Dokumente des Unrechts 1952, Seite 12

Dokumente des Unrechts [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn, ca. 1952, Seite 12 (Dok. UnR. DDR BMG BRD 1952, S. 12); Willen der den Frieden gefährdenden Flugblattverbreitung gehabt. Der Angeklagte ist deshalb wegen Verbreitung friedensgefährdender Gerüchte nach Abschn. 2 Art. Ill A III der Dir, 38 und ferner wegen verbotenen Sprengstoffbesitzes gemäß Kontr. Befehl Nr. 2 zu bestrafen. Bezgl. der von der Verteidigung in der Hauptverhandlung aufgeworfenen Frage der Berücksichtigung der Teilnahmeform des Angeklagten bei der Verbreitung der Flugblätter stellt das Gericht fest, daß nach ständiger Rechtsprechung bei Vergehen gegen die Dir. 38 nicht die Bestimmungen der §§47 ff. des StGB Anwendung finden. Alle Formen der Verbreitung friedensstörender Gerüchte sind bezgl. der Erfüllung des objektiven Tatbestandes gleichwertig. Der verschiedene Tatanteil kann lediglich bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. Deshalb ist es bezgl, der Verwirklichung des objektiven Tatbestandes gleich, ob der Angeklagte, wie im vorliegenden Falle, lediglich als Aufpasser an der Tat teilgenommen hat. Beide Handlungen des Angeklagten stehen nach anerkannter Rechtsprechung in keinem konkurrierenden Verhältnis zueinander. Bei dem Verbreiten der Flugblätter handelt es sich um einen politischen Aktivismus und Neofaschismus im Sinne des Art. Ill A III der Dir. 38, während der verbotene Besitz von Sprengstoff auf einer ganz anderen Ebene liegt. Hier hat der Angeklagte gegen eine vom Alliierten Kontrollrat erlassene Bestimmung verstoßen, die sich gegen den Besitz und Verwendung von Waffen und Munition wendet, wobei sich dieser Befehl sowohl gegen das kriminelle als auch gegen das politische Verbrechertum richtet. Es kommt aber dabei hinzu, daß der Angeklagte mit der Verwendung des Sprengstoffes in den Raketen zum Zwecke der Hetzblattverbreitung eine besondere gesellschaftliche Gefährlichkeit bewiesen hat und so der Sprengstoff in seinem Besitz ein schlimmeres Vergehen als der Besitz von Waffen in der Hand eines kriminellen Verbrechers darstellt. Bei einer solchen Handlungsweise des Angeklagten und seiner Auftraggeber ist es nur ein kurzer Schritt von der Verwendung von Sprengstoff zum Abschuß von mit kriegshetzerischen Flugblättern gefüllten Raketen bis zur Sprengung von Brücken im Kriegsfälle. Dies alles mußte sich auch auf das Strafmaß auswirken. Es kann also nach diesen Erwägungen die Verwendung von Sprengstoff in Raketen nicht nur wie sich die Verteidigung einläßt als ein technisches Hilfsmittel zur Flugblattverbreitung angesehen werden. Bezgl. der Flugblattverbreitung hat das Gericht strafschärfend bedacht, daß der Angeklagte hier bereits durch seine Teilnahme an dem Abschuß der einen Rakete eine bedeutende Friedensgefährdung durchgeführt hat, da eine Rakete ungefähr 250 Flugblätter enthält und so eine Bewußtseinsbeeinflussung bei einem größeren Personenkreis entsprechender Voraussetzung möglich ist. Strafschärfend hat das Gericht auch berücksichtigt, daß der Angeklagte, der auf Kosten der demokratischen Landesregierung Brandenburg dem Ingenieurstudium nachgehen konnte, trotz Kenntnis von der friedlichen und fortschrittlichen Entwicklung in der DDR, gegen die Einrichtungen und Verhältnisse der DDR durch Ver- 12;
Dokumente des Unrechts [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn, ca. 1952, Seite 12 (Dok. UnR. DDR BMG BRD 1952, S. 12) Dokumente des Unrechts [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn, ca. 1952, Seite 12 (Dok. UnR. DDR BMG BRD 1952, S. 12)

Dokumentation: Dokumente des Unrechts [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Bonn, ca. 1952 (Dok. UnR. DDR BMG BRD 1952, S. 1-48).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

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