Die Durchsuchung und die Beschlagnahme 1979, Seite 118

Die Durchsuchung und die Beschlagnahme [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1979, Seite 118 (Durchs. Beschl. DDR 1979, S. 118); dem Schuldner die Beschlagnahme bekanntzugeben und ihm zu untersagen, an den Berechtigten zu zahlen, denn der Schuldner ist zur Einstellung der Leistung erst verpflichtet, wenn ihm das Leistungsverbot zugestellt oder wenn ihm die Beschlagnahme der Forderung auf andere Weise bekannt wird (§ 114 Abs. 1 StPO). Die Beschlagnahme eines Grundstücks, eines Rechts an einem Grundstück oder eines Rechts an einem solchen Recht wird auf Ersuchen des Staatsanwalts beim Liegenschaftsdienst des Rates des Bezirkes dadurch vollzogen, daß diese die erforderlichen Eintragungen in das Grundbuch (bei Betrieben in das Handelsregister oder bei der Handwerkskammer) vornehmen (§ 114 Abs. 2 StPO). Sollten sich Eintragungen im Handelsregister erforderlich machen, so sind sie beim Rat des Kreises, Abteilung Örtliche Wirtschaft, vorzunehmen. Die Beschlagnahme von Grundstücken oder Betrieben ist beim Rat des Kreises den Abteilungen Finanzen, Örtliche Wirtschaft und Handel und Versorgung mitzuteilen. Das geschieht aus folgenden Gründen: bei der Abteilung Finan- um z. B. noch Ansprüche aus zen: Forderungen geltend zu machen Vom Rat des Kreises ist dann unverzüglich ein Verwalter für das Grundstück oder für den Betrieb zu bestellen. Der Verwalter untersteht der Aufsicht des Rates des Kreises und hat die beschlagnahmten Vermögenswerte sofort in Besitz und Verwaltung zu nehmen (§ 114 Abs. 3 StPO). Die Beschlagnahme von Postsendungen Einleitend soll hierzu auf den Artikel 31 der Verfassung verwiesen werden, in dem es heißt: „(1) Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzbar. (2) Sie dürfen nur auf gesetzlicher Grundlage eingeschränkt werden, wenn es die Sicherheit des sozialistischen Staates oder eine strafrechtliche Verfolgung erfordern.“ Hieraus und aus den §§ 3 und 7 StPO ergibt sich bei der Beschlagnahme von Postsendungen für das Untersuchungsorgan eine große Verantwortung. Auf dem Postamt können Briefe, Telegramme sowie sonstige Sendungen beschlagnahmt werden, wenn sie an den Beschuldigten (Steuern), bei der Abteilung Örtliche Wirtschaft: z. B. zur Entziehung einer Gewerbeerlaubnis, bei der Abteilung Handel und Versorgung: um durch andere Maßnahmen zu gewährleisten, daß die Versorgung aufrechterhalten bleibt usw. 118;
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Dokumentation: Die Durchsuchung und die Beschlagnahme [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1979, Fachbuchreihe K, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete Auflage, Berlin 1979 (Durchs. Beschl. DDR 1979, S. 1-160). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser der 2., überarbeiteten Auflage: Major der K Paul Bertrams, Major der K Wolfgang Beyer. Redaktionsschluß: 15. Januar 1979.

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen beim Vollzug der Untersuchungshaft maximale Unterstützung erfahren. Diesem Grundsatz hat auch die operative Dienstdu rch.führung aller in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit Dienst verrichtenden Mitarbeiter zu entsprechen.

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