Anlage der Durchführungsbestimmung über die spezifisch-operative Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit 1967, Seite 1

Anlage der Durchführungsbestimmung Nr. 1 über die spezifisch-operative Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit (MfS) und in den nachgeordneten Diensteinheiten zur Direktive Nr. 4/67 des Ministers für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister, Geheime Kommandosache (GKdos) 4/67, Berlin 1967, Seite 1 (Anl. DB 1 Dir. 1/67 DDR MfS Min. GKdos 4/67 1967, S. 1); Bl. GKdos 4/67 1‘ Expl. 33t U 00006 t KENNZIFFERNPLAN - 4 - (Spezifisch-operative Mobilmachungsarbeit);
Anlage der Durchführungsbestimmung Nr. 1 über die spezifisch-operative Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit (MfS) und in den nachgeordneten Diensteinheiten zur Direktive Nr. 4/67 des Ministers für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister, Geheime Kommandosache (GKdos) 4/67, Berlin 1967, Seite 1 (Anl. DB 1 Dir. 1/67 DDR MfS Min. GKdos 4/67 1967, S. 1) Anlage der Durchführungsbestimmung Nr. 1 über die spezifisch-operative Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit (MfS) und in den nachgeordneten Diensteinheiten zur Direktive Nr. 4/67 des Ministers für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister, Geheime Kommandosache (GKdos) 4/67, Berlin 1967, Seite 1 (Anl. DB 1 Dir. 1/67 DDR MfS Min. GKdos 4/67 1967, S. 1)

Dokumentation Stasi Durchführungsbestimmung 1/67 DDR MfS Geheime Kommandosache GKdos 4/67 1967; Durchführungsbestimmung Nr. 1 über die spezifisch-operative Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit (MfS) und in den nachgeordneten Diensteinheiten zur Direktive Nr. 4/67 des Ministers für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister, Geheime Kommandosache (GKdos) 4/67, Berlin 1967 (DB 1 Dir. 1/67 DDR MfS Min. GKdos 4/67 1967, S. 1-19).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Zusammenhänge, aus denen sich die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit ür die Sicherung des persönli-. ohen Eigentums inhaftierter Personen ahleitet. Bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Qualifikation der operativen Mitarbeiter stellt. Darin liegt ein Schlüsselproblem. Mit allem Nachdruck ist daher die Forderung des Genossen Ministen auf dem Führungsseminar zu unterstreichen, daß die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Tatbegehung, der Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten sowie des Verhaltens vor und nach der Tat.

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