Dokumente des Unrechts, das SED-Regime in der Praxis 1959, Seite 6

Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1959, Seite 6 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1959, S. 6); man versuchte, den Angeklagten zu beruhigen, randalierte er weiter und sprach dem Alkohol mehr und mehr zu. Was er im einzelnen noch zum Ausdrude brachte, konnte nicht festgestellt werden. Das Gericht stellte fest, daß der Angeklagte einen Bürger unserer Deutschen Demokratischen Republik, und zwar den Genossen Walter Ulbricht, wegen seiner staatlichen Tätigkeit öffentlich dadurch verächtlich gemacht hat, indem er behauptete, dieser Genosse sei allwissend. Die Behauptung wurde vom Angeklagten so vorgetragen, daß darunter keineswegs eine Anerkennung des vorhandenen Wissens des Genossen Walter Ulbricht zu verstehen ist. Der Angeklagte hat sich damit gern. § 20 des StEG einer Staatsverleumdung schuldig gemacht und ist danach strafrechtlich verantwortlich. Der Angeklagte hat weiterhin die Funktionäre der Betriebsleitung des УЕВ Waggonbaus mit einem Verbrechen bedroht, indem er zum Ausdruck brachte, daß man ihm ein Maschinengewehr und 500 Schuß Munition geben sollte, und daß er dann diese Lumpen alle umlegen würde. Er hat dadurch den Tatbestand des § 241 StGB erfüllt, so daß er auch nach diesem strafrechtlich verantwortlich ist. Der Staatsanwalt beantragte für den Angeklagten wegen Staatsverleumdung eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten und wegen Bedrohung mit einem Verbrechen eine Gefängnisstrafe von fünf Monaten, zugleich mit dem Anträge gern. § 74 StGB, daraus eine Gesamtstrafe von zehn Monaten zu bilden. Diesem Anträge des Staatsanwaltes wurde von dem Gericht in vollem Umfange entsprochen. Es ist der Meinung, daß man nicht zulassen kann und darf, daß sich ein Bürger unserer Deutschen Demokratischen Republik so verhalten kann, wie es der Angeklagte getan hat. Es ist weiterhin der Meinung, daß besonders der Angeklagte zu überprüfen hat, wie er in unserem Staat leben konnte, und welche Möglichkeit der Entwicklung und Weiterbildung er in unserem Staate hatte. Der Angeklagte hat allen Grund, einmal darüber nachzudenken, welche Bedeutung die Errichtung unseres Staates für alle Werktätigen der Deutschen Demokratischen Republik hat. Er hat keinen Grund, sich darüber zu empören oder sich dagegen aufzulehnen, wenn verantwortliche Funktionäre einer Betriebsleitung die Gesetzlichkeit in der Deutschen Demokratischen Republik einhalten. Der Angeklagte bildet keine Ausnahme, und er ist wie kein anderer dazu berechtigt, auf Kosten der anderen Werktätigen persönliche Vorteile für sich zu fordern oder zu billigen. Seine gesamte Verhaltensweise hat gezeigt, 6;
Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1959, Seite 6 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1959, S. 6) Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1959, Seite 6 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1959, S. 6)

Dokumentation: Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, vierte Folge, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Bonn/Berlin 1959 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1959, S. 1-44).

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