Dokumente des Unrechts, das SED-Regime in der Praxis 1962, Seite 7

Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, fuenfte Folge, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn und Berlin 1962, Seite 7 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1962, S. 7); ?Urieil des Stadtbezirksgerichts Prenzlauer Berg - Strafkammer 319 -vom 7. April i960 319 Z jj6o I Prb. 207160 Der Angeklagte wird wegen staatsgefaehrdender Propaganda zu einer Gefaengnisstrafe von vier Monaten verurteilt. Durch seine Handlungsweise hat der Angeklagte gegen ? 19 Abs. 1 Ziffer 1 StEG verstossen. Er hat durch das Absingen des militaristischen Deutschlandliedes den Militarismus verherrlicht und die Expansionsbestrebungen der westdeutschen Regierung propagiert. Waehrend die Weltfriedensbewegung immer staerker wird und das sozialistische Lager, an der Spitze die Sowjetunion, alle Bemuehungen daransetzt, allen Menschen der Erde den Frieden zu erhalten, verficht die Adenauer-Regierung, die direkte Nachfolgerin des Hitler-Regimes, die Interessen des Monopolkapitals. Diese Tatsache schliesst, wie sich aus den beiden Weltkriegen eindeutig ergibt, die Ausdehnungsbestrebungen des Imperialismus ohne Ruecksicht auf die Interessen der Werktaetigen ein. Das kommt nicht zuletzt auch darin zum Ausdruck, dass das militaristische Deutschlandlied in Westdeutschland und Westberlin wieder zur Nationalhymne erhoben wurde. In der Deutschen Demokratischen Republik und im demokratischen Sektor von Gross-Berlin wird jegliche Art von militaristischer Propaganda, zu der auch das Absingen der 1. Strophe des Deutschlandliedes gehoert, unter Strafe gestellt. Unsere Werktaetigen haben aus den ersten beiden Weltkriegen unter Beruecksichtigung der Aufklaerung unserer Regierung und der Massenorganisationen die Lehren gezogen. Sie lassen es deshalb auch nicht zu, dass militaristische Propaganda betrieben wird. Durch eine entsprechende Strafe ist dem Angeklagten das Verwerfliche seines Verhaltens und die Gesellschaftsgefaehrlichkeit seiner Handlungen vor Augen zu halten. Entsprechend dem Antraege der Staatsanwaltschaft erkannte die Kammer auf eine Gefaengnisstrafe von vier Monaten. gez. Bremer gez. Kant gez. Hermes 7;
Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, fünfte Folge, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn und Berlin 1962, Seite 7 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1962, S. 7) Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, fünfte Folge, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn und Berlin 1962, Seite 7 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1962, S. 7)

Dokumentation: Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, fünfte Folge, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn und Berlin 1962 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1962, S. 1-46).

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