Dokumente des Unrechts 1952, Seite 45

Dokumente des Unrechts [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn, ca. 1952, Seite 45 (Dok. UnR. DDR BMG BRD 1952, S. 45); ?4. 6. 1949 erneut verhaftet. In der Haft verschlechterte sich Stuerzes Gesundheitszustand immer mehr. Am 9. 2. 1950 wurde dem Angeschuldigten Hoeniger durch den Leiter des Gerichtsgefaengnisses Potsdam mitgeteilt, dass sich der Untersuchungsgefangene Stuerze nach aerztlichem Gutachten in Lebensgefahr befinde und in ein Krankenhaus gebracht werden muesse. Hoeniger lehnte die beantragte Ueberfuehrung in ein Krankenhaus ab, obwohl er mit Nachdruck auf die bestehende Lebensgefahr hingewiesen wurde. Erst 24 Stunden spaeter willigte der Angeschuldigte bei einem erneuten, noch dringenderen Telefonanruf in eine Verlegung des Stuerze in das Haftkrankenhaus Babelsberg unter scharfer Bewachung ein. Da die Ueberfuehrung zu spaet erfolgte, verstarb Stuerze am gleichen Tage. Bei rechtzeitiger Ueberfuehrung waere Lebensrettung moeglich gewesen. Der der SED angehoerende Landgerichtsdirektor Buschmann aus Neuruppin, der ein persoenlicher Freund des Angeschuldigten Hoenigei war, entwendete in einem Lokal aus einer ihm anvertrauten Brieftasche 50. DMO und wurde dabei auf frischer Tat betroffen. Wegen dieses der SED sehr abtraeglichen Skandals begab sich Hoeniger nach Neuruppin und veranlasste die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Der erlassene Haftbefehl wurde aufgehoben, Buschmann wurde der Neuruppiner Landesanstalt ueberwiesen. Hoeniger hob in einem Bericht ausdruecklich hervor, dass die oertlichen Stellen (gemeint war die SED-Leitung) ebenso wie der Generalstaatsanwalt ein dringendes Interesse daran haben, den Fall Buschmann ?geraeuschlos zu liquidieren". t Der I. Staatsanwalt Rudolf Ruck aus Potsdam hatte Uhren, die er aus dem Strafverfahren gegen Grunke in amtlicher Eigenschaft in Gewahrsam hatte, unterschlagen. Er ist deswegen durch den Untersuchungsausschuss unter dem 28. 2. 1951 unter Anklage gestellt worden. Vom Justizminister wurde der Angeschuldigte Hoeniger mit der Nachpruefung dieser Angelegenheit beauftragt. Dieser erstattete einen bewusst falschen Bericht Waehrend Grunke in der Hauptverhandlung freigesprochen worden war, hatte Hoeniger behauptet, die Hauptverhandlung sei vertagt worden. Er hatte weiter berichtet, dass der Leiter des Wirtschaftsamtes Potsdam, Keil, auf sofortige Auslieferung aller Uhren, deren Verteilung er sich selbst Vorbehalten wuerde, bestanden haette. Tatsaechlich hatte Ruck eine groessere Anzahl Uhren laengst in seinem Sinn verwandt Die Behauptung des Angeschuldigten Hoeniger, dass Ruck selbst ueber die Uhren nicht verfuegt habe, ist also falsch. Dies hat Hoeniger genau so gewusst, wie jeder ander ; Justizangestellte in Potsdam auch. Hoeniger haette den Staatsanwalt Ruck wegen Amtsunterschlagung vom Dienst suspendieren und in Haft nehmen lassen muessen. Er hat Ruck bewusst einer Bestrafung entzogen. Kurze Zeit spaeter erfuhr der Angeschuldigte, dass sich der mit der Bearbeitung von Wirtschaftsstrafsachen beauftragte Staatsanwalt Ostrowski unter Einschaltung des bereits erwaehnten Keil beschlagnahmte Gegenstaende aneignete. Auf einem nur fuer seinen persoenlichen Gebrauch bestimmten Zettel hatte Hoeniger notiert, dass Ostrowski und Ehefrau einen Flauschmantel, Steppdecken, 1 Pelzmantel und Stiefel, andere Justizangestellte noch andere Dinge erhalten hatten. Unter- 45;
Dokumente des Unrechts [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn, ca. 1952, Seite 45 (Dok. UnR. DDR BMG BRD 1952, S. 45) Dokumente des Unrechts [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn, ca. 1952, Seite 45 (Dok. UnR. DDR BMG BRD 1952, S. 45)

Dokumentation: Dokumente des Unrechts [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn, ca. 1952 (Dok. UnR. DDR BMG BRD 1952, S. 1-48).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsortinunq in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Stellung bestimmter Hintermänner im In- Ausland, aus den mit einer Inhaftierung verbundenen möglichen nationalen oder auch internationalen schädlichen Auswirkungen für die Politik der Partei und Regierung aufzuwiegeln und zu Aktionen wie Proteste und Streiks zu veranlassen. - Eine besondere Rolle spielen hierbei auch auftretende Probleme im Zusammenhang mit der politisch-operativen Sicherung operativ bedeutsamer gerichtlicher Hauptverhandlungen. Zur Durchführung spezifischer operativ-technischer Aufgaben in den Untersuchungshaftanstalten ist eine enge Zusammenarbeit unerläßlich, um neue operativ-technische Mittel zur Erhöhung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt, gemeinsam in einem Verwahrraum untergebracht werden können. Bei Notwendigkeit ist eine Trennung kurz vor der Überführung in den Strafvollzug und der damit im Zusammenhang stehenden Fragen der Sicherheit und Ordnung. Das Staatssicherheit führt den Kampf gegen die Feinde in enger Zusammenarbeit mit den Werktätigen und mit Unterstützung aufrechter Patrioten. Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen zu unterbinden.

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