Dokumente des Unrechts, das SED-Regime in der Praxis 1959, Seite 10

Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1959, Seite 10 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1959, S. 10); Die Äußerungen des Angeklagten gegenüber dem Zeugen L. erfüllen den Tatbestand des § 20 Ziff. 1 und 2 des StEGs. Durch seine Äußerung: „Scheiße auf den Sozialismus, so wie es jetzt ist, kann es in der DDR nicht weitergehen, bei euch ist alles Scheiße“ hat er die Maßnahmen und die Tätigkeit staatlicher Einrichtungen öffentlicht verleumdet und entstellt. Der Sozialismus ist nämlich eine staatliche Einrichtung. Er wird in der DDR planmäßig aufgebaut. Durch den Ausdruck „Scheiße auf den Sozialismus“ hat er diese staatliche Einrichtung öffentlich verleumdet. Auch die Äußerung „so wie es jetzt in der DDR ist, kann es nicht weitergehen, es muß einmal anders kommen“ gemeint waren hier vom Angeklagten die Verhältnisse, die früher waren stellen eine öffentliche Verleumdung der Regierung, welche ebenfalls eine staatliche Einrichtung ist, dar. Die weitere Äußerung gegenüber dem Bürgermeister L., „du bist ein ganz Dummer, du mußt erst aus dem Büro heraus und das Arbeiten lernen“, erfüllt die Ziffer 2 des § 20 StEG. Durch diese Äußerung hat der Angeklagte einen Bürger wegen seiner staatlichen Tätigkeit das Amt des Bürgermeisters stellt eine staatliche Einrichtung dar öffentlich verleumdet und verächtlich gemacht. Die Öffentlichkeit war deshalb gegeben, weil außer dem Bürgermeister noch eine dritte Person diese Äußerung gehört hat. Der Angeklagte N. wollte den Bürgermeister auch verächtlich machen, was besonders durch seine Einstellung zu dem Zeugen M., welcher ebenfalls Bürgermeister ist, zum Ausdruck kommt. Zur Charakterisierung sei hier erwähnt, daß der Angeklagte N. diesem Zeugen gegenüber im Frühjahr 1957 ebenfalls vorhielt, er sei Deutschnationaler und bleibe es. Er als Bürgermeister müsse erst mal aus dem Büro heraus und arbeiten lernen. Außerdem erklärt er diesem Zeugen: „Wer sich am Nationalen Aufbauwerk beteiligt, fördert den Kommunismus.“ Die Strafkammer war daher der Meinung, daß der Angeklagte trotz vorherigen Alkoholgenusses für seine staatsverleumderischen Äußerungen voll verantwortlich ist. Der Tatbestand des § 20 Ziffer 1 und 2 ist somit erfüllt. Ziffer 1 und 2 des § 20 des StEG steht im vorliegenden Falle in Tateinheit gern. § 73 StGB zueinander, weil der Angeklagte N. durch seine Äußerungen Ziffer 1 und 2 der genannten Vorschrift erfüllt. 10;
Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1959, Seite 10 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1959, S. 10) Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1959, Seite 10 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1959, S. 10)

Dokumentation: Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, vierte Folge, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Bonn/Berlin 1959 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1959, S. 1-44).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen- der Untersuchungshaftvoilzugsorduung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Dabei haben, solche Schwerpunkte im Mittelpunkt zu stehen, wie - Abstimmung aller politisch-operativen Maßnahmen, die zur Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Zusammenhang mit der operativen Aktion oder dem operativen Sicherungs eins atz, die qualifizierte Erarbeitung der erforderlichen Leitungsdokumente wie Einsatzpläne, Inforraations-ordnung sowie weiterer dienstlicher Bestimmungen und Weisungen notwendige Beratungen mit sachkundigen Angehörigen Staatssicherheit durchzuführen und die Initiative, Bereitschaft und Fähigkeit des Kollektivs bei ihrer Realisierung zu entwickeln.

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