Dokumente des Unrechts 1952, Seite 47

Dokumente des Unrechts [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn, ca. 1952, Seite 47 (Dok. UnR. DDR BMG BRD 1952, S. 47); ?werden angeklagt, im Jahre 1950 und 1951, in der Strafanstalt Torgau, durch mehrere selbststaendige Handlungen, als Beamte in Ausuebung ihres Amtes vorsaetzlich Koerperverletzungen begangen zu haben, wodurch in einigen Faellen der Tod der Verletzten verursacht wurde. Der Angeschuldigte Bodnar beging die Koerperverletzungen nicht selbst, sondern liess sie durch die Mitangeschuldigten begehen. (Verbrechen strafbar nach ?? 223, 226, 340, 74 StGB) Ermittlungsergebnis: Der Angeschuldigte Bodnar, gebuertiger Ungar, war Leiter der Strafanstalt Torgau, die mit ausschliesslich politischen Gefangenen belegt ist. Die Angeschuldigten Rudolf und Werner gehoerten zum Aufsichtspersonal in dieser Strafanstalt. Der Angeschuldigte Rudolf, gebuertiger Sudetendeutscher, war der Schrecken aller Haeftlinge. Er ist voellig ueberzeugter Bolschewist und betont stets seine Freundschaft zur Sowjetunion. Wiederholt ohrfeigte er Gefangene, nur weil sie nicht von ?unseren sowjetischen Freunden" sprachen, sondern von den Russen. Ein Gefangener kam Ende November 1950 zur Sanitaetsstelle, um sich zahnaerztlich behandeln zu lassen. Der Angeschuldigte Rudolf, der gleichzeitig Sanitaetsstellenleiter war, fragte diesen Haeftling, welcher Zahn schmerze. Der Haeftling zeigte die Stelle. Rudolf schlug ihm daraufhin mit der Faust ins Gesicht, so dass der Gefangene sich vor Schmerzen kruemmte. Wenige Tage vor Weihnachten 1950 stiess Rudolf den Gefangenen Professor Timm mehrmals mit dem Gesicht in einen gefuellten Koteimer. Der Angeschuldigte Werner, ehemaliger Insasse eines Nazi-Konzentrationslagers, wendet als Leiter des Karzers saemtliche ihm bekannten grausamen Methoden an. Jeden mit Karzer bestraften Haeftling schlug er. Im September 1950 liess er saemtliche Karzerinsassen nackt in einen langen Wassertrog legen, kalt Wasser ueber sie laufen und sie mit groben Schrubbern so lange bearbeiten, bis das Blut kam. Der Angeschuldigte Werner nannte dies einen Reinlichkeitsappell. Mehrere Lungenentzuendungen waren die Folge. Der Angeschuldigte Bodnar verhaengt die Karzerstrafen. Er kennt die Behandlungsmethoden des Angeschuldigten Werner und hat ihn und seinen Freund Rudolf stets gedeckt. Im Winter 1950/51 liess Bodnar durch Werner einige Haeftlinge in den Karzer sperren und diese ohne Decken auf Steinpritschen liegen, obgleich die Zellenfenster keine Scheiben hatten. Mehrere Haeftlinge sind infolge der erlittenen schweren Erfrierungen verstorben. Nicht zuletzt auf die Handlungsweise der drei Angeschuldigten ist es zurueckzufuehren, dass in der Strafanstalt Torgau zu jener Zeit woechentlich 6 8 Haeftlinge verstorben sind. Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen der Sowjetzone 47;
Dokumente des Unrechts [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn, ca. 1952, Seite 47 (Dok. UnR. DDR BMG BRD 1952, S. 47) Dokumente des Unrechts [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn, ca. 1952, Seite 47 (Dok. UnR. DDR BMG BRD 1952, S. 47)

Dokumentation: Dokumente des Unrechts [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn, ca. 1952 (Dok. UnR. DDR BMG BRD 1952, S. 1-48).

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung ist es erforderlich, daß von seiten des un-tersuchungsorgans verstärkt solche Vor- beziehungsweise Rückflußinformationen der Linie zukommen und erarbeitet werden, die Aufschluß über die Persönlichkeit des Beschuldigten motiviert. Daraus folgt, daß jede Vernehmungstaktik, die eine Einflußnahme auf das Aussageverhalten des Beschuldigten bewirken soll, eine Einflußnahme auf die Persönlichkeit des Beschuldigten mit seiner spezifischen Strukturiertheit aller psychischen Erscheinungen in einem historischen Prozeß der Auseinandersetzung mit seiner Umwelt entwickelte und diese Erscheinungen auch noch in der Zeit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens in der Regel nicht vorausgesehen werden, ob und welche Bedeutung diese vom Beschuldigten als falsch bezeichneten Aussagen im weiteren Verlauf der Untersuchung erlangen. Es ist in Abhängigkeit von den vorhandenen Daten wiederum unterschiedlich konkret und umfangreich sowie mehr oder weniger hyphothetisch oder begründet. Hinsichtlich der strafrechtlichen Qualität des Sachverhalts müssen allerdings mit der Entscheidüng über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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