Dokumente des Unrechts, das SED-Regime in der Praxis 1962, Seite 13

Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, fuenfte Folge, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn und Berlin 1962, Seite 13 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1962, S. 13); ?staatlichen Einrichtungen veraechtlich gemacht werden und die ehrliche Trauer unserer Bevoelkerung verhoehnt wird. Dem Angeklagten als Monteur, der bereits im Ausland war, ist bekannt, dass er sich an die bestehenden Gesetze des Staates zu halten hat, wo er lebt. Es ist in der letzten Zeit mehrfach bekanntgeworden, dass gerade westdeutsche Monteure sich im Ausland wie Indien und Jugoslawien sehr schlecht aufgefuehrt haben, so dass sie zu ernsthaften Beanstandungen Anlass gaben. Auch der Angeklagte hat, beeinflusst durch die westdeutsche Presse, Funk und Fernsehen, sich ein derartiges Benehmen angewoehnt. Dies geht daraus hervor, dass er gleich in den ersten Tagen seines Aufenthaltes in der DDR im Lokal in provokatorischer Art und Weise ?VEB-Zigaretten, VEB-Bier ohne VEB-Hefe" verlangte und dann die Bedienung, die sich diese Reden verbat, als ?VEB-Spitzel" bezeichnete. Obgleich mit dem Angeklagten darueber eine Auseinandersetzung gefuehrt wurde, hat er nicht die noetigen Lehren daraus gezogen, sondern hat kurze Zeit darauf die Staatsverleumdung begangen. Gesellschaftsgefaehrlich ist auch die Handlung des Angeklagten, indem er Waren aus Westberlin entgegen den gesetzlichen Bestimmungen in die DDR einfuehrte. Die Staatsorgane der DDR sind ueber die Warenbewegung nicht informiert, und zum anderen werden unsere Buerger durch ein derartiges Verhalten fuer die westlichen Verhaeltnisse zugaengig gemacht. Unter Wuerdigung aller Umstaende schliesst sich das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft an und verurteilt den Angeklagten gern. ? 20 Ziffer 1 StEG zu neun Monaten Gefaengnis und gern. ? 39 StEG zu zwei Monaten Gefaengnis. Gern. ? 74 StEG wird eine Gesamtstrafe von zehn Monaten Gefaengnis gebildet. gez. Schellenberg gez. Zimmermann gez. Schmidt 13;
Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, fünfte Folge, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn und Berlin 1962, Seite 13 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1962, S. 13) Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, fünfte Folge, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn und Berlin 1962, Seite 13 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1962, S. 13)

Dokumentation: Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, fünfte Folge, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn und Berlin 1962 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1962, S. 1-46).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von einer Stunde zu empfangen. Die Sicherung dieser Besuche hat durch Angehörige der Abteilungen zu erfolgen. Die für den Besuch verantwortlichen Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen ein durchgängiges unverbrüchliches Gebot des Handelns. Das Recht Verhafteter auf aktive Mitwi in dem rechtlich gesicherten Rahmen in und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht verursachende beeinflussende Umstände und Bedingungen hervorzuheben und darzustellen, wie diese Situationen, Umstände und Bedingungen sich auf das Handeln des Täters auswirkten.

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