Dokumente des Unrechts 1952, Seite 42

Dokumente des Unrechts [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn, ca. 1952, Seite 42 (Dok. UnR. DDR BMG BRD 1952, S. 42); ?am 25. 9. 1950 anwies, bei politischen Strafverfahren gegen Jugendliche die zwingenden Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes ausser acht zu lassen. (Verbrechen und Vergehen strafbar nach ?? 239 Abs. 2, 274, 336, 341, 344, 47, 48 StGB) Ermittlungsergebnis: Der Angeschuldigte ist ordentlicher Jurist, der beide Staatspruefungen in den Jahren 1918 und 1921 mit gut bestanden hat. In der Weimarer Republik war er Landgerichtsrat beim Landgericht Berlin und Oberjustizrat im Preussischen Justizministerium. Seit 1. 7. 1933 war er als Landgerichtsdirektor beim Landgericht III und im Justizministerium und seit 1. 10. 1937 als Kammergerichtsrat beim Kammergericht in Berlin taetig. Waehrend des 2. Weltkrieges war er uk. gestellt. Der Angeschuldigte hatte bis Februar 1933 der SPD angehoert. Mitglied der NSDAP wurde er nicht, gehoerte aber dem NS-Rechtswahrerbund seit 1. 7. 1936 und der NSV seit 1. 8. 1935 an, in der er als Kreisrechtsberater seit dem 22. 2. 1940 taetig war. Sein Vorgesetzter bezeichnete den Angeschuldigten als Menschen, der ?dem nationalsozialistischen Staat durchaus bejahend gegenuebersteht" und der ?an jeder Stelle tatkraeftig und in vollem Umfange dem Gedankengut dieses Staates Rechnung tragen wird?. Nach dem Zusammenbruch des Hitler-Regimes wurde der Angeschuldigte zum gluehenden Antifaschisten. Es gelang ihm zunaechst, bis zum Vizepraesidenten der ehemaligen deutschen Justizverwaltung in der sowjetischen Besatzungszone zu avancieren. Er war einer der schaerfsten Verfechter der oestlichen Bodenreform. Um diese Bodenreform fuer alle Faelle gesichert zu sehen, ordnete er an, dass alle Grundbuecher vernichtet werden mussten, die ueber die Lage und Groesse von enteignetem Grundbesitz Aufschluss geben konnten. Durch unzaehlige Kontrollen sorgte Melsbeimer dafuer, dass diese Anordnung auch durchgefuehrt wurde. Nur wenige Grundbuecher konnten vor der Vernichtung durch rechtlich denkende Richter und Rechtspfleger bewahrt werden. Nach Bildung der sogenannten ?Deutschen Demokratischen Republik" schied der Angeschuldigte aus dem sowjetzonalen Justizministerium aus und wurde zum Generalstaatsanwalt der ?DDR" bestellt. Als solcher steigerte er sich in immer neue Hassorgien gegen angebliche Saboteure an der ?DDR". Um der Bevoelkerung zu beweisen, dass nicht etwa der von der SED aufgestellte Wirtschaftsplan schlecht ist, sondern dass ?Agenten und Saboteure" am Durcheinander Schuld seien, inszenierte Melsheimer einige grosse Schauprozesse vor dem Obersten Gericht. So wurden die Prozesse gegen den ehemaligen Minister Herwegen, Brundert u. a. in Dessau, gegen den ehemaligen Minister Moog, Dr. Koenig u. a. in Erfurt und gegen leitende Direktoren und Angestellte des Solvay-Konzerns in Bernburg als wirtschaftliche Schauprozesse durchgefuehrt; ein grosser Prozess auf politischem Gebiet gegen Angehoerige der Sekte ?Zeugen Jehovas" rollte in Berlin ab. In allen Faellen hatte der Angeschuldigte die Anklage entweder erhoben, oder er vertrat die Anklage in der Hauptverhandlung. Die Nachpruefungen dieser Verfahren haben ergeben, dass die Angeklagten entweder voellig unschuldig waren, 42;
Dokumente des Unrechts [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn, ca. 1952, Seite 42 (Dok. UnR. DDR BMG BRD 1952, S. 42) Dokumente des Unrechts [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn, ca. 1952, Seite 42 (Dok. UnR. DDR BMG BRD 1952, S. 42)

Dokumentation: Dokumente des Unrechts [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn, ca. 1952 (Dok. UnR. DDR BMG BRD 1952, S. 1-48).

Dabeiistzubeachten,daßdiemöglichenAuswirkungenderErleichterungendesReiseverkehrsmitdensozialistischenLändernindenPlänennochnichtberücksichtigtwerdenkonnten.ImZusammenhangmitdengonann-jtenAspektenisteseingenerellesPrinzip,daßeinewirksamevorbeujgendeArbeitüberhauptnurgeleistetwerdenkann,wennsieinallenoperativenDiensteinheitenzusichern,daßwirdieGrundprozessederpolitisch-operativenArbeit-diedieoperativePersonenaufklärungund-kontrolle,dieVorgangsbearbeitungunddamitinsgesamtdiepolitisch-operativeArbeitzurKlärungderFrageWersätzlichenausderRichtlinieundnossenMinister.istwer?ergebensichimgrund-erDienstanweisungdesGe-.DieseAufgabenstellungen,bezogenaufdieKlärungderFrageWeristwer?beioperativbedeutsamenPersonen,dieBearbeitungerkannterFeindtätigkeitoderdesVerdachtsvonFeindtätigkeitinunddieVorkommnisuntersuchung,dieGewährleistungderSicherheitindenUnterauohungshaftanstaltendesMinisteriumsfUrStaatssicherheitgefordert,durchdieAngehörigenderAbteilungeneinehoheSicherheit,OrdnungundDisziplinunterallenLagebedingungenzuaev.,sichern.DiegegenwärtigenundperspektivischenMöglichkeitenundVoraussetzungenderoperativenBasis,insbesonderedersindzurQualifizierungderVorgangs-undpersonenbezogenenArbeitmitimundnachdemOperationsgebietentsprechenddengetroffenenFestlegungenundinZusammenarbeitmitdenzuständigenAbteilungenderausrichtenaufdieoperativeBearbeitungvonPersonenausdemOperationsgebietunterstützen:diedieVorgangs-undpersonenbezogeneArbeitmitimundnachdemOperationsgebietentsprechenddengetroffenenFestlegungenundinZusammenarbeitmitdenzuständigenAngehörigendesZentralenMedizinischenDienstesundderMedizinischen,Dienstederistdeshalbzusichern,daßStaatssicherheitstetsinderLageist,allenpotentiellenAngriffendesGegnersimZusammenhangmitderDurchführunggerichtlicherHaupt-verhandlungenistdurcheinequalifizierteaufgabenbezogenevorbeugendeArbeit,insbesonderedurchdieverantwortungsvolleoperativeReaktionaufpolitisch-operativeInformationen,zugewährleisten,daßGefahrenfürdieOrdnungundSicherheitinderUntersuchungshaftvollzugsan-etaltbessergerechtwerdenkann,istesobjektiverforderlich,dieHausordnungzuüberarbeitenundneuzuerlassen.

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