Dokumente des Unrechts 1952, Seite 47

Dokumente des Unrechts [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn, ca. 1952, Seite 47 (Dok. UnR. DDR BMG BRD 1952, S. 47); werden angeklagt, im Jahre 1950 und 1951, in der Strafanstalt Torgau, durch mehrere selbstständige Handlungen, als Beamte in Ausübung ihres Amtes vorsätzlich Körperverletzungen begangen zu haben, wodurch in einigen Fällen der Tod der Verletzten verursacht wurde. Der Angeschuldigte Bodnar beging die Körperverletzungen nicht selbst, sondern ließ sie durch die Mitangeschuldigten begehen. (Verbrechen strafbar nach §§ 223, 226, 340, 74 StGB) Ermittlungsergebnis: Der Angeschuldigte Bodnar, gebürtiger Ungar, war Leiter der Strafanstalt Torgau, die mit ausschließlich politischen Gefangenen belegt ist. Die Angeschuldigten Rudolf und Werner gehörten zum Aufsichtspersonal in dieser Strafanstalt. Der Angeschuldigte Rudolf, gebürtiger Sudetendeutscher, war der Schrecken aller Häftlinge. Er ist völlig überzeugter Bolschewist und betont stets seine Freundschaft zur Sowjetunion. Wiederholt ohrfeigte er Gefangene, nur weil sie nicht von „unseren sowjetischen Freunden" sprachen, sondern von den Russen. Ein Gefangener kam Ende November 1950 zur Sanitätsstelle, um sich zahnärztlich behandeln zu lassen. Der Angeschuldigte Rudolf, der gleichzeitig Sanitätsstellenleiter war, fragte diesen Häftling, welcher Zahn schmerze. Der Häftling zeigte die Stelle. Rudolf schlug ihm daraufhin mit der Faust ins Gesicht, so daß der Gefangene sich vor Schmerzen krümmte. Wenige Tage vor Weihnachten 1950 stieß Rudolf den Gefangenen Professor Timm mehrmals mit dem Gesicht in einen gefüllten Koteimer. Der Angeschuldigte Werner, ehemaliger Insasse eines Nazi-Konzentrationslagers, wendet als Leiter des Karzers sämtliche ihm bekannten grausamen Methoden an. Jeden mit Karzer bestraften Häftling schlug er. Im September 1950 ließ er sämtliche Karzerinsassen nackt in einen langen Wassertrog legen, kalt Wasser über sie laufen und sie mit groben Schrubbern so lange bearbeiten, bis das Blut kam. Der Angeschuldigte Werner nannte dies einen Reinlichkeitsappell. Mehrere Lungenentzündungen waren die Folge. Der Angeschuldigte Bodnar verhängt die Karzerstrafen. Er kennt die Behandlungsmethoden des Angeschuldigten Werner und hat ihn und seinen Freund Rudolf stets gedeckt. Im Winter 1950/51 ließ Bodnar durch Werner einige Häftlinge in den Karzer sperren und diese ohne Decken auf Steinpritschen liegen, obgleich die Zellenfenster keine Scheiben hatten. Mehrere Häftlinge sind infolge der erlittenen schweren Erfrierungen verstorben. Nicht zuletzt auf die Handlungsweise der drei Angeschuldigten ist es zurückzuführen, daß in der Strafanstalt Torgau zu jener Zeit wöchentlich 6 8 Häftlinge verstorben sind. Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen der Sowjetzone 47;
Dokumente des Unrechts [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn, ca. 1952, Seite 47 (Dok. UnR. DDR BMG BRD 1952, S. 47) Dokumente des Unrechts [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn, ca. 1952, Seite 47 (Dok. UnR. DDR BMG BRD 1952, S. 47)

Dokumentation: Dokumente des Unrechts [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn, ca. 1952 (Dok. UnR. DDR BMG BRD 1952, S. 1-48).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens deutlich zu machen. Diesen Forschungsergebnissen werden anschließend einige im Forschungsprozeß deutlich gewordene grundsätzliche Erfordernisse zu solchehPrüfungsverfahren angefügt, die von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Im sozialistischen Strafreoht gilt der Grundsatz des Tatprinzips, ohne keine Straftat. Oie Analyse der Tatbegehung bestirnter Straftaten ist von grundlegender Bedeutung für die Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung der Aktivitäten des Feindes, der von ihm organisierten und durchgeführten Staatsverbrechen, als auch im Kampf gegen sonstige politisch-operativ bedeutsame Straftaten.

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