Dokumente der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands 1982-1983, Seite 227

Dokumente der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1982-1983, Seite 227 (Dok. SED DDR 1982-1983, S. 227); Ausgehend von diesen Erwägungen wenden sich namens der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages deren höchste Repräsentanten an die Mitgliedstaaten des Nordatlantikvertrages mit dem Vorschlag, einen Vertrag über den gegenseitigen Verzicht auf Anwendung militärischer Gewalt und über die Aufrechterhaltung friedlicher Beziehungen abzuschließen. Herzstück des Vertrages könnte die gegenseitige Verpflichtung der Teilnehmerstaaten beider Bündnisse sein, als erste gegeneinander weder Kernwaffen noch konventionelle Waffen und folglich nicht als erste militärische Gewalt überhaupt gegeneinander anzuwenden. Diese Verpflichtung würde sich auf die Territorien aller Teilnehmerstaaten des Vertrages sowie auf deren militärisches und ziviles Personal, auf Schiffe, Flugzeuge und Raumfahrzeuge sowie andere ihnen gehörende Objekte, wo sie sich immer befinden mögen, erstrecken. Es erscheint angebracht, in dem Vertrag eine analoge Verpflichtung für die beiden Bündnissen angehörenden Länder vorzusehen, gegen dritte Länder -seien es solche, die in zweiseitigen Bündnisbeziehungen zu ihnen stehen, nichtpaktgebundene oder neutrale Staaten - keine Gewalt anzuwenden. Ein wesentlicher Teil des Vertrages könnte die Verpflichtung der Mitgliedstaaten beider Bündnisse sein, die Sicherheit der internationalen See-, Luft- und kosmischen Verbindungswege, die über Gebiete verlaufen, auf die sich niemandes nationale Jurisdiktion erstreckt, nicht zu bedrohen. Es erscheint wünschenswert, die Verpflichtung zur Nichtanwendung militärischer Gewalt im Vertrag durch die Verpflichtung zu ergänzen, im Geiste des guten Willens Verhandlungen über effektive Maßnahmen zur Beendigung des Wettrüstens, zur Begrenzung und Reduzierung der Rüstungen und zur Abrüstung zu führen oder mit anderen zugänglichen Mitteln zum Erfolg dieser Verhandlungen beizutragen, um praktische Ergebnisse zu erreichen. In der gleichen Richtung könnte die Verpflichtung liegen, gemeinsam praktische Maßnahmen zur Abwendung der Gefahr eines Überraschungsangriffes zu erörtern und den gegenseitigen Austausch von Militärdelegationen, Besuche von Kriegsschiffen und Fliegereinheiten zu fördern. Es ist wichtig, im Vertrag die Verpflichtung zur Nichtanwendung von militärischer Gewalt auch mit Bestimmungen über die Stärkung der Organisation der Vereinten Nationen als internationalen Instruments der kollektiven Sicherheit zu verbinden. In dieser Hinsicht ist es zweckmäßig, im Vertrag die Bereitschaft zur Zusammenarbeit auszudrücken, um die Effektivität der UNO bei der Erfüllung der in der UN-Charta vorgesehenen Aufgaben zur friedlichen Regelung internationaler Streitfälle und Konfliktsituationen, zur Unterbindung von Aggressionsakten und zur Beseitigung der Gefahren für den Weltfrieden und die Sicherheit zu erhöhen. Der Vertrag zwischen den Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages und den Mitgliedstaaten des Nordatlantikvertrages über die gegenseitige Nichtan- 15* 227;
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Dokumentation: Dokumente der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Beschlüsse und Erklärungen des Zentralkomitees (ZK) sowie seines Politbüros (PB) und seines Sekretariats, Band ⅩⅨ 1982-1983, Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (Hrsg.), Dietz Verlag, Berlin 1984 (Dok. SED DDR 1982-1983, S. 1-424).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Staat zu suggerieren. Die Verfasser schlußfolgern daraus: Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft folgt, daß es hier keine politischen und sozialökonomischen Grundlagen für antagonistische Klassen- und Interessengegensätze und damit auch keine Ursachen für feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgenählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit -auf der allgemein sozialen Ebene weist die Strategie der vorbeugenden Tätigkeit Staatssicherheit folgende wesentliche miteinander verbundene bzw, aufeinander abgestimmte Grundzüge auf: Staatssicherheit das do-, Unbedingte Durchsetzung der Beschlüsse der Partei und der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit unter den Aspekt ihrer für die vorbeugende Tätigkeit entscheidenden, orientierenden Rolle. Die Beschlüsse der Partei und des Ministerrates der zur Verwirklichung der in den Zielprogrammen des und daraus abgeleiteten Abkommen sowie im Programm der Spezialisierung und Kooperation der Produktion zwischen der und der Sowjetunion. Es muß verhindert werden, daß durch Brände, Störungen, Havarien oder Katastrophen Produktionsausfälle entstehen, die eine Gefährdung der Erfüllung unserer volkswirtschaftlichen Zielstellungen und internationalen Verpflichtungen Dienstanweisung des Genossen Minister zur zielstrebigen, konzentrierten und schwerpunktmäßigen vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung jeglicher Peindtätigkeit spezifischer Torrn, entsprechend den Aufgaben- der Linie Rechnung getragen.

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