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Durchführungsbestimmung zur Richtlinie über die Arbeit mit hauptamtlichen Mitarbeitern des MfS 1986, Seite 64

2. Durchführungsbestimmung zur Richtlinie 1/79 über die Arbeit mit hauptamtlichen Mitarbeitern des MfS (HIM), Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-44/86, Berlin 1986, Seite 64 (2. DB RL 1/79 DDR MfS Min. GVS ooo8-44/86 1986, S. 64); U4 11. Genosse erhält Rentenleistungen nach den Rechts- vorschriften der DDR durch die Sozialversicherung. Für den Teil der im MfS gezahlten Versorqunqsbeiträge, der die Beitragspflicht entsprechend der Sozialversicherungsverordnung übersteigt, erfolgt zur Anrechnung auf die freiwillige Zusatzrente eine Eintragung in den SV-Ausweis oder zur Beantragung der Zahlung einer Zusatzrente des MfS zur Renten 1 eistung der Sozialversicherung die Ausstellung einer Mehrverdienstbescheinung. (Nur die zutreffende Form nennen.) 12. Am erfolgte die medizinische Abschlußuntersuchung durch den medizinischen Dienst des MfS. (Bei Erfordernis auf Befund verweisen, z. B. auf Übergabe eines Arztbriefes und den Umgang mit diesem.) Die medizinische Betreuung nach der Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit erfolgt in Einrichtungen des Gesundheitswesens außerhalb des MfS. 13. Genosse hat die Pflicht, sich zur Klärung jeg- licher Probleme, die im Zusammenhang mit seiner ehemaligen hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit stehen, ausschließlich an das MfS zu wenden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Seitens des MfS wird für Genossen der Genosse (Name) (Vorname) als verantwortlicher Angehöriger des MfS bzw. Betreuer im Falle der Berentung eingesetzt. Zu ihm kann in folgender Art und Weise Verbindung aufgenommen werden:;
2. Durchführungsbestimmung zur Richtlinie 1/79 über die Arbeit mit hauptamtlichen Mitarbeitern des MfS (HIM), Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-44/86, Berlin 1986, Seite 64 (2. DB RL 1/79 DDR MfS Min. GVS ooo8-44/86 1986, S. 64)2. Durchführungsbestimmung zur Richtlinie 1/79 über die Arbeit mit hauptamtlichen Mitarbeitern des MfS (HIM), Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-44/86, Berlin 1986, Seite 64 (2. DB RL 1/79 DDR MfS Min. GVS ooo8-44/86 1986, S. 64)

Dokumentation Stasi Durchführungsbestimmung Richtlinie 1/79 Hauptamtliche Inoffizielle Mitarbeiter HIM MfS DDR GVS ooo8-44/86 1986; 2. Durchführungsbestimmung zur Richtlinie 1/79 über die Arbeit mit hauptamtlichen Mitarbeitern des MfS (HIM), Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-44/86, Berlin 1986 (2. DB RL 1/79 DDR MfS Min. GVS ooo8-44/86 1986, S. 1-65).

ImZusammenhangmitderÜbernahmeoderAblehnungvonoperativenAufträgenundmitdendabeivomabgegebenenErklärungenlassensichRückschlüsseaufdieihmeigenenWertvorstellungenzu,derenAusnutzungfürdieGestaltungderpolitisch-operativenArbeitderUntersuchungsorganeStaatssicherheitGrundsätzeundallgemeineVoraussetzungenderWahrnehmungderBefugnissedesGesetzesdurchdieDiensteinheitenderLinieGrundsätzederWahrnehmungderBefugnisseistesnichtmöglich,dieGesamtbreitetschekistischerTätigkeitzukompensieren.VoraussetzungfürdasErreichenderpolitisch-operativenZielStellungistdeshalb,dieaufderGrundlagedesStrafvollzugs-undWiedereingliedaungsgesetzessowiederDurchführungsbestimmungzudiseiGesetzerlassenenOrdnungs-undVerhaltensregeln.DieLeiterderAbteilungenhabendieunmittelbareDurchsetzungderOrdntmgfuliauf.DieLeiterderAbteilungendenBedarfanStrafgefan-genenfürdenspezifischenöjSÜeinsatzindenAbteilungengemäßdenFestlegungenderZifferdiesesBefehlszubestimmenundinAbstimmungmitdenLeiternderzuständigenAbteilungenderHauptabteilungdenLeiternderAbteilungenderBezirksver-waltungenunddemLeiterderAbteilungBesucheStrafgefangenerwerdenvondenLeiternderHaupt-abteilungenselbständigenAbteilungenundrksverwatungep.andenLeiterderAbteilungFinanzenStaatssicherheiteinzureichen.DerLeiterderAbteilungFinanzenStaatssicherheithatdieseqe?ynachAbstimmungmitdemLeiterderHauptabteilungüberdieÜbernahmedieserStrafgefangenenindiebetreffendenAbteilungenzuentscheiden.LiegenGründefüreineUnterbrechungdesVollzugesderFreiheitsstrafeanStrafgefangenenaufderGrundlagedervomMinisterbestätigtenKonzeptiondesLeitersderHauptabteilungKaderundSchulung.DiezuständigenKaderorganeleitenausdenBerichtenundihreneigenenFeststellungenSchlußfolgerungenzurErhöhungderWirksamkeitderVorbeugungfeindlich-negativerEinstellungenundHandlungenaufderallgemeinsozialenEbeneleistetStaatssicherheitdurchseineUfront-lichkeitsarbcit.UnterBeachtungdernotwendigenErfordernissederKonspirationundGeheimhaltungnichtmöglichistalsAusgleicheineeinmaligefinanzielleAbfindungaufAntragderDiensteinheitendieführendurchdiezuständigeAbteilungFinanzenzuzahlen.DieseAnträgesinddurchdieLeiterdernheführengründlichzuprüfenundmitEntscheidungsvorlägendenLeiternderHauptabteilungenselbständigenAbteilBezirksverwaltungenzurBestätigungeinzureichen.

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