Dokumente des Unrechts, das SED-Regime in der Praxis 1957, Seite 10

Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1957, Seite 10 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1957, S. 10); er in der Folgezeit bei verschiedenen Firmen als Bote, Pförtner und Bauarbeiter Beschäftigung. Von 1934 an hatte der Angeklagte eine feste Anstellung als Pförtner beim Rundfunk, bis er im Jahre 1944 zur Naziwehrmacht einberufen wurde. Kurz vor Kriegsende geriet er in sowjetische Gefangenschaft, aus der er im August 1945 entlassen wurde. Anschließend arbeitete der Angeklagte bei mehreren Firmen als Transport- und Bauarbeiter und seit 1951 bis zu seiner Inhaftnahme beim VEB Tiefbau als Wächter, mit einem monatlichen Bruttolohn von 240, DM. Im Jahre 1929 trat der Angeklagte der Nazipartei und der SA bei, in der er eine Funktion als sogenannter „Scharführer46 hatte. Der Angeklagte beteiligte sich in der Nazizeit verschiedentlich an Mißhandlungen gegenüber Mitgliedern der Kommunistischen Partei. Am 16. Juli 1955 führte der Angeklagte seinen Wachdienst bei den Bau-Objekten an der Kniprodestraße aus. Beim Rundgang gegen 4.00 Uhr morgens kam er an der Wächterbude des Wächters K. vorüber. Nach einer kurzen Unterhaltung mit dem K. betrat er dessen Wachraum. In dem nun folgenden Gespräch begann der Angeklagte gegenüber dem K. die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und ihre Staatseinrichtung auf das gemeinste und übelste zu verleumden. So äußerte er u. a., daß die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik nicht durch demokratische Wahlen hervorgegangen sei und daß die Arbeiter bei uns stärker ausgebeutet würden als in der Nazizeit. Weiterhin behauptete er, daß im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik die Werktätigen nichts zu essen bekämen und die Aktivisten an der Verschlechterung der Lebenslage schuld seien. Diese und andere hetzerische und staatsverleumderischen Äußerungen vernahmen die auf der Streife befindlichen Volkspolizeiangehörigen Neumann und der Zeuge Geresch, die den Angeklagten daraufhin sofort zur Rede stellten und seine Festnahme veranlaßten. Diese Feststellungen ergaben sich auf Grund des Geständnisses des Angeklagten in der heutigen Hauptverhandlung sowie der Bekundungen des Zeugen Geresch. Danach ist als erwiesen anzusehen, daß sich der Angeklagte der Staatsverleumdung Verbrechen gemäß § 131 StGB schuldig gemacht hat, weil er die vorgenannten gemeinen Äußerungen erdichtete und öffentlich behauptete, um dadurch die Staatseinrichtungen der Deutschen Demokratischen Republik verächtlich zu machen. Die von dem Angeklagten gebrachten Verleumdungen sind solche, wie sie von dem Hetzsender RIAS tagtäglich verbreitet werden, in der Absicht, unseren Arbeiter- und Bauern-Staat zu diffamieren. Das wollte auch der Angeklagte, der auch heute noch ein alter Faschist und ein Gegner 10;
Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1957, Seite 10 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1957, S. 10) Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1957, Seite 10 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1957, S. 10)

Dokumentation: Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, dritte Folge, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Bonn 1957 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1957, S. 1-68).

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