zu beschreiben (z. B. Fußsockel des Küchenschranks und nicht nur schlechthin in der Küche). Maße und Gewichte sind exakt anzugeben (z. B. lose Waren wiegen, Stoffballen, Leitungskabel u. ä. abmessen, bei anderen Gegenständen genaue Stückzahlen angeben). Das Äußere bzw. der Zustand des aufgefundenen Beweismaterials ist gewissenhaft zu beschreiben (z. B. Größe, Form, Farbe, Beschädigungen, Veränderungen, Reparaturstellen, Gerätenummern, Gravuren und allgemeiner Zustand). Sind die Durchsuchungskräfte nicht in der Lage, einzelne Gegenstände zweifelsfrei zu bestimmen, sollten keine leichtfertigen Festlegungen getroffen werden. So kann z. B. die Formulierung: „es handelt sich um einen goldenen Ring“ zu Irrtümern und damit zu Komplikationen führen, nämlich dann, wenn es sich um eine Imitation statt um echtes Gold handelt. Ist also die qualitative Bestimmung von Schmuck- oder Wertgegenständen nicht möglich, sollte man sich z. B. in der Formulierung auf „goldfarbenes Metall“ unter Angabe der entsprechenden Gravur beschränken. Bei der Beschlagnahme von Kraftfahrzeugen genügt es nicht, wenn nur der Fahrzeugtyp und das polizeiliche Kennzeichen vermerkt werden. Vielmehr müssen auch Motor- und Fahrgestellnummern, die Ladung sowie wertvolles Zubehör und der momentane Zustand (fahrbereit, beschädigt usw.) mit erfaßt werden. An dieser Stelle soll nochmals darauf hingewiesen werden, daß es unbedingt notwendig ist, Vorgefundenes Vergleichsmaterial im Hinblick auf seine eventuelle Verwendung in der Beweisführung exakt zu beschreiben und in der gesetzlich zulässigen Weise zu sichern. (Beachte besonders die §§ 23 und 24 StPO.) Wird z.B. ein vermutliches Tatwerkzeug für vergleichende Untersuchungen „mitgenommen“, ohne es zu beschlagnahmen, und es wird durch die Untersuchung des Gutachters als verursachendes Werkzeug identifiziert, wird dem Beschuldigten die Möglichkeit gegeben, den ehemaligen Besitz des betreffenden Gegenstands zu leugnen. Die Folgen können im Einzelfall sein, daß Rechtsverletzer für begangene Straftaten nicht oder nicht mit der erforderlichen Konsequenz zur Verantwortung gezogen werden können. 122;
Die Durchsuchung und die Beschlagnahme [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1979, Seite 122 (Durchs. Beschl. DDR 1979, S. 122) Die Durchsuchung und die Beschlagnahme [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1979, Seite 122 (Durchs. Beschl. DDR 1979, S. 122)

Dokumentation: Die Durchsuchung und die Beschlagnahme [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1979, Fachbuchreihe K, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete Auflage, Berlin 1979 (Durchs. Beschl. DDR 1979, S. 1-160). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser der 2., überarbeiteten Auflage: Major der K Paul Bertrams, Major der K Wolfgang Beyer. Redaktionsschluß: 15. Januar 1979.

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Arbeitsbereich Vollzug. Der Arbeitsbereich Vollzug umfaßt folgende Sachgebiete - Sachgebiet operativer Vollzug, Sachgebiet Effekten und Er kenn ungs dienst, Inhaftiertenvorführung. Der Arbeitsbereich Vollzug ist dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung ist der Termin unverzüglich mitzuteilen. Die Genehmigung für Besuche von Strafgefangenen ein- schließlich der Besuchstermine erteilen die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß nach der Realisierung festgelegter Maßnahmen eine unverzügliche Aktualisierung Ergänzung der entsprechenden Dokumente der Kreis-und Objektdienststellen erfolgt. Diese Anweisung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

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