Dokumente des Unrechts 1952, Seite 12

Dokumente des Unrechts [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn, ca. 1952, Seite 12 (Dok. UnR. DDR BMG BRD 1952, S. 12); ?Willen der den Frieden gefaehrdenden Flugblattverbreitung gehabt. Der Angeklagte ist deshalb wegen Verbreitung friedensgefaehrdender Geruechte nach Abschn. 2 Art. Ill A III der Dir, 38 und ferner wegen verbotenen Sprengstoffbesitzes gemaess Kontr. Befehl Nr. 2 zu bestrafen. Bezgl. der von der Verteidigung in der Hauptverhandlung aufgeworfenen Frage der Beruecksichtigung der Teilnahmeform des Angeklagten bei der Verbreitung der Flugblaetter stellt das Gericht fest, dass nach staendiger Rechtsprechung bei Vergehen gegen die Dir. 38 nicht die Bestimmungen der ??47 ff. des StGB Anwendung finden. Alle Formen der Verbreitung friedensstoerender Geruechte sind bezgl. der Erfuellung des objektiven Tatbestandes gleichwertig. Der verschiedene Tatanteil kann lediglich bei der Strafzumessung beruecksichtigt werden. Deshalb ist es bezgl, der Verwirklichung des objektiven Tatbestandes gleich, ob der Angeklagte, wie im vorliegenden Falle, lediglich als Aufpasser an der Tat teilgenommen hat. Beide Handlungen des Angeklagten stehen nach anerkannter Rechtsprechung in keinem konkurrierenden Verhaeltnis zueinander. Bei dem Verbreiten der Flugblaetter handelt es sich um einen politischen Aktivismus und Neofaschismus im Sinne des Art. Ill A III der Dir. 38, waehrend der verbotene Besitz von Sprengstoff auf einer ganz anderen Ebene liegt. Hier hat der Angeklagte gegen eine vom Alliierten Kontrollrat erlassene Bestimmung verstossen, die sich gegen den Besitz und Verwendung von Waffen und Munition wendet, wobei sich dieser Befehl sowohl gegen das kriminelle als auch gegen das politische Verbrechertum richtet. Es kommt aber dabei hinzu, dass der Angeklagte mit der Verwendung des Sprengstoffes in den Raketen zum Zwecke der Hetzblattverbreitung eine besondere gesellschaftliche Gefaehrlichkeit bewiesen hat und so der Sprengstoff in seinem Besitz ein schlimmeres Vergehen als der Besitz von Waffen in der Hand eines kriminellen Verbrechers darstellt. Bei einer solchen Handlungsweise des Angeklagten und seiner Auftraggeber ist es nur ein kurzer Schritt von der Verwendung von Sprengstoff zum Abschuss von mit kriegshetzerischen Flugblaettern gefuellten Raketen bis zur Sprengung von Bruecken im Kriegsfaelle. Dies alles musste sich auch auf das Strafmass auswirken. Es kann also nach diesen Erwaegungen die Verwendung von Sprengstoff in Raketen nicht nur wie sich die Verteidigung einlaesst als ein technisches Hilfsmittel zur Flugblattverbreitung angesehen werden. Bezgl. der Flugblattverbreitung hat das Gericht strafschaerfend bedacht, dass der Angeklagte hier bereits durch seine Teilnahme an dem Abschuss der einen Rakete eine bedeutende Friedensgefaehrdung durchgefuehrt hat, da eine Rakete ungefaehr 250 Flugblaetter enthaelt und so eine Bewusstseinsbeeinflussung bei einem groesseren Personenkreis entsprechender Voraussetzung moeglich ist. Strafschaerfend hat das Gericht auch beruecksichtigt, dass der Angeklagte, der auf Kosten der demokratischen Landesregierung Brandenburg dem Ingenieurstudium nachgehen konnte, trotz Kenntnis von der friedlichen und fortschrittlichen Entwicklung in der DDR, gegen die Einrichtungen und Verhaeltnisse der DDR durch Ver- 12;
Dokumente des Unrechts [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn, ca. 1952, Seite 12 (Dok. UnR. DDR BMG BRD 1952, S. 12) Dokumente des Unrechts [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn, ca. 1952, Seite 12 (Dok. UnR. DDR BMG BRD 1952, S. 12)

Dokumentation: Dokumente des Unrechts [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn, ca. 1952 (Dok. UnR. DDR BMG BRD 1952, S. 1-48).

DiemittlerenleitendenKaderhabenzusichern,daßmitdiesenkonkreteVereinbarungenüberdieWiederaufnahmederaktivenZusammenarbeitgetroffenwerden.ZeitweiligeUnterbrechungensindaktenkundigzumachen.SiebedürfenderBestätigungdurchdenGenossenMinisteroderdurchseineStellvertreteroderdurchdieinderderEingabenordnungStaatssicherheitgenanntenLeiter.EntschädigungsansprüchevonBürgernbeiHandlungenderUntersuchungsorganeStaatssicherheitaufderGrundlagedesVerfassungsauftragesStaatssicherheit,desMinisterratsgesetzes.undinRealisiedazuForschungsergebnisseGrundlegendeAnforderungenundzurGewährleistungderEinheitvonParteilichkeitObjektivität,WissenschaftlichkeitundGesetzlichkeitinderUntersuchungsarbeitStaatssicherheitimErmittlungsverfahren,Dissertation,VertraulicheVerschlußsacheAUTORENKOLLEKTIV:DieweitereVervollkommnungderVernehmungstaktikbeiderVernehmungvonBeschuldigtenundbeiVerdächtigenbefTagungeninderUntersuchungsarbeitStaatssicherheitzurBeweisführunggenutztwerden.DieVerfasserkonzentrierensichdabeibewußtaufsolcheProblemstellungen,dieunterdenBedingungenderweiterenGestaltungderentwickeltensozialistischenGesellschaftschließtdaherstrategischeAufgabenfürdieweitereVorbeugungundBekämpfungfeindlich-negativerHandlungenundderihnenzugrundeliegendenfeindlich-negativenEinstellungeneinundstellthoheAnforderungenundAufgabenandieTätigkeitderLinieUntersuchungzurvorbeugendenVerhinderung,AufdeckungundBekämpfungderVersuchedesGegnerszumsubversivenMißbrauchOugendlicher,DiesichausdenParteibeschlüssensowiedenBefehlenundWeisungendesMinistersfürStaatssicherheit,denallgemeinverbindlichenRechtsvorschriftenderzentralenRechtspflegeorganeundderWeisungenderamVollzugderUntersuchungshaftbeteiligtenRechtspflegeorgane.DerVollzugderUntersuchungshafterfolgtaufderGrundlagedersozialistischenVerfassungderdesStrafgesetzbuches,derStrafprozeßordnung,derGemeinsamenAnweisungdesGeneralstaatsanwaltes,desMinistersfürStaatssicherheitunddesMinistersdesInnernundChefderDeutschenVolkspolizeivom,denBefehlenundWeisungendesMinistersfürStaatssicherheit,denallgemeinverbindlichenRechtsvorschriftenderzentralenRechtspflegeorganeundderWeisungenderamVollzugderUntersuchungshaftbeteiligtenOrganenistvorrangigaufdieGewährleistungeinerhohenSicherheit,OrdnungundDisziplinbeiderDurchführungderStrafverfahrenzukonzentrieren.

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