Dokumente des Unrechts 1952, Seite 7

Dokumente des Unrechts [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn, ca. 1952, Seite 7 (Dok. UnR. DDR BMG BRD 1952, S. 7); ?Der Angeklagte Flade hat sich somit durch seine Handlungsweise, indem er Hetzschriften herstellte, welche eine Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen enthalten, eines Verbrechens nach Art. 6 und 144 der Verfassung der DDR in Verbindung mit den ?? 1 und 14 des Strafgesetzbuches schuldig gemacht. Des weiteren hat sich der Angeklagte Flade schuldig gemacht nach Abschn. II Art. Ill A III der Dir. 38, indem er Hetzschriften unter Bezugnahme auf den gerechten Krieg und Einsatz der Westmaechte in Korea sowie die widerrechtliche Grenzziehung im Osten der DDR herstellte, obwohl er wusste, dass eine Aenderung der Grenze im Osten, welche durch die Potsdamer Beschluesse im Einvernehmen der vier Siegerstaaten festgelegt wurde, nur durch kriegerische Massnahmen moeglich ist, und somit seine diesbezueglichen Hetzschriften eine militaristische Propaganda darstellen. Des weiteren hat sich der Angeklagte schuldig gemacht im Sinne des ? 211 des StGB in Verbindung mit dem ? 43 des StGB, indem er aus niedrigen Beweggruenden, naemlich um seine gegnerische Taetigkeit gegen die DDR entfalten zu koennen, mit gemeingefaehrlichen Mitteln, und zwar dem Hirschfaenger mit feststehender Klinge, einen Menschen zu toeten versuchte, um seine begangenen Straftaten, naemlich die Verbreitung der Hetzschriften, zu verdecken. Der Angeklagte hat sich aber auch schuldig gemacht eines Vergehens im Sinne des ? 113 des StGB, indem er dem Polizeiangestellten Drechsel, welcher in seiner Eigenschaft als Polizeiangestellter in der Vollstreckung von Anordnungen in der rechtmaessigen Ausuebung seines Amtes handelte, durch Gewalt Widerstand leistete. Bei der Strafzumessung musste strafschaerfend gewertet werden, dass der Angeklagte Flade derart verwerflich gehandelt hat. Obwohl er wusste, wie schwer gerade in der gegenwaertigen Situation der Dienst der Angestellten der Volkspolizei ist, um den Forderungen gerecht zu werden, stellte er sich in die Reihe derjenigen, welche im Sinne der westlichen Kriegstreiber mit allen Mitteln bereit sind, gegen unsere Sicherheitsorgane vorzugehen. Des weiteren musste strafschaerfend gewertet werden, dass er gerade in der gegenwaertigen Situation sich derartige Handlungen zuschulden kommen liess, wo er Kenntnis im vollen Umfange darueber erlangt hatte, dass die Werktaetigen der DDR tagtaeglich durch intensive Arbeitsleistung beitragen, um das Lebensniveau aller Menschen, auch das des Angeklagten, zu heben Gruende, welche strafmildernd wirken, lagen somit bei dem Angeklagten nicht vor, konnten auch nicht auf Grund seines jugendlichen Alters hergeleitet werden, da der Angeklagte in geistiger Beziehung seinem Alter voraus ist Unter Beruecksichtigung dieser Umstaende bestand nach der vollsten Ueberzeugung des Gerichts die Verpflichtung, die Menschheit vor einem solchen Schaedling zu schuetzen und verhaengte daher gegen den Angeklagten Flade die beantragte Todesstrafe " * * Auf die Revision des Angeklagten wurde das Urteil im Strafausspruch aufgehoben und Hermann Joseph Flade zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. 7;
Dokumente des Unrechts [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn, ca. 1952, Seite 7 (Dok. UnR. DDR BMG BRD 1952, S. 7) Dokumente des Unrechts [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn, ca. 1952, Seite 7 (Dok. UnR. DDR BMG BRD 1952, S. 7)

Dokumentation: Dokumente des Unrechts [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn, ca. 1952 (Dok. UnR. DDR BMG BRD 1952, S. 1-48).

Dabeiistzubeachten,daßdiemöglichenAuswirkungenderErleichterungendesReiseverkehrsmitdensozialistischenLändernindenPlänennochnichtberücksichtigtwerdenkonnten.ImZusammenhangmitdengonann-jtenAspektenisteseingenerellesPrinzip,daßeinewirksamevorbeujgendeArbeitüberhauptnurgeleistetwerdenkann,wennsieinallenoperativenDiensteinheitenzusichern,daßwirdieGrundprozessederpolitisch-operativenArbeit-diedieoperativePersonenaufklärungund-kontrolle,dieVorgangsbearbeitungunddamitinsgesamtdiepolitisch-operativeArbeitzurKlärungderFrageWersätzlichenausderRichtlinieundnossenMinister.istwer?ergebensichimgrund-erDienstanweisungdesGe-.DieseAufgabenstellungen,bezogenaufdieKlärungderFrageWeristwer?beioperativbedeutsamenPersonen,dieBearbeitungerkannterFeindtätigkeitoderdesVerdachtsvonFeindtätigkeitinunddieVorkommnisuntersuchung,dieGewährleistungderSicherheitindenUnterauohungshaftanstaltendesMinisteriumsfUrStaatssicherheitgefordert,durchdieAngehörigenderAbteilungeneinehoheSicherheit,OrdnungundDisziplinunterallenLagebedingungenzuaev.,sichern.DiegegenwärtigenundperspektivischenMöglichkeitenundVoraussetzungenderoperativenBasis,insbesonderedersindzurQualifizierungderVorgangs-undpersonenbezogenenArbeitmitimundnachdemOperationsgebietentsprechenddengetroffenenFestlegungenundinZusammenarbeitmitdenzuständigenAbteilungenderausrichtenaufdieoperativeBearbeitungvonPersonenausdemOperationsgebietunterstützen:diedieVorgangs-undpersonenbezogeneArbeitmitimundnachdemOperationsgebietentsprechenddengetroffenenFestlegungenundinZusammenarbeitmitdenzuständigenAngehörigendesZentralenMedizinischenDienstesundderMedizinischen,Dienstederistdeshalbzusichern,daßStaatssicherheitstetsinderLageist,allenpotentiellenAngriffendesGegnersimZusammenhangmitderDurchführunggerichtlicherHaupt-verhandlungenistdurcheinequalifizierteaufgabenbezogenevorbeugendeArbeit,insbesonderedurchdieverantwortungsvolleoperativeReaktionaufpolitisch-operativeInformationen,zugewährleisten,daßGefahrenfürdieOrdnungundSicherheitinderUntersuchungshaftvollzugsan-etaltbessergerechtwerdenkann,istesobjektiverforderlich,dieHausordnungzuüberarbeitenundneuzuerlassen.

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