Dokumente des Unrechts, das SED-Regime in der Praxis 1957, Seite 14

Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1957, Seite 14 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1957, S. 14); wiederbekämen, sagte er, das waren noch Zeiten, da konnten wir wenigstens noch Geschäfte machen. Das Einführen und Weitergeben von nichtlizenzierten westberliner Zeitungen stellt wegen der in ihnen enthaltenen, gegen die Deutsche Demokratische Republik und die sozialistischen Staaten gerichteten Hetze, ebenso wie seine vorstehend genannten Äußerungen eine Erfindung und Verbreitung tendenziöser Gerüchte dar, durch welche der Frieden des deutschen Volkes gefährdet wird. Wenn auch die Äußerungen in einer Volkspolizei-Dienststelle und zu einem VP-Angestellten geäußert wurde, so ist daran doch zu ersehen, daß er mit ihnen Propaganda machen wollte, da er zunächst durch die von ihm später richtig gestellte Behauptung, daß sein Vater als Arbeitsloser ihm wöchentlich 25, DM West geben könne, zum Ausdruck: bringen wollte, daß man in Westberlin ohne Arbeit besser leben könne als in der Deutschen Demokratischen Republik als Arbeiter in einem Betriebe. Der Angeklagte behauptete zwar, daß er sich auf die Äußerungen nicht mehr entsinnen könne. Demgegenüber haben die Zeugen Gratz und Schorsch ausgesagt, daß er zwar in einem angetrunkenen Zustand gewesen sei, doch keinesfalls den Eindruck eines Betrunkenen gemacht habe. Der Zeuge Schorsch bezeugte, daß der Angeklagte auf seine Fragen klar und logisch geantwortet habe. Dabei ist jedoch noch zu beachten, daß der Zeuge Schorsch nicht die Vernehmung des Angeklagten durchgeführt bat, sondern sich mit ihm nur unterhielt. Es ist somit festgestellt, daß sich der Angeklagte eines Vergehens gegen Artikel III der Kontrollrats-Direktive Nr. 38 schuldig gemacht hat und demgemäß zu bestrafen ist. Der Angeklagte hat weiter wöchentlich 90, bis 100, DM der DNB aus Westberlin in das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik eingeführt. Bei einem Zeitraum von etwa 4% Jahren stellt dies einen Betrag von über DM 20 000, dar. Da die Einführung von deutschen Mark der DNB aus Westberlin und Westdeutschland durch die Anordnung über die Ein- und Ausfuhr von Zahlungsmitteln der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und ausländischen Zahlungsmitteln aus und nach den westlichen Besatzungszonen Deutschlands und dem Ausland vom 23. 3. 1949 verboten ist, verstieß der Angeklagte gegen diese Anordnung. Er ist darum auch auf Grund des § 1 Abs. b dieser Bestimmungen zu bestrafen. Der Staatsanwalt beantragte für jede der beiden Strafen eine Gefängnisstrafe von einem Jahr sechs Monaten und gemäß § 74 StGB die Bildung einer Gesamtstrafe von zwei Jahren 10 Monaten Gefängnis. Das Gericht schloß sich diesem Anträge an. Der Angeklagte hat nicht nur zu erkennen gegeben, daß ihm die kapitalistische Art Geschäfte zu machen, zusagt, er hat auch die sich aus dem westberliner Schwindelkurs ergebenden Möglichkeiten, sich mit wenig Arbeit ein angenehmes Leben zu ver- 14;
Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1957, Seite 14 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1957, S. 14) Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1957, Seite 14 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1957, S. 14)

Dokumentation: Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, dritte Folge, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Bonn 1957 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1957, S. 1-68).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere im Rahmen des Klärungsprozesses Wer ist wer?, insbesondere in Zielgruppen des Gegners und Schwerpunktbereichen. Der zielgerichtete Einsatz der und anderer Kräf- te, Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten und den Vollzug der Untersuchungshaft haben deren Ziele ernsthaft gefährden können, so können durch ärztliche Informationen negative Überraschungen vorbeugend verhindert, die Mitarbeiter auf ein mögliches situatives Geschehen rechtzeitig eingestellt und die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt mit Beginn der Unterbringung und Verwahrung auf hohem Niveau gewährleistet werden. Auf die Suizidproblematik wird im Abschnitt näher eingegangen.

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