Die Durchsuchung und die Beschlagnahme 1979, Seite 120

Die Durchsuchung und die Beschlagnahme [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1979, Seite 120 (Durchs. Beschl. DDR 1979, S. 120); Die Vermögensbeschlagnahme Bei der Vermögensbeschlagnahme handelt es sich um eine Sicherungsmaßnahme für den Fall, daß eine Vermögenseinziehung erfolgen soll. Die Beschlagnahme des Vermögens ist nur zulässig, wenn der Beschuldigte dringend verdächtig ist, eine Straftat begangen zu haben, die die Einziehung des Vermögens nach sich ziehen kann (vgl. § 57 StGB, § 47 ff. der 1. DB zur StPO und § 108 Abs. 1 Ziff. 2 StPO). Diese Sicherung der durch das Gericht auszusprechenden Vermögenseinziehung kann durch eine Vermögensbeschlagnahme gemäß § 116 StPO oder durch Arrestbefehl gemäß § 120 StPO erfolgen. Der Beschlagnahme unterliegt sowohl das Vermögen, das der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Beschlagnahme besitzt als auch das Vermögen, das er während der Dauer der Vermögensbeschlagnahme erwirbt (§ 116 Abs. 1 StPO). Der Staatsanwalt bzw. das Untersuchungsorgan ist verpflichtet, bei der Vorbereitung der Vermögensbeschlagnahme alle Maßnahmen zur Feststellung des Vermögens zu treffen; insbesondere ist der Beschuldigte oder der Angeklagte bei seiner Vernehmung aufzufordern, eine genaue Erklärung über sein Vermögen abzugeben (§116 Abs. 2 StPO). Diese Angaben sind zu protokollieren und genau zu überprüfen. Zum Vermögen, das der Beschlagnahme unterliegt, gehören: alle beweglichen Sachen, an denen der Beschuldigte Eigentumsrechte hat (mit Ausnahme solcher, wie sie im § 118 Abs. 2 ZPO genannt sind), Geld (Bargeld bzw. Geld auf Konten, dabei sind die unpfändbaren Beträge aus § 98 ZPO und die Eigentumsrechte der Familienangehörigen §§ 13, 14, 43 FGB zu beachten), Rechte, Forderungen und Grundstücke. Zur Überprüfung der Angaben des Beschuldigten oder des Angeklagten über das Vermögen können u. a. bei folgenden Institutionen Ermittlungen geführt werden: Banken, Sparkassen, Postscheckämter, Postsparkassen (die Einsicht in die Konten, das Sperren von Guthaben usw. muß durch den Staatsanwalt angeordnet werden); Rat des Bezirkes, Liegenschaftsdienst (Klärung der Eigentumsverhältnisse an Grundstücken, der Rechte an einem Grundstück oder des Rechts an einem solchen Recht); Rat des Kreises, Abteilung Finanzen (Klärung der Einkommensverhältnisse durch Einsicht in Steuererklärungen, vor allem von freiberuflich Tätigen und Handwerkern); Rat des Kreises, Abteilung Örtliche Wirtschaft (Feststellung, ob 120;
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Dokumentation: Die Durchsuchung und die Beschlagnahme [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1979, Fachbuchreihe K, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete Auflage, Berlin 1979 (Durchs. Beschl. DDR 1979, S. 1-160). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser der 2., überarbeiteten Auflage: Major der K Paul Bertrams, Major der K Wolfgang Beyer. Redaktionsschluß: 15. Januar 1979.

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungs-haftanstalt ist es erforderlich, unverzüglich eine zweckgerichtete, enge Zusammenarbeit mit der Abteilung auf Leiterebene zu organisieren. müssen die beim Vollzug der Untersuchungshaft an Jugendlichen, Ausländern und Strafgefangenen. Der Vollzug der Untersuchungshaft an Jugendlichen, Ausländern und Strafgefangenen hat unter Berücksichtigung folgender zusätzlicher Regelungen zu erfolgen. Vollzug der Untersuchungshaft an einzelnen Verhafteten treffen, die jedoch der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichtes bedürfen. Er kann der. am Strafverfahren beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu unterbreiten. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens, die durch die Abteilungen durehzusetzen sind. Weiterhin ist es erforderlich, daß alle Mitarbeiter in der politischoperativen Arbeit, einschließlich der Untersuchungsarbeit strikt die Gesetze des sozialistischen Staates, die darauf basierenden Befehle und Veisunrren des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Untersuc hungshaftanstalt Anforderungen, die Sicherheit und Ordnung bei der Absicherung und Beaufsichtigung von. - Absicherung der weiblichen bei Betreuer Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von.

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