Dokumente der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands 1954-1955, Seite 203

Dokumente der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1954-1955, Seite 203 (Dok. SED DDR 1954-1955, S. 203); a) Wer in der Partei feindliche Gruppierungen, Fraktionen und Cliquen bildet, wer bewußt feindliche Ideologien in die Partei hineinträgt, vorsätzlich von der Linie der Partei abweicht oder Doppelzüngelei betreibt, wer Partei- und Staatsgeheimnisse verrät, verletzt gröbiichst die Absätze 2 a und j des Parteistatuts und ist unnachsichtlich aus der Partei zu entfernen. b) Bei Verletzung der Parteidisziplin ist zu beachten: Wer seine Funktion benutzt, um sich persönliche Vorteile zu verschaffen, wer die Kritik unterdrückt und seine Fehler zu verbergen versucht, wer eine sogenannte Vetternwirtschaft einführt und dadurch eine ungesunde Atmosphäre schafft, in der sich die Kader nicht entwickeln können, verletzt die Absätze 2f, g, h und к des Parteistatuts und ist streng zur Verantwortung zu ziehen. c) Streng muß man auch solche Fälle beurteilen, in denen ein Parteimitglied in seinem Lebensbericht bewußt falsche Angaben gemacht und die Partei betrogen hat. Solche Parteimitglieder haben kein aufrichtiges Verhältnis zur Partei. Sie geben dem Klassenfeind die Möglichkeit, sie durch Erpressung als Agenten anzuwerben. Sie verstoßen gegen den Absatz 2 i des Statuts. In den unter b und c angeführten Verstößen gegen das Statut der Partei sollte nur in den schwersten Fällen der Ausschluß aus der Partei zur Anwendung gebracht werden. Dabei muß in jedem Falle berücksichtigt werden, ob das betreffende Parteimitglied vorher durch die Parteileitung oder Parteiorganisation auf seine Fehler und Mängel hingewiesen wurde und wie es solche Hinweise aufgenommen hat. Man muß feststellen, ob das Parteimitglied in der Vergangenheit schon einmal eine Parteistrafe erhalten hat. Das bedeutet jedoch nicht, daß in jedem Falle eine härtere Parteistrafe erfolgen muß. I1L über die Durchführung eines Parteiverfahrens in der Grundorganisation Ergibt sich die Notwendigkeit, gegen ein Parteimitglied oder einen Kandidaten ein Parteiverfahren durchzuführen, so muß zunächst die Leitung der Grundorganisation dazu Stellung nehmen. Hierzu ist das angeschuldigte Mitglied oder der Kandidat einzuladen. Zur Mitgliederversammlung, in der das Parteiverfahren durchgeführt wird, ist das angeschuldigte Mitglied oder der Kandidat so rechtzeitig einzuladen, 203;
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Dokumentation: Dokumente der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Beschlüsse und Erklärungen des Zentralkomitees (ZK) sowie seines Politbüros (PB) und seines Sekretariats, Band Ⅴ 1954-1955, Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (Hrsg.), 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1956 (Dok. SED DDR 1954-1955, S. 1-580).

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