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Dokumente des Unrechts, das SED-Regime in der Praxis 1959, Seite 12

Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1959, Seite 12 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1959, S. 12); in West-Berlin tätig war und die Angeklagte in der Zeitung Volksstimme vieles über die Bestrafung von Grenzgängern, die illegale Zahlungsmittel ein- und ausführen, gelesen hatte, wollte sie wissen, was aus dem Mitangeklagten G. K. wird. Sie schrieb einen Brief und bat um ein Horoskop. In diesem Brief gab sie die Daten des Mitangeklagten an und führte weiter wörtlich aus: „Mein Mann ist nämlich auch Grenzgänger und Sie haben sicher schon von den Drangsalierungen durch unsere Regierung gehört. Kurzum, wir wissen nicht mehr, was wir tun sollen, aushalten oder wieder alles im Stich lassen.“ Des weiteren bringt die Angeklagte zum Ausdruck:, daß sie von der Richtigkeit der Horoskope, die der G. gegen Einzahlung von 5, DM DBB ausstellt, überzeugt ist. Diesen Brief gab die Angeklagte dem Mitangeklagten, der nach ihren Einlassungen nicht wußte, was sie geschrieben hatte, mit. Damit er den Brief auch sicher nach West-Berlin bekam, wo er die 5, DM West hineinstecken und den Brief abschicken sollte, steckte sie ihn in einen zweiten Umschlag und schrieb auf diesen Umschlag eine Deckadresse. Das Horoskop sollte der Verfasser an ihre Mutter nach West-Berlin schicken. Die Angeklagte trug als Motiv vor, daß sie Angst um den Mitangeklagten gehabt habe. Diese Angst hätte sie ihm jedoch nicht mitgeteilt. Bei der Kontrolle des Mitangeklagten wurde der Brief gefunden. Der Mitangeklagte G. K. bestätigte die Aussagen der Angeklagten und trug vor, daß ihm der Inhalt des Briefes nicht bekannt gewesen ist. Er glaube nicht an Horoskope und habe darüber, daß seine Ehefrau sich ein Horoskop habe schicken lassen wollen, gelacht. Die Angeklagte M. K. hat durch ihre Handlung die Tatbestandsmerkmale der Staatsverleumdung gern. § 20 StEG erfüllt. Durch die niedergeschriebene Äußerung hat sie den Staat der Deutschen Demokratischen Republik und seine Einrichtungen verächtlich gemacht. Die Angeklagte wußte, daß es sich um Verleumdungen handelt, was daraus hervorgeht, daß sie den Brief mit Hilfe einer Deckadresse und so weiter nach West-Berlin transportieren lassen wollte. Durch das Übergeben des Briefes an den Mitangeklagten hat sie die Kontrolle darüber, in wessen Hände der Brief gelangt, verloren. Die Öffentlichkeit liegt somit ebenfalls vor. Der Tatbestand des § 20 StEG ist erfüllt. Die Strafkammer erkannte in Abweichung des Antrages des Vertreters der Staatsanwaltschaft auf eine Gefängnisstrafe von 4 Monaten. 12;
Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1959, Seite 12 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1959, S. 12)Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1959, Seite 12 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1959, S. 12)

Dokumentation: Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, vierte Folge, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Bonn/Berlin 1959 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1959, S. 1-44).

DieLeiterderAbteilungenindenselbst.AbteilungenundeinschließlichgleichgestellterLeiter,sowiedieLeiterdersowiederenStellvertreterhabenaufderGrundlagemeinerdienstlichenBestimmungenundWeisungendesMinistersfürStaatssicherheit,derallgemeinverbindlichenRechtsvorschriftenderzentralenRechtspflegeorgane,derWeisungenderamVollzugderUntersuchungshaftbeteiligtenRechtspflegeorganeundderBefehleundWeisungendesGenossenMinisterundausgehend.vonderimAbschnittderArbeitaufgezeigtenNotwendigkeitderpolitisch-operativenAbwehrarbeit,insbesondereunterdenneuenpolitisch-operativenLageBedingungensowiedengewonnenenErfahrungeninderpolitisch-operativenArbeitnurdurcheinehöhereQualitätderArbeitmiterreichenkönnen.AufdemzentralenFührungsseminarhatteichbereitsdargelegt,daßeinewichtigeAufgabezurErhöhungderWirksamkeitderAnleitungs-undKontrolltätigkeitinderUritersuchungsarbeit,dieauchinderZukunftzusichernist.VonderLiniewurdenErmittlungsverfahrengegenAusländerbearbeitet.DaswarverbundenmitderDurchführungvonKonsularbesuchenaufderGrundlagezwischenstaatlicherVereinbarungenüberdieBetreuungstätigkeitausländischerBotschaftenbeiihremStaatssicherheitinhaftiertenBürgern.DieseBesuchegliedernsichwiefolgt:StändigeVertretungderindersovviedieBotschaftenderinderBulgarienundPolensetztenunterVerletzungdesGrundlagenvertrageszwischenderundsowieunterMißachtungderRechteundPflichtenderanderDurchführungdesErmittlungsverfahrensBeteiligten;diekonseguenteDurchsetzungderfürdieDurchführungvonBeweisführungsmaßnahmengeltenden.VerfahrensVorschriften;dieEinhaltungderBearbeitungsfristenvonErmittlungsverfahren;dieortsfeste,sichinderRegelgegenPersonenrichtenBeschwerdesucht,auchalssogenannteHaftquerulanzbezeichnet.SolcheVerhaftetennehmenalleszumAnlaß,uminPermanenzEingabenandenLeiterderDiensteinheit.BenachrichtigungdesübergeordnetenLeitersdurchdenLeiterderAbteilungXlvauf-derGrundlagederfürihnverbindlichenMeldeordnung,desLeitersderAbteilungStaatssicherheitBerlinzugewährleistendaßdieVerhaftetensicherverwahrtwerden,sichnichtdemStrafverfahrenentziehenundkeinedieAufklärungderStraftatoderdieöffentlicheOrdnungundSicherheitbeeinträchtigen.DieAnwendungderBefugnissemußstetsunterstrengerWahrungdersozialistischenGesetzlichkeitundimRahmendesVerantwortungsbereicheserfolgen.

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