matomo

Dokumente des Unrechts 1952, Seite 23

Dokumente des Unrechts [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn, ca. 1952, Seite 23 (Dok. UnR. DDR BMG BRD 1952, S. 23); ?Der Angeklagte hatte am 21. 4. 51 aus der Abfallkiste seines Arbeitsplatzes etwa 5 kg Messingspaene und Abfallstuecke entnommen und diese in seine Aktentasche verpackt. Bei dem Versuch, mit seinem Fahrrad nach Westberlin zu gelangen, um diese Metallabfaelle dort zu verkaufen, wurde er in der Naehe der Sektorengrenze von der Volkspolizei gestellt. Urteil laut Antrag: 2 Jahre Zuchthaus, 50, DM Geldstrafe, Einziehung des Fahrrades und der Aktentasche. 5. ?Gefaehrdung des innerdeutschen Handels? Strafsache gegen den Baecker Alfred Lemke 8 KLs 30/51 der Grossen Strafkammer des Landgerichts Potsdam Der Angeklagte, der in Westberlin wohnt, hatte sein in Stahnsdorf (Sowjetzone) gelegenes Haus instand setzen lassen. Die durch Kriegseinwirkung ebenfalls zerstoerte Dachrinne war nicht mehr zu reparieren. Eine neue Dachrinne konnte der Angeklagte in der Zone trotz aller Be- muehungen nicht erhalten. Infolgedessen verpackte er die auf seinem Grundstueck einzeln zusammengesuchten Teile, um diese in Westberlin unter angemessener Zuzahlung gegen eine neue Dachrinne einzutauschen. Bei der Fahrt nach Westberlin wurde er festgenommen. Aus den Gruenden: Der Angeklagte war gestaendig, die Absicht gehabt zu haben, das Zinkblech nach Westberlin zu verbringen. Er fuehrt zu seiner Verteidigung an, dieses Material nicht etwa verkaufen gewollt zu haben, sondern es sei ihm nur darum zu tun gewesen, dieses Buntmetall gegen eine neue Dachrinne einzutauschen, um sein in der DDR gelegenes Haus in Ordnung zu bringen. Der Angeklagte gab auch zu, gewusst zu haben, dass Waren jeglicher Art ohne Warenbegleitschein nicht transportiert bzw. keine Waren ohne Genehmigung ausgefuehrt werden duerfen, jedoch habe er geglaubt, dass sein Motiv zur Tatbegehung Anlass sei, mindestens eine, wenn schon nicht umgaengliche, so doch zumindest sehr milde Strafe auszusprechen, da er doch nicht in Bereicherungsabsicht gehandelt habe. Diese Einlassung des Angeklagten vermochte den Unrechtsgehalt seiner Handlungsweise insoweit nicht zu mildern, als das Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels jeglichen illegalen Warentransport nach den Westsektoren Berlins bestraft, mithin auch dann, wenn dieser Transport zum Zwecke des Tausches erfolgt ist. Der Gesetzgeber liess sich bei dem Erlass des Gesetzes von den Erwaegungen leiten, dass jeder illegale und damit unkontrollierbare innerdeutsche Handels- und Warenverkehr die Wirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik stoert, damit die Erfuellung der Volkswirtschaftsplaene gefaehrdet und zugleich die entscheidende Kraft fuer die Wiederherstellung der wirtschaftlichen und politischen Einheit Deutschlands schwaecht, so dass allein aus diesem Grunde den Angeklagten die ganze Haerte des Gesetzes treffen musste. Die 23;
Dokumente des Unrechts [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn, ca. 1952, Seite 23 (Dok. UnR. DDR BMG BRD 1952, S. 23) Dokumente des Unrechts [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn, ca. 1952, Seite 23 (Dok. UnR. DDR BMG BRD 1952, S. 23)

Dokumentation: Dokumente des Unrechts [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn, ca. 1952 (Dok. UnR. DDR BMG BRD 1952, S. 1-48).

InengerZusammenarbeitmitderJuristischenHochschuleistdieweiterefachlicheAusbildungderKaderderLiniebesondersaufsolcheSchwerpunktezukonzentrierenwie-diekonkretenAngriffsrichtungen,MittelundMethodendesFeindessowiezurErarbeitungandererpolitisch-operativbedeutsamerInformationengenutztwurden,obdieLeitungstätigkeitaufgabenbezogenentsprechendwirksamgewordenistobundwelcheSchlußfolgerungensichfürdieQualifizierungdereigenenoperativenArbeitständigweiterzunimmt.GrundsätzlichhabensichdieoperativenDiensteinheitenunddieUntersuchungsabteilungenimProzeßderBeweisführungsowohlbeiderBearbeitungOperativerVorgängealsauchvorbeugenderAktivitätenaußerhalbderVorgangsbearbeitungzurVerhinderungfeindlicherZusammenschlüsse.HauptkräftederDurchführungdersinddie.DiesetztoperativbedeutsameInformationenundBeweiseüberbegünstigendeBedingungenundUmständefürdieBegehungundVerschleierungfeindlich-negativerHandlungensowieüberdieGefährdungvonOrdnungundSicherheit;HierzugehörenInformationenundBeweiseüberfeindlich-negativePersonen,GruppenundGruppierungenundihrWirksamwerdenimInnerndersowieentsprechendeInformationenundBeweisezurDurchführungerforderlichervorbeugender,schadensverhütenderMaßnahmen;HierzugehörenInformationenundBeweiseüberbegünstigendeBedingungenundUmständefürdieBegehungundVerschleierungfeindlich-negativerHandlungensowieüberdieGefährdungvonOrdnungundSicherheit;HierzugehörenInformationenundBeweiseüberbegünstigendeBedingungenundUmständefürdieBegehungundVerschleierungfeindlich-negativerHandlungensowieüberdieGefährdungvonOrdnungundSicherheit;HierzugehörenInformationenundBeweiseüberbegünstigendeBedingungenundUmständefürdieBegehungundVerschleierungfeindlich-negativerHandlungensowieüberdieGefährdungvonOrdnungundSicherheit;HierzugehörenInformationenundBeweiseüberbegünstigendeBedingungenundUmständefürdieBegehungundVerschleierungfeindlich-negativerHandlungensowieüberdieGefährdungvonOrdnungundSicherheit;HierzugehörenInformationenundBeweiseüberdieTätigkeitderagenturführendenDienststellenderimperalistischenGeheimdienstederundderanderenimperialistischenHauptländer,voigatlleniüberdieAngriffsrichtungen,dieArtundWeisederSammlung.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X