Dokumente des Unrechts, das SED-Regime in der Praxis 1964, Seite 25

Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1964, Seite 25 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1964, S. 25); Dienstausführung der Genossen der Volkspolizei näherten sich die Angeklagten der Grenze pur auf ca. 60 in, wo sie festgenommen werden konnten. Bei der rechtlichen Qualifizierung konnte der Umstand, daß sie eine „gefahrlose" Möglichkeit suchen wollten, nicht als entscheidendes Merkmal zur Unterscheidung von Versuch und Vorbereitung bewertet werden, denn die Angeklagten führten nur unter dem Eindruck der Sicherungsanlagen an der Staatsgrenze und ihrer strengen Bewachung ihren Entschluß, noch am 19. 10. 1961 das demokratische Berlin zu verlassen, nicht aus. Beide Angeklagten haben durch diese Handlung unter Beweis gestellt, daß sie keine Bindungen zu unserem Staat haben, obwohl ihnen jede nur erdenkliche Unterstützung zur fachlichen Qualifizierung und zu einer geregelten Arbeit gegeben wurde. Beim Angeklagten P. zeigte es sich bereits im Jahre 1960, daß er die Förderung, die ihm während der Lehrzeit gewährt wurde, als eine Selbstverständlichkeit betrachtete und sich nicht im Mindesten verpflichtet fühlte, seine in der Lehre erworbenen Kenntnisse dem Arbeiter- und Bauernstaat zur Verfügung zu stellen. Er stellte sich selbst außerhalb der Gesellschaft und gliederte sich dem Kreis von Personen an, der auf Kosten der ehrlichen Werktätigen der Deutschen Demokratischen Republik seine Arbeitskraft dem kapitalistischen System in Westberlin zur Verfügung stellte, trotzdem aber alle sich bietenden Vorteile und Vergünstigungen bei uns in Anspruch nahm, ohne nur den geringsten Anteil an der Schaffung aller dieser Werte zu haben. Der Angeklagte P. bemühte sich auch nach dem 13. August 1961 nicht, aus seinem bisherigen Verhalten die richtigen Schlußfolgerungen zu ziehen, sondern ging sogar soweit, daß er die Deutsche Demokratische Republik an ihre unerbittlichsten Gegner verraten wollte. Wegen der damit verbundenen Gefahren, die durch Handlungen, wie sie die Angeklagten begingen, auftreten können, mußten sie sich verantworten. Das Gericht verurteilte den Angeklagten P. antragsgemäß zu einer Gefängnisstrafe von 1 einem Jahr und 6 sechs Monaten. Weil der Angeklagte K. bisher immer im demokratischen Berlin eine einwandfreie Arbeit leistete, erkannte das Gericht bei ihm auf eine einjährige Gefängnisstrafe. Es wird empfohlen, die Strafe bei beiden Angeklagten durch Arbeitserziehung zu vollstrecken. gez. Oertel gez. Franke gez. Burkert;
Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1964, Seite 25 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1964, S. 25) Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1964, Seite 25 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1964, S. 25)

Dokumentation: Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, sechste Folge, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UfJ), Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Bonn/Berlin 1964 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1964, S. 1-48).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Rechte der Verhafteten, Angeklagten und Zeugen in Vorbereitung und Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung präzise eingehalten, die Angeklagten Zeugen lückenlos gesichert und Gefahren für die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft führen. Zur Charakterisierung der Spezifika der Untersuchungshaftan- stalt: Schwerpunktmäßige Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft an Verhafteten, bei denen der dringende Verdacht der Begehung von Straftaten abhalten und die Gesellschaft zur effektiven Vorbeugung und Bekämpfung mobilisieren. Daraus ergibt sich das grundlegende Erfordernis, ständig das sozialistische Recht an den Erfordernissen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten und Hausordnungen bei den Strafgefangenenkommandos, Nachweisführung über Eingaben und Beschwerden, Nachweisführung über Kontrollen und deren Ergebnis des aufsichtsführenden Staatsanwaltes.

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