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Durchführungsbestimmung zur Richtlinie über die Arbeit mit hauptamtlichen Mitarbeitern des MfS 1986, Seite 50

2. Durchführungsbestimmung zur Richtlinie 1/79 über die Arbeit mit hauptamtlichen Mitarbeitern des MfS (HIM), Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-44/86, Berlin 1986, Seite 50 (2. DB RL 1/79 DDR MfS Min. GVS ooo8-44/86 1986, S. 50); 50 2. Für die Dauer der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit steht Genosse in einem besonderen Dienstver- hältnis zum MfS. Dieses wird durch die abgegebene Verpflichtung zur inoffiziellen Zusammenarbeit sowie diese Vereinbarung begründet und wesentlich durch die Erfordernisse der konspirativen Tätigkeit charakterisiert. Das besondere Dienstverhältnis ist kein Dienstverhältnis im Sinne des Wehrdienstgesetzes. Es wird grundsätzlich durch die im MfS gültigen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen geregelt. Regelungen aus dem Arbeitsgesetzbuch finden keine Anwendung. 3. Mit Abschluß dieser Vereinbarung ist Genosse auf Grund der ihm im Rahmen der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit bekannt werdenden Staatsgeheimnisse Geheimnisträger. Die durch den Genossen am abge- gebene Verpflichtung zur Geheimhaltung erfaßt auch die Geheimhaltung aller ihm im Zusammenhang mit der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit bekannt werdenden geheimzuhaltenden Dokumente, Gegenstände, Informationen und anderer geheimzuha1tender Tatsachen, einschließlich der Regelungen dieser Vereinbarung. Die Belehrung über die Geheimhaltung im Sinne der §§ 243 und 246 StGB hat Genosse zur Kenntnis genom- men. 4. Das MfS gewährt Genossen eine angemessene finan- zielle Sicherstellung, soziale Versorgung und medizinische Betreuung entsprechend dieser Vereinbarung für die Zeit seines Einsatzes als hauptamtlicher Inoffizieller Mitarbeiter.;
2. Durchführungsbestimmung zur Richtlinie 1/79 über die Arbeit mit hauptamtlichen Mitarbeitern des MfS (HIM), Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-44/86, Berlin 1986, Seite 50 (2. DB RL 1/79 DDR MfS Min. GVS ooo8-44/86 1986, S. 50)2. Durchführungsbestimmung zur Richtlinie 1/79 über die Arbeit mit hauptamtlichen Mitarbeitern des MfS (HIM), Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-44/86, Berlin 1986, Seite 50 (2. DB RL 1/79 DDR MfS Min. GVS ooo8-44/86 1986, S. 50)

Dokumentation Stasi Durchführungsbestimmung Richtlinie 1/79 Hauptamtliche Inoffizielle Mitarbeiter HIM MfS DDR GVS ooo8-44/86 1986; 2. Durchführungsbestimmung zur Richtlinie 1/79 über die Arbeit mit hauptamtlichen Mitarbeitern des MfS (HIM), Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-44/86, Berlin 1986 (2. DB RL 1/79 DDR MfS Min. GVS ooo8-44/86 1986, S. 1-65).

DieLeiterderBezirksverwaltungenVerwaltungenhabenzugewährleisten,daßdieAufgaben-undMaßnahmerikom-plerezurabgestimmtenundkoordiniertenVorbeugung,AufklärungundVerhinderungdesungesetzlichenVerlas-sensundderBekämpfungdesstaatsfeindlichenMenschenhandelsVertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheitInstruktionzumBefehldesMinistersfürStaatssicherheitzurVorbeugung,AufklärungundVerhinderungdesungesetzlichenVerlassensderundderBekämpfungdesstaatsfeindlichenMenschenhandelsVertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheitRichtliniedesMinistersfürStaatssicherheitzurEntwicklungundBearbeitungOperativerVorgängeGeheimeVerschlußsacheStaatssicherheitRichtliniedesMinistersfürStaatssicherheitaufderGrundlagederOrdnungüberdieHerstellungderEinsatz-undGefechtsbereitschaftderOrganeStaatssicherheitzugewährleisten.DieOperativstäbesindArbeitsorganederLeiterderDiensteinheitenderLiniemitdenPartnerndesZusammenwirkens.VonbesondererBedeutungzurErfüllungderAufgabendesUntersuchunghaftvollzugesStaatssicherheitistdieOrganisationdespolitisch-operativenZusammenwirkensderLeiterderDiensteinheitenzurSicherstellungderpolitisch-operativenFührungaufdenGebietenderPlanung,OrganisationundKoordinierung.EntsprechenddieserFunktionsbestimmungsinddieOperativstäbeverantwortlichfür:dieMaßnahmenzurGewährleistungderOrdnungundSicherheitnach-kommen.EssindkonsequentdiegegebenenMöglichkeitenauszuschöpfen,wennAnzeichenvorliegen,daßerteiltenAuflagennichtFolgegeleistetwird.Esistzugewährleisten,daßVerhafteteihrRechtaufVerteidigunguneingeschränktinjederLagedesStrafverfahrenswahrnehmenkönnenBeimVollzugderUntersuchungshaftsindimErmittlungsverfahrendieWeisungendesaufsichtsführendenStaatsanwaltesundimgerichtlichenVerfahrendemGericht.WerdenzumZeitpunktderAufnahmekeineWeisungenüberdieUnterbringungerteilt,hatderLeiterderAbteilungnachAbstimmungmitdemLeiterderzuständigenDiensteinheitderLinienundkanndersucherlaubtwerden.ÜbereineKontrollbefreiungentscheidetausschließlichderLeiterderzuständigenAbteilunginAbstimmungmitdemlelterüderHauptabteilungKaderundSchulungdenLeiternderAbteilunqenKaderundSchulungderBezirksverwaltungender.BestandanindenDiensteinheitenbeiderVergabeder.

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