Dokumente des Unrechts, das SED-Regime in der Praxis 1957, Seite 25

Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1957, Seite 25 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1957, S. 25); klar und wurden bereits dargelegt. Anders beim Angeklagten K., der seiner ganzen Entwicklung nach nicht ohne weiteres die Voraussetzungen dafür zu haben braucht, in das Lager der Gegner unseres Staates abzugleiten. Es konnte nicht einwandfrei geklärt werden, ob er auf Grund seiner früheren Selbständigkeit als Bürstenmacher einen Grund zu haben glaubt, kapitalistische Verhältnisse herbeizuwünschen. Sicher ist bei ihm aber und das ergibt insbesondere die Aussage des Zeugen Kurz, daß es sich bei ihm um einen grundsätzlich unzufriedenen, zu Nörgelei neigenden Menschen handelt. Auf Grund einer solchen Veranlagung, die nicht nur sehr bald erkennbar ist, sondern auch von seinen Arbeitskollegen erkannt wurde, haben seine Äußerungen ein bedeutend geringeres Gewicht als die eines anderen besonnenen Menschen. Wesentlich gefährlicher dagegen ist das Verhalten des Angeklagten V. Er ist zwar auch nicht sonderlich intelligent und wurde in seinem Betrieb, wie sich aus der Aussage des Zeugen Kurz ergibt, als Schlafmütze bezeichnet. Er hat aber nicht in erster Linie eigene Produkte der Verleumdung und Verächtlichmachung weiterverbreitet, sondern hat sich dabei gedruckter Unterlagen, nämlich westlicher Flugblätter, bedient. Diese Hetzzettel sind nach Möglichkeit so gehalten, daß sie nicht ohne weiteres als Lüge erscheinen, sondern bei indifferenten Menschen eine Beeinflussung zu erzielen geeignet sind. Während sich das Verhalten des Angeklagten V. im übrigen nicht wesentlich von dem unterscheidet, das dem Angeklagten K. zur Last gelegt wurde, so ist das Schwergewicht aber gerade bei dieser Verbreitung von Hetzblättern zu suchen. Bei der Strafzumessung darf aber beim Angeklagten V. vor allem auch seine bisherige Entwicklung nicht unberücksichtigt bleiben. Es ist nur allzu verständlich, daß eine 23jährige Dienstleistung bei der Polizei im kapitalistischen Deutschland erhebliche spießbürgerliche Auffassungen erzeugen mußte. Auch diesem Umstand war durch eine entsprechende erzieherische Maßnahme entgegenzuwirken. Von der Verteidigung wurde eingewendet, daß der Angeklagte V. doch 1946 für die Polizei und später noch für das Landratsamt tätig gewesen sei. Falls zu jener Zeit eine mehr als oberflächliche Prüfung der Person und der Entwicklung des Angeklagten durchgeführt worden sein sollte, so kann das in keiner Weise den Senat binden, der nicht nur das Verhalten des Angeklagten während jener Jahre, sondern seine gesamte Entwicklung bei der Beurteilung seines strafbaren Verhaltens zugrunde legen muß. In bezug auf den Angeklagten K. hatte die Verteidigung Freispruch des Angeklagten beantragt, da ihm nicht habe nachgewiesen werden können, daß er einen neuen Putsch mit den Worten propagiert habe, es sei erst der Polterabend gewesen, die Hochzeit komme noch. Es ist in diesem Zusammenhang übersehen worden, daß der Angeklagte selbst zugegeben hat, die angeblich ihm vom Zeugen Kurz mitgeteilte Parole verbreitet zu 25;
Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1957, Seite 25 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1957, S. 25) Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1957, Seite 25 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1957, S. 25)

Dokumentation: Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, dritte Folge, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Bonn 1957 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1957, S. 1-68).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Die objektive und umfassende Eewsis-würdigung als Bestandteil und wichtige Methode der Qualifizierung der Beweisführung als Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren beinhalten zum Teil Straftaten, die Teil eines Systems konspirativ organisierter und vom Gegner inspirierter konterrevolutionärer, feindlicher Aktivitäten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sowie ihre Bürger negative Folgen hervorrufen. Zu den wichtigsten Erscheinungsformen des Mißbrauchs gehören Spionageangriffe gegen alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, die Verbreitung subversiver Propaganda, die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache - Grimmer, Liebewirth, Meyer, Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Insoirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit spielten die in der akkreditierten Korrespondenten westlicher Massenmedien; mit konkreten Aktivitäten traten dabei insbesondere sowie der in die eingereiste Journalist des Hessischen Rundfunks, Erscheinung, Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und ihrer weltanschaulichen Grund- läge, dem Marxismus-Leninismuse Feindliche Einstellungen bringen die innere Bereitschaft zu einem Handeln zum Ausdruck, das offen oder verdeckt dem Ziel dient, die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung hat. Strafrechtswidrig wird die Handlung jedoch dann, wenn die Eingabe in der Öffentlichkeit verbreitet wird, um andere zum Beispiel zur Unterschriftsleistung zu veranlassen.

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